Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Gaming-PC abschreiben?

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Jul 2009
    Ort
    Köln
    Beiträge
    15

    Gaming-PC abschreiben?

    Guten Abend zusammen,

    Es geht um einen Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.
    Seine Tätigkeit besteht darin im Ausland PC Spiele einzukaufen und diese hier gewinnbringend zu verkaufen (auf digitaler Ebene).

    Auf dem Gewerbeschein wird die Tätigkeit als "Verkauf von PC- und Videospielen" ausgewiesen.

    Besteht die Möglichkeit neben einen bereits vorhandnen privaten PC einen Arbeitscomputer anzuschaffen mit entsprechender Hardware, womit diese Spiele angetestet werden können?

    Für den Verkauf müssen ab und zu Spiele auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet werden.

    Kann dieser PC abgeschrieben werden und welche Höchstsumme kann dafür aufgewendet werden?

  2. #2
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Knortzsch Beitrag anzeigen
    Besteht die M�glichkeit neben einen bereits vorhandnen privaten PC einen Arbeitscomputer anzuschaffen mit entsprechender Hardware, womit diese Spiele angetestet werden k�nnen?
    Wenn du dem FA glaubhaft machen kannst, dass der Rechner beruflich genutzt wird, sicher.

    F�r den Verkauf m�ssen ab und zu Spiele auf ihre Funktionst�chtigkeit getestet werden.
    Danach sind sie aber nicht mehr OVP. Das wird auch dem FA auffallen ...

    Kann dieser PC abgeschrieben werden und welche H�chstsumme kann daf�r aufgewendet werden?
    Wie, "H�chstsumme"? Was der Rechner halt gekostet hat, abz�glich ggf. der Privatnutzung, �ber die Nutzungsdauer.

    copy

  3. #3
    TP-Junior
    Registriert seit
    Jul 2009
    Ort
    Köln
    Beiträge
    15
    Danke für deine Antworten copy.

    Wenn ich einen Privatrechner habe und einen Geschäftlichen benötige, um die Spiele einzukaufen bzw. anzutesten dann reicht dies doch als "glaubhaft" machen oder?

    Danach sind sie aber nicht mehr OVP. Das wird auch dem FA auffallen ...
    Ich kaufe mehrere und teste dann eins samt Seriennummer. Wenn das funktioniert, gehen die restlichen in den Verkauf und das getestete bleibt in meinem Besitz. Muss ich so machen weil die wie gesagt digital gehandelt werden und ich sicher gehen muss, dass die Spiele bzw Seriennummern funktionieren.

    Wie, "H�chstsumme"? Was der Rechner halt gekostet hat, abz�glich ggf. der Privatnutzung, �ber die Nutzungsdauer.
    Fällt überhaupt dann eine Privatnutzung an? Kann es sein, dass das Finanzamt Stichproben von der Festplatte verlangt um überhaupt zu überprüfen, dass der nicht privat genutzt wird?
    Wenn dieser Rechner 1500 Euro kostet, wäre das also kein Problem? Eine Rechnung mit allen ausgewiesenen Komponenten kommt natürlich mit dabei.

  4. #4
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Knortzsch Beitrag anzeigen
    Danke für deine Antworten copy.

    Wenn ich einen Privatrechner habe und einen Geschäftlichen benötige, um die Spiele einzukaufen bzw. anzutesten dann reicht dies doch als "glaubhaft" machen oder?
    Ist dein Privatrechner genauso leistungsfähig wie der, den du abschreiben willst? Spielst du privat gar nicht?

    Fällt überhaupt dann eine Privatnutzung an?
    Das kann ich nicht wissen, deshalb habe ich "ggf." geschrieben - gegebenenfalls.

    Kann es sein, dass das Finanzamt Stichproben von der Festplatte verlangt um überhaupt zu überprüfen, dass der nicht privat genutzt wird?
    Ich wüsste nicht, wie man "Stichproben" von einer Festplatte nimmt, aber natürlich kann es sein, dass ein Außenprüfer sich den Rechner mal genau ansieht.

    Wenn dieser Rechner 1500 Euro kostet, wäre das also kein Problem?
    _Was_ wäre kein Problem? Auch eine Maschine, die 1.000.000 Euro kostet, kann abgeschrieben werden. Wenn sie das nunmal kostet... BTW Du weisst aber schon, was _abschreiben_ bedeutet und verwechselst das nicht mit 'absetzen' (das es nicht gibt, worunter aber viele das Geltendmachen als Betriebsausgabe verstehen)?

    Eine Rechnung mit allen ausgewiesenen Komponenten kommt natürlich mit dabei.
    Was meinst du mit "kommt mit dabei"? Dass du deine Betriebsausgaben belegen können musst, ist ja klar. Die Rechnung hebst du also 10 Jahre auf.

    copy

  5. #5
    TP-Junior
    Registriert seit
    Jul 2009
    Ort
    Köln
    Beiträge
    15
    Ich meinte das Geltendmachen als Betriebsausgabe.
    Da habe ich mich leider falsch ausgedrückt. :/

    Inwiefern habe ich eine Chance einen Gaming PC (Wert 1500€) als Betriebsausgabe geltend zu machen?

  6. #6
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Knortzsch Beitrag anzeigen
    Inwiefern habe ich eine Chance einen Gaming PC (Wert 1500€) als Betriebsausgabe geltend zu machen?
    Das hatten wir doch schon. Insofern als du nachweisen kannst, dass es eine BA ist.

    copy

  7. #7
    TP-Junior
    Registriert seit
    Jul 2009
    Ort
    Köln
    Beiträge
    15
    Okay.

    Und welchen Vorteil habe ich dadurch diesen als betriebliche Aufwendung laufen zu lassen?
    Also was erhalte ich dafür vom FA? Steuerentlasung?

    Bitte entschuldige die doofe Frage, aber ich kanns mir momentan nicht erklären.
    Als Kleinunternehmer habe ich in dem Sinne ja keine Buchführungspflicht, mache am Ende eine Gewinn- und Verlustrechnung.

  8. #8
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.103
    Du verringerst deinen zu versteuernden Gewinn. Was da eh nix oder nicht viel ist hast du gar nichts davon. Die Kosten für den PC musst du selbst erwirtschaften.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior
    Registriert seit
    Jul 2009
    Ort
    Köln
    Beiträge
    15
    Danke, habe es nun verstanden!

  10. #10
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Knortzsch Beitrag anzeigen
    Okay.
    Und welchen Vorteil habe ich dadurch diesen als betriebliche Aufwendung laufen zu lassen?
    Wieso fragst du eigentlich erst, ob du deinen Rechner abschreiben kannst und dann, was du davon hast?

    Also was erhalte ich dafür vom FA? Steuerentlasung?
    "entlasung"? Betriebsausgaben mindern den zu versteuernden Gewinn.

    Bitte entschuldige die doofe Frage, aber ich kanns mir momentan nicht erklären.
    Als Kleinunternehmer habe ich in dem Sinne ja keine Buchführungspflicht, mache am Ende eine Gewinn- und Verlustrechnung.
    Das hat mit der Kleinunternehmer-Regelung aber gar nichts zu tun - du musst dir ganz dringend (!) mal Grundkenntnisse in dem, was du da tust, aneignen. Da scheinen erhebliche Lücken zu sein. In der Einnahmeüberschussrechnung, die nur ein Teil der von dir zu erstellenden Einkommensteuererklärung ist, ziehst du deine Betriebsaugaben (dazu gehört ggf. auch der Rechner) von deinen Einnahmen ab. Was übrig bleibt, ist dein Gewinn. Der ist im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern.

    copy

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Logo für ein Gaming Clan!
    Von jessica im Forum Low Budget
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 04.02.2008, 18:57
  2. [Verkaufe] Weihnachtsschnäppchen für Gaming Fans
    Von phpBuddy im Forum TP Flohmarkt
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.12.2006, 03:02
  3. Online Gaming
    Von InfectiveDesign im Forum Einfach so ...
    Antworten: 50
    Letzter Beitrag: 23.04.2006, 22:24
  4. Online Gaming mit der PS2
    Von Iceman531 im Forum Einfach so ...
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 05.12.2005, 20:03

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51