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Thema: 1-Zimmer-Appartment

  1. #1
    TP-Newbie
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    1-Zimmer-Appartment

    Hallo,

    leider habe ich per Suche und auch bei Google bisher nichts dazu gefunden.

    Folgende Situation liegt vor:
    - Student
    - Hauptwohnsitz bei Eltern
    - Gewerbe bei Eltern gemeldet
    - Studentenwohnsitz ein 1-Zimmer-Appartment

    Ist es irgendwie möglich ein Teil der Miete abzusetzen und was ist mit Strom? Dass Kosten wie Telefon und Internet anteilig absetzbar sind weiß ich ja, aber wie verhält es sich da bei Miete und Strom, da ja hier jeweils die qm des Arbeitszimmers zählen und das hier ja nicht vorliegt und auch gar nicht möglich ist.

    Hoffe jemand kann mir da helfen.

    Vielen Dank,
    faulix

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    moin auch,

    welche Miete willst du "absetzen"?
    bei deinen Eltern oder vom Studentenwohnsitz?

  3. #3
    TP-Newbie
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    Die vom Studentenwohnsitz.

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    und mit welcher Begründung?

    Gewerbe ist bei den Eltern gemeldet und wie du selber sagst ist in deiner Studi-Butze "Arbeitszimmer (...) das hier ja nicht vorliegt und auch gar nicht möglich ist"

  5. #5
    TP-Newbie
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    Naja es ist ein 1-Zimmer-Appartement, könnte ja sein dass ich z.B. 20% der qm/Miete als Arbeitsfläche anrechnen dürfte. Würde sich die Situation ändern, wenn ich das Gewerbe ummelde?

  6. #6
    TP-Lady-Mod
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    Imho... Arbeitszimmer: abgeschlossener Raum, nur dafür. Also kein Wohnzimmer mit Schreibtisch, kein Schlafzimmer mit Arbeitsecke und auch kein Durchgangszimmer. So mein letzter Kenntnisstand.

    Und dann hab ich da was in Erinnerung das ein Arbeitszimmer nur geltend gemacht werden kann wenn es Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Lady-Mod
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    ... aber wohl nicht im Rahmen des Gewerbes.

    Und bitte caaraa - könntest du dich zu etwas umfassenderen Antworten hinreißen lassen, ja? Danke.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Du kannst den Studentenwohnsitz (bei genügender Entfernung vom elterlichen Wohnsitz) evtl über die doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das ist aber meiner Meinung nach schon alles...

  9. #9
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    Ich habe dieselbe Situation.

    Meines Wissens darf man nur 4000€ jährlich als Sonderausgaben fürs Studium geltend machen. Durch die Miete, die bei mir ~4200€ jährlich beträgt, muss man immerhin fast keine Quittungen sammeln.

  10. #10
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    Zitat Zitat von morn3 Beitrag anzeigen
    Durch die Miete, die bei mir ~4200€ jährlich beträgt, muss man immerhin fast keine Quittungen sammeln.
    Doppelte Haushaltsführung setzt aber einen eigenen Hausstand voraus - Zimmer bei den Eltern reicht nicht. Das wisst Ihr hoffentlich?

    copy

  11. #11
    TP-Newbie
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    Ich möchte hier nochmal etwas Unterscheidung hereinbringen:
    • Anrechnung bei der Steuererklärung (ggf. doppelte Haushaltsführung)
    • Anrechnung bei dem Gewerbe (ggf. anteilsmäßige Anrechnung)

    Denn gerade für Studenten gibt es da einen enormen Unterschied, denn Bafög und Krankenkassen (bei Familienversicherung) interessieren sich NICHT für das zu versteuernde Einkommen, sondern für das Bruttoeinkommen.

    In der Praxis bedeutet das, dass man 5000 Euro Werbungskosten bei 6000 Euro Gewerbeeinkommen haben kann und trotzdem kein Bafög bekommt und sich neu versichern muss, da hier nur das Bruttoeinkommen zählt, die Werbungskosten sind irrelevant.

    Aus diesem Grund suche ich speziell nach Möglichkeiten die Kosten direkt als gewerbliche Ausgaben ansetzen zu können um das Bruttoeinkommen selbst mindern zu können. Somit fällt meines Wissens nach auch die doppelte Haushaltsführung raus.

    Da die Frage so speziell nicht wirklich beantwortet wurde und oft neue Ideen eingebracht wurden: Ist es bei einem 1-Zimmer-Appartment möglich prozentual Miet- sowie Nebenkosten als gewerbliche Kosten anzusehen? Denn die ganzen Einschränken für das Arbeitszimmer usw. treffen ja eigentlich nur bei der Absetzung als Werbungskosten zu, die ja hier eher weniger gewünscht ist.

    Grüße faulix

  12. #12
    TP-Senior
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    Die Einschränkungen greifen bei allen häuslichen Arbeitszimmern, egal ob gewerblich oder "privat". Meiner Ansicht nach hast Du bei einem Appartment, was zu Studienzwecken verwendet wird, wenig Chancen. Bei einem Zimmer geht nur ganz oder garnicht... Einzig Anschaffungen kannst Du dann noch evtl als Betriebsausgaben ansetzen, nicht aber die Wohnung selbst, auch nicht prozentual.

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