Ja. Als Angestellter.
Naja, nein - "abschreiben" kannst bzw. musst du nur höherwertige Wirtschaftsgüter. Andere Betriebsausgaben sind im Rahmen der EÜR sofort abzugsfähig. Zum Beispiel, im Rahmen der Vorschriften (!), solche:als Sebstständiger kann ich viele Dinge von meinem Gewinn abschreiben.
Es gibt keine Überschneidung. Das eine ist Arbeitnehmer, das andere selbstständig.Darunter auch Fahrtkosten und Geschäftsessen, an denen es ja eine Überschneidung mit dem Pauschalbetrag gibt.
Siehe obenWird beides von einander getrennt oder ist der pauschalbetrag weg und ich muss ihn erneut versuchen "aufzufüllen"?
Nicht vom Gewinn, nein. Von den Einnahmen. Bist du sicher, dass du weisst, was du da tust?Es könnte sein, dass ich dieses Jahr knapp über die - noch geltende - Kindergeldgrenze komme, was bei 10€ mehr sehr ärgerlich wäre. Kann ich mehrere Software die unter 150€ und 410€ liegt direkt von meinem Gewinn abziehen?
Alles andere steht da: http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.html
"a) Netto-AK/HK bis 150 EUR
Wahlrecht zwischen
Sofortabzug mit Aufnahme der Wirtschaftsgüter in ein besonders zu führendes Verzeichnis sofern die Angaben nicht bereits aus der Buchführung ersichtlich sind
Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
b) Netto-AK/HK zwischen 150 EUR und 410 EUR
Wahlrecht zwischen
Sofortabzug
Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer"
Siehe wieder http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.htmlSollte ich mir endlich einen neuen Rechner Kaufen so fließt er bei <1000€ zu 20% in meine Ausgaben in den Pool (egal wann er gekauft wurde) und bei >1000€ nur für den Rest des Jahres (bei weiteren 2 Jahren), richtig?
"c) Netto-AK/HK zwischen 410 EUR und 1.000 EUR
Wahlrecht zwischen
Einstellung in einen Sammelposten mit AfA über 5 Jahre
Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
d) Netto-AK/HK über 1.000 EUR
Abschreibung des GWG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer"
Hä? "aus der Abschreibung für den neuen entfernen?" Was meinst du denn damit?Wenn ich meinen Laptop jedes Jahr erneuere (Verkauf/Neukauf) muss ich den Verkauf als Gewinn und den alten Rechner aus der Abschreibung für den neuen entfernen?
Du behandelst den Verkaufspreis als Einnahme und fängst wieder mit der Abschreibung (für den neuen) von vorne an. Da Du den alten Laptop aber nicht mehr besitzt, wird der Restbuchwert vollständig abgeschrieben. Zu versteuern ist also am Ende der Verkaufspreis minus Restbuchwert.
Nein. Ist aber im Forum auch schon zigmal beantwortet. Die Belege bleiben alle bei dir, 10 Jahre aufheben. Und die EÜR ist nur ein Teil deiner Steuererklärung, mit ihr ermittelst du den Gewinn.Grundsätzlich: Muss ich bei jeder EÜR einen Ordner mit den Belegen mitschicken und sie nur auf Nachfrage bereithalten?
Bitte benutze doch in Zukunft auch erst mal die Suche.
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