Betragen die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts mehr als 410 €, aber nicht mehr als 1.000 zuzüglich Umsatzsteuer, werden die Kosten gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben.
Betragen die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts nicht mehr als 410 € zuzüglich Umsatzsteuer, können Sie die Kosten sofort als Aufwand erfassen.
Poolabschreibung oder Sofortabschreibung: Sie haben die Wahl
Für das Jahr 2010 haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 €, aber nicht mehr als 410 € zuzüglich Umsatzsteuer betragen, sofort abschreiben oder in einen Sammelposten einstellen.
Wirtschaftgüter, die mehr als 410 €, aber nicht mehr als 1.000 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten, dürfen Sie entweder im Rahmen der Abschreibungsvarianten (linear, degressiv, Sonderabschreibung) steuerlich geltend machen oder auch in den Sammelposten einstellen.