Hallo zusammen,
ich arbeite als Promoter und habe vor ein paar professionelle Fotos machen zu lassen um mich bei verschiedenen Agenturen zu bewerben. Kann ich solche Fotos als Betriebsausgabe ansetzen? Im im Internet habe ich dazu keine Infos gefunden..
Vielen Dank schonmal und Grüße,
Tayler
Super, vielen Dank für die Info. Ich war mir nicht sicher, weil mir mal eine Dame von FA erklärt hat das man nichts als Ausgabe ansetzen kann, das rein theoretisch auch privat sein könnte.
Du solltest das natürlich bei Nachfrage entsprechend begründen und u.U. auch irgendwie beweisen können. Und logischerweise einen ordentlichen Beleg haben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hi,
das gilt hauptsächlich für Dinge wie Bekleidung und "hobby-verdächtige" Waren.
Die berufliche Verwendung der Bewerbungs-Fotos ist z.Bsp. durch Kopien der Bewerbungsschreiben belegbar.
PS. Und wie dorintia schon schrieb auch durch einen entsprechenden Beleg auf dem dann auch Bewerbungsfoto, Fotos f. SED-Card oder ähnl. als Rechnungstext steht.
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Hi,
danke für eure Tips. Kann mir von euch vielleicht auch jemand sagen auf welches Aufwandskonto des SKR 03 ich die Ausgabe buchen muss? Ist 4600 Werbekosten richtig? Ein passenderes Konto hierfür habe ich irgendwie nicht gefunden.
Grüße,
Tayler
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