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Thema: Firma verkaufen - Steuersatz?

  1. #1
    TP-Junior Didi1958 macht alles soweit korrekt
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    Firma verkaufen - Steuersatz?

    Hallo,

    mein Mann hat eine kleine Druckerei (nur 2 Angestellte) und eigentlich schon seit 2008 immense Probleme! Wir haben so viel Geld aus unseren Privatrücklagen hineingebuttert, jetzt ist Schluß und wir sehen auch keine Zukunft mehr, da uns große Druckereien und vor allem die Internetdruckereien schwer zu schaffen machen! Es wird eher noch schwieriger und wir wollen die Firma so schnell wie möglich verkaufen! Interessenten gibt es schon. Unser Steuerberater meint, da mein Mann erst 53 Jahre alt ist, müsste er den VK als außerordentlichen Ertrag voll versteuern, erst ab 55 Jahre hätte man einen Freibetrag. So lange können und wollen wir nicht mehr warten! Wir leben ja eh schon von meinem Halbtagsjob und unserem Ersparten, was immer weniger wird!

    Was uns aber nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass man Schulden anscheinend nicht gegenrechnen kann?!?! Da wir vor 2 Jahren eine Lebensversicherung verkaufen mussten (welche wir mit dem Verkaufserlös wieder zurückkaufen wollen), noch einen Kfw-Kredit ablösen müssen und unser heillos überzogenes Konto auf Null bringen müssen (schon das alleine sind mehr als 70.000 Euro!), bliebe unter dem Strich eigentlich nichts von der Verkaufssumme übrig! Das heißt wir gehen Null auf Null raus aus dem Geschäft. Und trotzdem müssten wir den Verkaufserlös versteuern? Kann das wirklich sein, auch wenn man eigentlich keinen "Gewinn" durch den VK macht, sondern nur seinen Verbindlichkeiten nachkommt???

    LG
    Didi1958

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    In das Privatvermögen zu übernehmende Verbindlichkeiten (hier: Kfz-Darlehen) mindern den Aufgabegewinn. Insofern wird die spätere Ablösung des Kfw-Darlehens nicht noch einmal gewinnmindernd berücksichtigt.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior Didi1958 macht alles soweit korrekt
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    Gibt es eigentlich die Möglichkeit eine Firma mit allen Rechten und Pflichten zu verkaufen. Sprich: Der Käufer der Firma übernimmt den Dispo und den Kfw-Kredit und somit fließt kein Geld? Möglich wäre es doch sicherlich auch, die Firma "proforma" noch 2 Jahre am Leben zu erhalten, bis mein Mann die 55 Jahre erreicht hat und erst dann "juristisch" zu verkaufen? Bzw. können denn nicht die geleisteten Privateinlagen nach dem Verkauf wieder als Privatentnahmen verbucht werden? Wenn ja wieviele Jahre zurück ginge das denn?

    Ich sehe schon, hierfür müssen wir einen Spezialisten zu Rate ziehen, zu unserem Steuerberater haben wir bei solchen komplexen Dinge zu wenig Vertrauen! Der rät uns nur andauernd noch 2 Jahre zu warten ( verliert ja auch einen Kunden ) obwohl wir monatlich mind. 10.000 Euro draufzahlen!
    Es ist sicherlich möglich (denn große Firmen praktizieren das mit Sicherheit täglich) hier Mittel und Wege zu finden um so wenig Steuern wie möglich bezahlen zu müssen. Es ist ja nicht so, dass wir den Erlös nicht versteuern wollen, sondern wir werden wie unten beschrieben nichts übrig haben, sprich, die Steuern blieben uns dann als noch zu zahlende Schulden aus dem Verkauf übrig!

    .

  4. #4
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    sicherlich kann man eine Firma als ganzes verkaufen. Das ist auch garnicht so unüblich, allerdings ist die zentrale Frage, ob es überhaupt eine Firma ist, oder ob es nur ein Gewerbe ist?

    Ein Gewerbe ist nicht verkäuflich sondern an die Person gebunden die es angemeldet hat. Du kannst deinen Mann nicht verkaufen.

    Die zentrale Frage ist also, was für eine Rechtsform liegt vor?

    Gruß Neffe

  5. #5
    TP-Junior Didi1958 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Neffe!

    Mein Mann ist eingetragener Kaufmann. Die Firma ist also eine Einzelfirma (e.K.) und es handelt sich wie gesagt um eine Druckerei also um einen "Handwerksbetrieb" in welchem Drucksachen aller Art hergestellt werden.
    Der Wert der "Firma" (bzw. der Kunden) wird durch den Umsatz ermittelt. Mein Mann würde noch ca. 1-2 Jahr bei der Käuferfirma angestellt werden, um die Kunden zu halten bzw. an den neuen Betrieb zu gewöhnen. Diese Aufträge sind für diese interessierten Druckereien besser geeignet, da sie mit ihrem vorhandenen Maschinenpark gewinnbringend produzieren können, wir nicht. Wir müssten dafür nochmals mind. 500.000 Euro investieren, was wir nicht wollen! Wie gesagt, am Maschinenpark wäre ein Teil der potentialen Käufer interessiert, der andere nicht. Wir müssten dann wohl demjenigen den Zuschlag geben, welcher für uns insgesamt die meisten Vorteile brächte!

    .

  6. #6
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    Eine Betriebsaufgabe eines Einzelunternehmers durchzuführen ist eigentlich kein Ding für einen Steuerberater.

    Daher würde es mich interessieren, wieso der Steuerberater davon abrät, zum jetzigen Zeitpunkt diese zu erklären. Es kann durchaus sein, dass Ihr bei Aufgabe einen Buchgewinn realisieren würdet unabhängig davon, ob euch tatsächlich Geld am Ende des Deals übrig bleibt.

    Im Zweifel würde ich da eher eurem Steuerberater vertrauen, da wir hier zu im Nebel stochern können. Für konkrete Hinweise bräuchte es schon eine Bilanz und weitere Infos.

  7. #7
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Didi1958 Beitrag anzeigen
    Was uns aber nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass man Schulden anscheinend nicht gegenrechnen kann?!?! Da wir vor 2 Jahren eine Lebensversicherung verkaufen mussten (welche wir mit dem Verkaufserlös wieder zurückkaufen wollen), noch einen Kfw-Kredit ablösen müssen und unser heillos überzogenes Konto auf Null bringen müssen (schon das alleine sind mehr als 70.000 Euro!), bliebe unter dem Strich eigentlich nichts von der Verkaufssumme übrig! Das heißt wir gehen Null auf Null raus aus dem Geschäft. Und trotzdem müssten wir den Verkaufserlös versteuern?
    Bei der Lebensversicherung und dem überzogenen Konto ist es relativ eindeutig, denke ich: Beides sind in Vorjahren ja Betriebsausgaben gewesen, die den Gewinn gemindert haben. Insofern habt ihr die dazugehörigen Ausgaben bereits steuermindernd berücksichtigt bekommen. Wieso sollten die also nochmal berücksichtigt werden?

    Bei dem KfW-Kredit bin ich persönlich mir nicht sicher. Da gibt es sicher Fälle, in denen die Kreditablösung den Gewinn schmälert. Keine Ahnung.

    Insgesamt kann ich mir aber durchaus vorstellen, daß es sich evtl lohnen würde, den Betrieb noch 2 Jahre weiterzuführen. Beispielsweise könnte man die Maschinen verkaufen und die Druckerzeugnisse fertig einkaufen. Evtl läßt sich mit einem potentiellen Käufer ein guter Deal herausschlagen. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, daß ihr jemandem die Maschinen günstig verkauft und dafür einen guten Rabatt beim Einkauf von Druckerzeugnissen für 2 Jahre rausschlagen könnt. Möglicherweise kann man dann für 2 Jahre so günstig einkaufen, daß man mit den bestehenden Kunden ab sofort wieder Gewinne machen kann (oder wenigstens keine Verluste). So könnte man sich über die 2 verbleibenden Jahre retten...

    Möglicherweise ist die Situation noch besser, wenn man schon jetzt über einen vollständigen Verkauf in 2 Jahren verhandelt.

  8. #8
    TP-Junior Didi1958 macht alles soweit korrekt
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    Hallo Aldeyn!

    Danke für den Tipp, aber so etwas kann man vielleicht in anderen Branchen noch verwirklichen. In der Druckbranche sind die Preise derart ausgelutscht, dass der Käufer unserer Kunden/Aufträge zwar "auf sein Geld kommt", aber die Spanne so minimal ist, dass es mit Sicherheit nicht möglich ist, uns als Zwischenhändler einzuschalten. Bzw. wäre auch das für uns nicht kostendeckend! Im Prinzip sind auch unsere Aufträge für die Interessenten ein "Zubrot" aber kein riesen lukratives Geschäft!!!

    Wir müssen wohl in den saueren Apfel beißen und kommen um eine Steuerzahlung nicht drum herum! Vielleicht könnte mir jetzt noch jemand antworten wie hoch dieser Steuersatz wäre??? (Unser Steuerberater ist noch 2 Wochen im Urlaub, sonst hätte ich den gefragt! ) Wenn sich dieser z. B. aus den letzten Einkommenssteuererklärungen ergeben würde, dann lägen wir hier beim Mindestsatz (sind ds 25 % ?????) Jedenfalls haben wir die letzten zwei Jahre die vorab bezahlte Einkommenssteuer (aus meinem Verdienst) komplett vom Finanzamt zurückbekommen! Gewinn haben wir ja eh keinen gemacht und wir mussten auch keine Gewerbesteuer bezahlen. Auch der Krankenkassenbeitrag meines Mannes liegt im unteresten Bereich (er ist nachwievor gesetzlich versichert), er ist sogar von der 10 Euro Arzt-Zuzahlung befreit!

    LG
    D.
    Geändert von Didi1958 (21.06.2011 um 14:14 Uhr)

  9. #9
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    tut mir leid, aber neffe und aldeyn, ihr liegt daneben.

    @neffe: was ist deiner Meinung nach eine Firma und was ein Gewerbe und was hat das mit der Rechtsform zu tun. Didi will ihr Betrieb(!) verkaufen und hat dies umgangssprachlich als Firma bezeichnet.

    @aldeyn: nix ist eindeutig! Bei einem betrieblichen Darlehen sind maximal die Zinsen Betriebsausgaben. Ich vermute und mehr kannst du auch nicht, dass das KFW-Darlehen betrieblich ist und die LV eine Einlage waren. Die LV hat das Kapital erhöht und somit verringert sich der Gewinn. Soweit das KFW-Darlehen im Betrieb verbleibt, ändert sich nichts an dem Verkaufserlös, soweit didi dieses vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführen muss, wird der Gewinn vermindert. (mal ganz grob gesagt).

    Wenn man die steuerliche Begünstigung für eine Betriebsveräußerung/ -aufgabe in Anspruch nehmen will, ist es unsinnig jetzt die Maschinen zu verkaufen und in zwei Jahren den Betrieb beenden. Denn dann wird der gesamte Gewinn idR als laufender gewertet und die Vergünstigung versagt.

  10. #10
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    @didi
    wieso nicht? wie hoch ist der angepeilte Verkaufspreis? Wieso lässt sich mit dem potientiellen Übernehmer nicht etwas gestalten.

    Der Steuersatz wird zwischen 0- 45% liegen. Ohne Kenntnis eurer sonstigen Einkünfte und dem Verkaufspreis wäre alles andere schlicht gelogen. Warte lieber die 2 Wochen Urlaub deines Beraters ab.

  11. #11
    TP-Newbie GoMittelstand macht alles soweit korrekt
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    Firma verkaufen

    Hallo
    Sorry,
    Ich möchte Ihnen den Mut nicht nehmen, aber ich glaube, das Ihre Firma nicht zu verkaufen ist, und demzufolge die Diskusion bezüglich der Steuerzahlungen Zeitverschwendung ist.

    Begründung: Der Verkauf einer Firma hängt vn zwei Faktoren ab 1. Der Gewinn der Firma vor Steuern und Zinsen (EBIT). Um einen potenziellen Käufer zu finden, muss der Gewinn min.50.000€ pro Jahr betragen
    2. Welches Risikopotenzial ist mit dem Kauf der Firma verbunden. ihre Branche befindet sich im Sinkflug nach unter
    Beide Punkte sind in Ihrem eigenen Angaben leider negativ.
    Ich habe täglich auf beruflichen Gründen mit dieser Thematik zu tun, da ich KMU bei ihrer Nachfolge/Firmenverkuf berate.
    Meine Empflehlung: So schnell wie möglich die Firma schlissen und den Maschienpark verkaufen

  12. #12
    TP-Junior Didi1958 macht alles soweit korrekt
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    Hallo! Jetzt antworte ich schnell noch auf den "Nachzügler-Beitrag" :-)

    Sie haben Recht, der Verkauf ist nicht zu realisieren, aber aus einem ganz anderen Grund: Wir haben bei der letzten Investition der Druckmaschine einen Zuschuß der Regierung bekommen und sind noch in der Bindungsfrist, d. h. wir könnten nicht einmal den von Ihnen gemachten Vorschlag "zusperren u. Maschinenpark verkaufen" realisieren, ohne den Zuschuß zurückzahlen zu müssen (was nicht finanzierbar ist). Die Bindungsfrist endet kurz vor dem 55. Geburtstag meines Mannes. Momentan ist eine "Zwischenlösung" in Form einer Betriebsgesellschaft im Gespräch, denn es gibt nach wie vor Interessenten (obwohl WIR keinen Gewinn machen, aber das liegt eindeutig nicht an der Art der Aufträge, sondern an der "falschen Druckmaschine", aber wie gesagt wollen wir nicht nochmal einen 6-stelligen Betrag investieren).

    Geplant ist wie gesagt ein Zusammenschluß mit einem Interessenten, die Gründung einer Betriebsgesellschaft bzw. GmbH und ein Ausscheiden meines Mannes in 1,5 Jahren, dann kann Geld fließen (wesentlich geringerer Steuersatz) und die Druckmaschine ohne Schwierigkeiten der Regierung verkauft werden.

    LG
    Didi1958

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