Hallo zusammen,
das Thema "Aufgabebilanz bei Betriebsaufgabe" wurde hier ja wohl schon mehrfach angesprochen, und es hat bei den meisten Betroffenen zumindest eine gewisse Unsicherheit hervorgerufen. Speziell bei denen, die aufgrund ihrer minimalen Umsätze und eines minimalen Geschäftsumfangs (und aus finanziellen Gründen) bisher auch ohne Steuerberater mit ihrer EÜR ganz gut ausgekommen sind.
Dazu hätte ich folgende Frage, zu der möglicherweise die Experten hier im Forum (natürlich allgemein und nicht auf einen persönlichen Einzelfall bezogen) Stellung nehmen könnten:
Angenommen ein Unternehmer, der seinen Betrieb im Laufe des Jahres aufgeben will, hat schon im Vorfeld
- alle seine Anlagegüter (viel waren es nicht) verkauft oder ins Privatvermögen überführt (mit USt-Zahlung)
- Vorräte und Waren eh nicht gehabt, Grundstücke erst recht nicht
- alle Rechnungen bezahlt und auch nix mehr von anderen zu bekommen
- seine restliche Umsatzsteuer ins Reine gebracht
- sein Firmenkonto und die Kasse leergemacht
- keine Schulden gehabt, andere bei ihm auch nicht
und nun gibt er sein Unternehmen auf.
Wenn jetzt das Finanzamt von ihm trotzdem eine Aufgabebilanz haben möchte, stünden da in diesem Fall nicht auf der Aktiva- und Passiva-Seite nur Nullen drin und eine Bilanzsumme von 0 Euro?
Oder ist das irgendwie falsch gedacht?
Danke schon im Voraus für gedankliche Anregungen.
Gruß
Wolfgang
Geändert von voithian (02.07.2011 um 18:48 Uhr)
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