yep, kannst du (mal) machen, das Finanzamt beschwert sich nicht, wenn du deswegen dann mehr Steuern bezahlst![]()
Hallo zusammen,
ich habe mit 2 Kollegen eine kleine Veranstaltungstechnik GbR.
Jetzt kam ein bekannt auf mich zu ob wir nicht sein Auto, das im Urlaub kaputt gegangen ist zurückholen könnten.
Wir würden dafür 1600 Euro bekommen.
Können wir diesem diesen Betrag in Rechnung stellen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
yep, kannst du (mal) machen, das Finanzamt beschwert sich nicht, wenn du deswegen dann mehr Steuern bezahlst![]()
dankeschön für die flotte Antwort.
Was meinst du mit dem "mal" das du in Klammern stellst?
Darf man dies normal nicht?
du wirst "Autorückholung" vermutlich nicht in eurer Gewerbeanmeldung stehen haben, insofern ist das gewerberechtlich nicht ganz ok
In der Praxis kräht da aber kein Hahn nach, solange du keine Bestimmungen wie Meisterpflicht o.ä. verletzt bzw. das solche Geschäfte nicht "Überhand" nehmen bei euch (dann solltet ihr eure Gewerbescheine erweitern lassen)
steuerrechtlich ist es vollkommen ok, vorausgesetzt ihr versteuert den Umsatz natürlich![]()
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