Hi...
du mußt dich von dem Gedanken verabschieden, das die unbedingt was finden wollen. Der/die der da kommt ist Angestellter und kriegt Festgehalt. Er hat nichts davon wenn er was findet.
Das FA kriegt von dir jeden Monat nackte Zahlen, sonnst weiß er nichts von dir. Prüfzeitraum von 2 Jahren bei einer SP ist ungewöhnlich groß. Wahrscheinlich wird es nicht mal eine konkrete Fragestellung geben. Ich würde fast erwarten das die einfach nur neugierig sind.
Wie lange besteht das Gewerbe? Gab es 2008 - 2010 Änderungen? Zum Beispiel deutliche Umsatzveränderungen?
Der kommt zum Termin, stellt sich vor und packt seinen Ausweis auf den Tisch. Dann kriegt er Wasser, Kaffee paar Kekse. Behandel ihn wie einen Geschäftspartner, er ist kein Monster.
Die erste Frage ist: Was machen Sie hier eigentlich? Stellen Sie Ihr Unternehmen doch mal kurz vor.
Dann wird der Sachverhalt laut Prüfunganordnung durch gegangen. Das wird auf Stichproben hinaus laufen. Ich denke nicht das der sich jede Rechnung einzeln anguckt. Wenn er nach einer halben Stunde nichts gefunden hat wird ihm langweilig und die Sache sollte sich dem Ende zuneigen.
Sowohl der Umfang als auch der Zeitraum steht in der Prüfungsanordnung. Einer Ausdehnung sowohl im Themenbereich als auch vom Zeitraum ist nicht vorgesehen. Wenn sich Unklarheiten ergeben kannst du dem unbürokratisch zustimmen, mußt es aber nicht, dann ergeht ggf. eine neue Anordnung.
Wenn sich der Verdacht einer Steuerstraftat ergibt ist die Prüfung abzubrechen, so das du vor der Fortsetzung die Möglichkeit hast einen Anwalt zu kontaktieren, und dieser auch bei der weiteren Prüfung anwesend sein kann.
innergemeinschaftliche Lieferungen
- steuerfreie Lieferungen an Unternehmer mit UID im EU Ausland. Wenn es keine gibt, ist der Punkt nach 3 Min. erledigt.
innergemeinschaftliche ErwerbeVorsteuer
- steuerfreie Einkäufe im EU Ausland, die hier nachversteuert werden. Bei Regelbesteuerung eine Nullnummer, eigentlich völlig unspektakulär ...
Bei mir (3 Monate Zeitraum, aber mehr Sachverhalte), hatte sie nach 2 Std. ihren Kaffee aus und ist wieder abgezottelt.
Wenn was gefunden wird, sprichst du aus, das du beantragst vor Festsetzung das Prüfprotokoll übersendet zu kriegen. Dann kannst du ggf. noch Stellung nehmen bevor Änderungsbescheid ergeht.
Wenn dir keine Bombe bewust ist, ehr eine unspektakuläre Sache.
Gruß Neffe

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