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Thema: Anwendung der 0% tax reversed Regel für Privatzwecke beim Autokauf

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Anwendung der 0% tax reversed Regel für Privatzwecke beim Autokauf

    Hallo,

    angenommen ich kaufe in Polen ein Auto mit 0% USt.-Ausweis auf meinen Firmennamen mit meiner deutschen USt.-IdNr.

    Zuhause angekommen fällt mir ein das ich das Auto anstatt dem Betriebsvermögen doch lieber dem Privatvermögen zuordnen möchte (da nur 25% gewerblich genutzt). Reicht es zu wenn ich nun die 19% USt. dem deutschen Finanzamt in der USt.-Erklärung zahle? Theoretisch müsste man als Privatperson die USt. dem polnischen Finanzamt zahlen aber mangels Polnischkenntnisse entfällt dieser Weg in der Praxis.

    Viele Grüße

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Handelt es sich um ein neues Fahrzeug?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  3. #3
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    nein, um ein 3 Jahre altes

  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    1.) Grundsätzlich liegt ein innergem.Erwerb vor, §1a UStG
    2.) Du hast deine USt-ID angegeben, so dass Du zum Ausruck gebracht hast, dass Du das KFZ für den unternehmerischen Bereich erwerben erworben hast.
    3.) Du hast dann grundsätzlich die USt aus dem innergem.Erwerb abzuführen und kannst dann die Vorsteuer geltend machen.
    4.) Da du den PKW dann später entnimmst aus dem Unternehmensvermögen und du einen Vorsteuerabzug geltend gemacht hast, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vor, die mit 19% zu versteuern ist.
    Gruss

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