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Thema: Gewerbe u. Arbeitnehmer, Beispielrechnung, was bleibt nach steuern übrig ??

  1. #1
    TP-Junior
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    Gewerbe u. Arbeitnehmer, Beispielrechnung, was bleibt nach steuern übrig ??

    Moinsen, ich habe eine Frage zur Selbstständigkeit, ich bin „ledig, 28 Jahre“ nebenbei bin ich noch bei einem Unternehmen angestellt (Arbeitnehmer). Und zwar möchte ich gerne wissen was ich durch den Nebenerwerb mehr verdienen werde.
    Ist mein Beispiel richtig? (kein kleinunternehmer!! auf den rechnungen gebe ich die 19% an)

    - Ich Verdiene als Arbeitnehmer 2.000€ netto / ca. 24.000€ netto im Jahr

    - Mit meinem Gewerbe als Einzelunternehmer möchte ich ca. 2.000€/monatlich netto verdienen, also ca. 24.000€ netto im Jahr

    - In meiner lohnsteuerklasse werde ich daraufhin von von 1 auf 6 gestuft, richtig ? das sind gute 400 € weniger, also 4.800 im Jahr die ich als Arbeitnehmer weniger verdiene.

    - Arbeitnehmer Gehalt 24.000€ + 24.000€ Gewerbe = 48.000€

    - Bei 48.000€ liegt der Einkommenssteuertarif bei ca. 25 Prozent (also -12.000)

    - 48.000 - 12.000(Einkommensteuer) – 4.800 (Lohnsteuerklasse 6) = 31.200€

    - mir fällt noch ein das ich den Steuerberater bezahlen muss ca. 1.000€ weitere Unkosten 1.000€ dann verdiene ich nur 5.200€ mehr ????

    Habe ich das richtig durch gerechnet, kommt mir so wenig vor
    Danke!!

  2. #2
    TP-Veteran
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    Hallo,
    die Lohnsteuerklassen sind in der Jahresend-Rechnung nicht relevant.
    Die legen nur fest wie viel Est. der Arbeitgeber abführt, um am Jahresende nicht zu große Nach- bzw. Rückzahlungen zu bekommen.
    Deshalb "verdienst" Du nicht weniger, sondern hast auf die gesamte Jahres-Steuerlast höhere Vorauszahlungen geleistet.

    Nach Deiner Rechnung werden die 47.000 versteuert, sonst nichts mehr.

    Die Kosten für den StB. werden sind abzugsfähig, werden also vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Deshalb nicht 48.000 sondern nur 47.000.

    Aber wie kommst Du auf 24.000 Euro gewerbliche Einkünfte?

  3. #3
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    Hallo,

    nicht ganz richtig...

    + Bruttoarbeitslohn
    + Gewinn aus Gewerbebetrieb
    + Sonstige Einkünfte
    = zu versteuerndes Einkommen

    = xxxx,xx € Einkommensteuer
    - yyyy.yy € über den Arbeitgeber bereits abgeführte Lohnsteuer
    = noch zu zahlender Betrag

    Die Steuerklasse ist, wie Frangulus bereits geschrieben hat unerheblich, da sie sich nur auf die Lohnsteuer, nicht aber aut die Einkommensteuer bezieht.

    Zu beachten ist, wenn der Gewinn aus Gewerbebetrieb höher ist wie der Verdienst als Angestellter, das du dich selber krankenversichern mußt.

    Der steuerberater ist zumindest anteilig als Betriebsausgabe ansetzbar, so das es den Gewinn, und damit auch das zu versteuernde Einkommen reduziert.

    Deine Zahlen sind aber generell nicht ganz schlüssig. Du schreibst 24k netto p.a. als Arbeitnehmer und etwas später ziehst du noch Steuern ab. Bei Arbeitnehmern spricht man nach Abzug der Steuern vom netto.

    Rechne mal Bruttoangestelltenlohn + Gewinn (nicht Umsatz!) aus Gewerbebetrieb, guck dir dazu die Steuertabelle an, und vergleiche es mit der jetzigen Situation. Dann solltest du schon relativ gut sehen können was tatsächlich über bleibt.

    Gruß Neffe

  4. #4
    TP-Junior
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    moin,

    heißt das, das ich nicht in die lohnsteurklasse 6 falle ?

    Okay mein Bruttoarbeitslohn ist ca. 36.000€/jahr
    Mein Gewinn aus gewerbebetrieb ca. 24.000€/jahr

    36.000 + 24.000 = 60.000€

    Einkommensteuer bei 60.000€ = ca. 29 Prozent

    Es bleiben 42.600€

    Okay da bleibt jetzt schon ein bisschen mehr über! aber habe ich das richtig gerechnet ? bin für jeden tipp dankbar !!

  5. #5
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    Zitat Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
    moin,

    heißt das, das ich nicht in die lohnsteurklasse 6 falle ?
    Ja, heisst es.

    aber habe ich das richtig gerechnet ?
    36.000 + 24.000 = 60.000€ - ja, das ist richtig.

    Ob du deinen Gewinn richtig berechnet hast, kann keiner sagen ...

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  6. #6
    TP-Junior
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    wenn ich steuerklasse 6 habe, wird mir nix zusätzlich abgerechnet ?

    nur das ich statt 15% einkommensteuer dann ca. 30% habe?

    "Beispiel" ich würde 251.000 zusammen verdienen, dann würde mein arbeitnehmer gehalt mit 42% versteuert ?

    wenn ich im ersten jahr steuerklasse 1 bin aber schon 24.000 dazuverdiene und es in meiner einkommensteuererklärung angebe, dann kann es zu einer nachzahlung kommen oder ?

    danke!

  7. #7
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
    wenn ich steuerklasse 6 habe, wird mir nix zusätzlich abgerechnet ?
    danke!
    Vergiss, die Steuerklasse.
    Die hat mit der Höhe der Steuerlast nichts zu tun, da zählt nur das Gesamteinkommen und die entsprechende Est-Tabelle.

    PS : Die Rechnung von neffe zeigt wie die Steuern berechnet werden.
    Individuelle Dinge wie Sonderausgaben etc. musst Du selbst noch berücksichtigen.
    Geändert von Frangulus (18.06.2011 um 12:49 Uhr)

  8. #8
    TP-Lady-Mod
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    Die Einstufung in die Steuerklasse beim AN-Gehalt betrifft doch eigentlich nur die Vorauszahlungen. Wenn du dem FA den erwarteten Gewinn anzeigst wird es auch darauf Vorauszahlungen von dir haben wollen.
    Und wenn du dir dann immer noch Gedanken machst ob dir was "zusätzlich abgerechnet" wird, dann leg halt monatlich Betrag X zur Seite.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
    wenn ich steuerklasse 6 habe, wird mir nix zusätzlich abgerechnet ?
    Mann, du hast nicht Steuerklasse 6. Vergiss die Steuerklasse! In Steuerklasse 6 kämest du, wenn du einen Nebenjob annehmen würdest. Nimmst du aber nicht. Und es beträfe eben auch nur die Vorauszahlungen. Vergiss jetzt endlich die Steuerklasse, ok?

    "Beispiel" ich würde 251.000 zusammen verdienen, dann würde mein arbeitnehmer gehalt mit 42% versteuert ?
    Nein - dein gesamtes Einkommen wird dann so versteuert.

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