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Thema: Bewerbungskostenpauschale und Abschreibungen

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jul 2011
    Beiträge
    2

    Question Bewerbungskostenpauschale und Abschreibungen

    Guten Tag,
    ich habe als Student ein Gewerbe als Kleinunternehmer gegründet um ein paar Euro mit Apps etc nebenbei zu verdienen.
    Nun stellt sich mir die Frage bei der EÜR: Als Angestellter hatte ich einen pauschalen Freibetrag von 920€, als Sebstständiger kann ich viele Dinge von meinem Gewinn abschreiben. Darunter auch Fahrtkosten und Geschäftsessen, an denen es ja eine Überschneidung mit dem Pauschalbetrag gibt. Wird beides von einander getrennt oder ist der pauschalbetrag weg und ich muss ihn erneut versuchen "aufzufüllen"?

    Es könnte sein, dass ich dieses Jahr knapp über die - noch geltende - Kindergeldgrenze komme, was bei 10€ mehr sehr ärgerlich wäre. Kann ich mehrere Software die unter 150€ und 410€ liegt direkt von meinem Gewinn abziehen?
    Sollte ich mir endlich einen neuen Rechner Kaufen so fließt er bei <1000€ zu 20% in meine Ausgaben in den Pool (egal wann er gekauft wurde) und bei >1000€ nur für den Rest des Jahres (bei weiteren 2 Jahren), richtig?
    Wenn ich meinen Laptop jedes Jahr erneuere (Verkauf/Neukauf) muss ich den Verkauf als Gewinn und den alten Rechner aus der Abschreibung für den neuen entfernen?

    Grundsätzlich: Muss ich bei jeder EÜR einen Ordner mit den Belegen mitschicken und sie nur auf Nachfrage bereithalten?

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar. Daran würde sich entscheiden wann ich mir den neuen Laptop kaufen müsste, die FAQ konnten dies leider nicht beantworten.
    Grüße

  2. #2
    TP-Specialist
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    4.681
    Zitat Zitat von Magreet Beitrag anzeigen
    Nun stellt sich mir die Frage bei der EÜR: Als Angestellter hatte ich einen pauschalen Freibetrag von 920€,
    Ja. Als Angestellter.

    als Sebstständiger kann ich viele Dinge von meinem Gewinn abschreiben.
    Naja, nein - "abschreiben" kannst bzw. musst du nur höherwertige Wirtschaftsgüter. Andere Betriebsausgaben sind im Rahmen der EÜR sofort abzugsfähig. Zum Beispiel, im Rahmen der Vorschriften (!), solche:

    Darunter auch Fahrtkosten und Geschäftsessen, an denen es ja eine Überschneidung mit dem Pauschalbetrag gibt.
    Es gibt keine Überschneidung. Das eine ist Arbeitnehmer, das andere selbstständig.

    Wird beides von einander getrennt oder ist der pauschalbetrag weg und ich muss ihn erneut versuchen "aufzufüllen"?
    Siehe oben

    Es könnte sein, dass ich dieses Jahr knapp über die - noch geltende - Kindergeldgrenze komme, was bei 10€ mehr sehr ärgerlich wäre. Kann ich mehrere Software die unter 150€ und 410€ liegt direkt von meinem Gewinn abziehen?
    Nicht vom Gewinn, nein. Von den Einnahmen. Bist du sicher, dass du weisst, was du da tust?

    Alles andere steht da: http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.html

    "a) Netto-AK/HK bis 150 EUR

    Wahlrecht zwischen
    Sofortabzug mit Aufnahme der Wirtschaftsgüter in ein besonders zu führendes Verzeichnis sofern die Angaben nicht bereits aus der Buchführung ersichtlich sind
    Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    b) Netto-AK/HK zwischen 150 EUR und 410 EUR

    Wahlrecht zwischen
    Sofortabzug
    Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
    Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer"

    Sollte ich mir endlich einen neuen Rechner Kaufen so fließt er bei <1000€ zu 20% in meine Ausgaben in den Pool (egal wann er gekauft wurde) und bei >1000€ nur für den Rest des Jahres (bei weiteren 2 Jahren), richtig?
    Siehe wieder http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.html

    "c) Netto-AK/HK zwischen 410 EUR und 1.000 EUR

    Wahlrecht zwischen
    Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
    Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    d) Netto-AK/HK über 1.000 EUR
    Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer"

    Wenn ich meinen Laptop jedes Jahr erneuere (Verkauf/Neukauf) muss ich den Verkauf als Gewinn und den alten Rechner aus der Abschreibung für den neuen entfernen?
    Hä? "aus der Abschreibung für den neuen entfernen?" Was meinst du denn damit?

    Du behandelst den Verkaufspreis als Einnahme und fängst wieder mit der Abschreibung (für den neuen) von vorne an. Da Du den alten Laptop aber nicht mehr besitzt, wird der Restbuchwert vollständig abgeschrieben. Zu versteuern ist also am Ende der Verkaufspreis minus Restbuchwert.

    Grundsätzlich: Muss ich bei jeder EÜR einen Ordner mit den Belegen mitschicken und sie nur auf Nachfrage bereithalten?
    Nein. Ist aber im Forum auch schon zigmal beantwortet. Die Belege bleiben alle bei dir, 10 Jahre aufheben. Und die EÜR ist nur ein Teil deiner Steuererklärung, mit ihr ermittelst du den Gewinn.

    Bitte benutze doch in Zukunft auch erst mal die Suche.

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  3. #3
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jul 2011
    Beiträge
    2
    Vielen Dank für die Ausführliche Antwort! Ich habe das Web einige Zeit durchforstet und habe mich etwas in jährlichen Änderungen und Vielfalt verloren. Ihr scheint hier immer auf dem laufenden Stand zu bleiben, da werde ich die Suche öfter nutzen.

    Nicht vom Gewinn, nein. Von den Einnahmen.
    Mit Gewinn meinte ich Einnahmen, sorry, Anfängerfehler.
    Bist du sicher, dass du weisst, was du da tust?
    Noch nicht ganz. Worauf war das genau gerichtet?

    Wenn ich den Laptop im Dezember kaufe hätte ich also am meisten wenn ich ihn in einen Pool tue, da: 0,2*1000€ > 1/12*0,33*1000€

    Nebenbei wäre Software also die beste Investition um seine Einnahmen kurzfristig am Ende des Jahres zu drücken?

    Hä? "aus der Abschreibung für den neuen entfernen?" Was meinst du denn damit?
    Ich habe nicht ganz verstanden wie das Finanzamt nachvollziehen möchte ob der 3000€ IMac immernoch bei mir steht oder ob er zurückgeschick wurde (14-Tage Rückgaberecht), die Rechnung hätte man schließlich trotzdem. Bzw wenn ich ihn ohne Rechnung weiterverkaufe zB bei eBay. Wie sollte ich da vorgehen um Vorwürfe zu vermeiden?

    Sorry, hier las ich wieder widersprüchliches: Darf ich die 100€ für einen Steuerberater direkt abziehen?
    Danke für Deine Mühe!

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