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Thema: Erste Gewinn und Verlust Rechnung für das FA - bitte um Hilfe

  1. #1
    TP-Junior
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    Erste Gewinn und Verlust Rechnung für das FA - bitte um Hilfe

    Hallo zusammen,

    ich habe seit dem 1.1.2010 ein Nebengewerbe als Einzelunternehmer im IT Bereich und muss nun noch meine Gewinn und Verlust Rechnung für das Finanzamt erstellen.
    Ich habe dazu auf einer Seite das angehängte Excel Formular gefunden. Im Reiter GuV-Planung ist eine Gewinn und Verlust Rechnung zu sehen. Kann ich das als Vorlage nutzen?

    Ich habe eigentlich nicht viel zum eintragen. Nur meine Einnahmen, Ausgaben, schon gezahlte Umsatzsteuer und ein paar Betriebliche Ausgaben. Meine Fahrkosten habe ich in einem Fahrtenbuch festgehalten (da Privatwagen) und rechne das mit den normalen Fahrtkosten in der Einkommensteuer ab.

    Da dies meine erste Einkommensteuer mit dem Nebengewerbe ist, möchte ich natürlich keine Fehler machen und würde mcih über Hilfe sehr freuen.
    Gibt es vielleicht noch eine bessere Vorlage oder kann ich mir selber recht simpel sowas zusammenstellen?
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Die Fahrtkosten kannst du nicht mit denen als AN zusammen abrechnen.

    Fahrtkosten mit dem Privat-PKW im Rahmen des Gewerbes kannst du mit 30 Cent für Hin- und Rückfahrt als Ausgabe ansetzen, außer bei Fahrten zu Betriebsstätten (z.B. regelmässige Kunden) - da nur die einfache Fahrt.

    Das Formular habe ich jetzt nicht geöffnet, ich nutze easycash&tax. Aber guck dir doch einfach das Formular EÜR vom Finanzamt an, dann weisst du in welche Richtung es gehen muss.

    Was sind den bei dir Ausgaben und betriebliche Ausgaben? Warum trennst du das?

    Bei höherwertigen Anschaffungen die Abschreibung beachten etc.pp. ...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior
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    Hi Dorintia,

    stimmt, hatte ich durcheinander gebracht mit den Fahrtkosten. Was genau meinst du mit "außer bei Fahrten zu Betriebsstätten (zb. regelmässigen Kunden)"? Heißt das, wenn ich im Jahr 4-5 mal zu einem Kunden gefahren bin das ich dann nur die einfache Fahrt aufschrieben darf?

    Ok werde ich machen, das EÜR Formular an sich kann/darf ich aber nicht nutzen oder? Werde mir das tool von dir mal anschauen. klingt gut auf der Homepage.

    Ausgaben sind bei mir Ausgaben die ich für den Kunden getätigt habe, z.B. gekaufte Hardware die ich dann später an den Kunden weiterverkauft habe. Betriebliche Ausgaben sind z.B. ein neuer Monitor den ich für meine Firma gekauft habe. Kann man das einfach zusammen als Ausgabe deklarieren?

    Ist es richtig, dass ich alle Anschaffungen, die höher als 150€ netto waren, für mein eigenes Unternehmen abschreiben muss?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    stimmt, hatte ich durcheinander gebracht mit den Fahrtkosten. Was genau meinst du mit "außer bei Fahrten zu Betriebsstätten (zb. regelmässigen Kunden)"? Heißt das, wenn ich im Jahr 4-5 mal zu einem Kunden gefahren bin das ich dann nur die einfache Fahrt aufschrieben darf?
    Letztlich entscheidet das das FA. Wenn du das Jahr drauf auch wieder zu diesem Kunden fährst spricht schon viel dafür. Mehrere Fahrten im Rahmen eines zeitlich überschaubaren Auftrages (und dann sieht man den Kunden 2-3 Jahre nicht) sollten kein Problem sein. Es gibt hier schon einiges zum Thema regelmässige Betriebsstätte...

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Ok werde ich machen, das EÜR Formular an sich kann/darf ich aber nicht nutzen oder? Werde mir das tool von dir mal anschauen. klingt gut auf der Homepage.
    Doch, du darfst. Müssen tut man nur nicht immer.

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Ausgaben sind bei mir Ausgaben die ich für den Kunden getätigt habe, z.B. gekaufte Hardware die ich dann später an den Kunden weiterverkauft habe. Betriebliche Ausgaben sind z.B. ein neuer Monitor den ich für meine Firma gekauft habe. Kann man das einfach zusammen als Ausgabe deklarieren?
    Nein, du solltest Waren/Rohstoffe etc. schon von Wirtschaftsgütern trennen.

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Ist es richtig, dass ich alle Anschaffungen, die höher als 150€ netto waren, für mein eigenes Unternehmen abschreiben muss?
    Stichwort: Abschreibungspool
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior
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    Vielen Dank erstmal für deine Hilfe. Dann werde ich mal damit anfangen

    Noch zum Thema Abschreibungspool. Habe da eine gute Erklärung für gefunden und das müsste dann auch noch aktuell so sein oder?

    Für Wirtschaftsgüter die zwischen 150 und 1.000 Euro netto in der Anschaffung oder Herstellung liegen gilt eine weitere Neuregelung: Diese Anschaffungen / Herstellungen sind in einem Pool zu sammeln und zum Jahresende beginnend über fünf Jahre hin abzuschreiben. Der Pool selbst kann dann natürlich die Grenze von 1.000 Euro übeschreiten. Kauft ein Selbstständiger T-Shirt-Bedrucker beispielsweise im Verlauf des Jahres 2008 zehn Drucker für 275 Euro netto pro Stück, so stünde der Poolbetrag hier bei 2750 Euro zum Jahresende 2008. Die Abschreibung erfolgt nun im Jahr 2008 beginnend bis einschließlich des Jahres 2012 gleichmäßig mit jeweils 550 Euro pro Jahr. Jedoch ist hier zu beachten, dass für die folgenden Jahre immer wieder neue Abschreibungspools anfallen, die dann ebenfalls wieder am Jahresende abzuschließen und als Poolabschreibung über eine Laufzeit von fünf Jahren anzusetzen sind.
    Da ich keine Wirtschaftsgüter über 1000€ gekauft habe, gilt ausschließlich diese Regelung für mich. Ausnahme natürlich Wirtschaftsgüter unter 150€

  6. #6
    TP-Junior
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    Hallo zusammen,

    jetzt muss ich doch noch mal nachfragen, da ich total verunsichert bin und überlege mir einen Steuerberater zu holen.

    Wie schon erwähnt, habe ich seit 1.1.2010 ein Nebengewerbe. Nun kommt eben die 1. EÜR auf mich zu und ich habe zwar schon von dorintia ein paar gute Antworten bekommen, allerdings hat mich manches davon noch mehr verunsichert

    Ich habe jetzt gesehen das mein Steuerprogramm "Wiso 2011" ein EÜR Programm dabei hat und habe da mal angefangen.
    Was ich für mein Nebengewerbe ja brauche ist erstmal die Ausgaben, sprich Wareneinkauf (die Ware die ich für Kunden eingekauft habe) und Betriebsbedarf (Ware die ich für mein Nebengewerbe gekauft habe z.B. PC Monitor, Visitenkarten usw.). Soweit ist das doch erstmal korrekt oder?

    Dann kommen die Einnahmen, sprich die verkaufte Ware/Dienstleistungen

    Als 3. Punkt habe ich dann noch die Fahrtkosten die ich mit 0,30 pro KM verrechnen. Kommt das dann als seperater Posten in die EÜR?

    Soweit ist fast alles klar

    Aber jetzt habe ich gelesen das man auch die eingenommene bzw. schon bezahlte Umsatzsteuer in die Berechnung mit einbeziehen muss. Was hat es nun damit auf sich?
    Auch wurde ja hier schon die Abschreibung erwähnt. Muss ich das wirklcih für mein Nebengewerbe auch machen? Wenn ich z.B. einen Monitor für das Unternehmen gekauft habe und er mehr als 150€ gekostet hat, kommt er dann in den Abschreibungspool?
    Bei den Abschreibungen habe ich dann immer etwas von selbstständig und nicht selbständig gelesen und wie lange muss ich diesen Monitor dann abschrieben?

    Wenn ich dann meine Ausgaben und Einnahmen eingegeben habe, kommt am Ende ja ein Differenzbetrag raus. Was mache ich dann damit? Ist das der Betrag den ich versteuern muss, wo wird der dazu addiert oder subtrahiert?

    Wie ihr seht, mein Wissen in "Buchhaltung" ist nicht sonderlich gut. Hat es da überhaupt Sinn die EÜR selbst zu machen? Die "normale" Steuererklärung als Arbeitnehmer ist dagegen ja leicht

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
    Gruß

  7. #7
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    Natürlich muss man auch bei einem Nebengewerbe "abschreiben". Vielleicht schaust du dir mal easycash&tax an... ich persönlich finde das recht selbsterklärend und zur Not kann man im dortigen Forum nachlesen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Junior
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    Wow Danke für die schnelle Blitzantwort

    Ja dann werde ich das mal machen.
    Kann man eigentlich selber definieren wie lange man abschrieben will? Also z.B. ob 2 oder 3 Jahre.

  9. #9
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    Nein, bei Sachen für den Abschreibungspool nicht. Bei Dingen die da nicht rein müssen oder man die Wahl hat wird im allgemeinen über die "gewöhnliche Nutzungsdauer" abgeschrieben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
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    Alles klar, sprich die 5 Jahre. Was ist den für 2010 der Wert für geringwertige Wirtschaftsgüter. Ich habe jetzt schon 2 Werte gelesen, 150€ und auf dieser Seite 410€. Weißt du zufällig was jetzt der für 2010 gültige Wert ist. Ist ja nicht gerade ein kleiner Unterschied.

    EDIT: OK hier ist eine gute Erklärung Puh..dann versuch ich mich mal dran

  11. #11
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    Du hast die Wahl, solltest halt gucken was "steuerlich" für den in Frage kommenden Zeitraum günstiger ist.

    Quelle fibuexperten24.de:

    Poolabschreibung

    Betragen die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts mehr als 410 €, aber nicht mehr als 1.000 zuzüglich Umsatzsteuer, werden die Kosten gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben.

    Betragen die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts nicht mehr als 410 € zuzüglich Umsatzsteuer, können Sie die Kosten sofort als Aufwand erfassen.

    Poolabschreibung oder Sofortabschreibung: Sie haben die Wahl

    Für das Jahr 2010 haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 €, aber nicht mehr als 410 € zuzüglich Umsatzsteuer betragen, sofort abschreiben oder in einen Sammelposten einstellen.

    Wirtschaftgüter, die mehr als 410 €, aber nicht mehr als 1.000 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten, dürfen Sie entweder im Rahmen der Abschreibungsvarianten (linear, degressiv, Sonderabschreibung) steuerlich geltend machen oder auch in den Sammelposten einstellen.

    Die Poolabschreibung lösen Sie dann über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig auf.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    @ phatair

    nein die Vorlage ist für dich nicht geeignet. Nimm dei die EÜR als Vorlage und mach dir dazu eine eigene Exceltabelle. Aber ich kann auch nur das "easycash&tax" empfehlen!

  13. #13
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Hallo phatair,

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt gesehen das mein Steuerprogramm "Wiso 2011" ein EÜR Programm dabei hat und habe da mal angefangen.
    Was ich für mein Nebengewerbe ja brauche ist erstmal die Ausgaben, sprich Wareneinkauf (die Ware die ich für Kunden eingekauft habe) und Betriebsbedarf (Ware die ich für mein Nebengewerbe gekauft habe z.B. PC Monitor, Visitenkarten usw.). Soweit ist das doch erstmal korrekt oder?
    Grundsätzlich ja, Anschaffungen im Bereich des Anlagevermögens sind jedoch abzuschreiben

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Als 3. Punkt habe ich dann noch die Fahrtkosten die ich mit 0,30 pro KM verrechnen. Kommt das dann als seperater Posten in die EÜR?
    Die Fahrtkosten werden in der Anlage EÜR in den Zeilen 54-56 erfasst.

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Aber jetzt habe ich gelesen das man auch die eingenommene bzw. schon bezahlte Umsatzsteuer in die Berechnung mit einbeziehen muss. Was hat es nun damit auf sich?
    Die von dir vereinnahmte Umsatzsteuer wird in der Anlage EÜR als Einnahme berücksichtigt (Zeile 14), die von dir bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer)(Zeile 44) als Ausgabe. Diese musst du entsprechend in der Anlage EÜR eintragen.

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Auch wurde ja hier schon die Abschreibung erwähnt. Muss ich das wirklcih für mein Nebengewerbe auch machen? Wenn ich z.B. einen Monitor für das Unternehmen gekauft habe und er mehr als 150€ gekostet hat, kommt er dann in den Abschreibungspool?
    Hierzu hat dorintia ja schon ausführlich geantwortet...

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Bei den Abschreibungen habe ich dann immer etwas von selbstständig und nicht selbständig gelesen und wie lange muss ich diesen Monitor dann abschrieben?
    Ein Wirtschaftsgut ist nur dann selbstständig nutzbar, wenn es ohne ein weiteres Anlagegut voll funktionsfähig ist und verwendet werden kann. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter sind gem. der amtlichen AfA-Tabelle abzuschreiben.

    Wirtschaftsgüter die dies nicht erfüllen, sind zu dem Wirtschaftsgut hinzu aktivieren, für mit dem sie zusammen eine "funktionierende Einheit" bilden.

    In deinem Fall muss der Monitor zu dem PC hinzu aktiviert werden, für den er bestimmt ist und über eben diese Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Wenn ich dann meine Ausgaben und Einnahmen eingegeben habe, kommt am Ende ja ein Differenzbetrag raus. Was mache ich dann damit? Ist das der Betrag den ich versteuern muss, wo wird der dazu addiert oder subtrahiert?
    Der Differenzbetrag ist dann dein Ergebnis aus deiner gewerblichen Tätigkeit. Dieser muss dann in der Anlage G entsprechend eingetragen werden.

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    jetzt muss ich doch noch mal nachfragen, da ich total verunsichert bin und überlege mir einen Steuerberater zu holen.
    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Wie ihr seht, mein Wissen in "Buchhaltung" ist nicht sonderlich gut. Hat es da überhaupt Sinn die EÜR selbst zu machen? Die "normale" Steuererklärung als Arbeitnehmer ist dagegen ja leicht
    Das ist manchmal eine sinnvolle Investition, wenn man im Bereich Steuern und Buchführung nicht so versiert ist.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


  14. #14
    TP-Junior
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    Hi,

    vielen Dank MaWeSol und ichauch für eure Antworten.

    So langsam fängt das ganze an für mich einen Sinn zu ergeben
    Wo mir jetzt aber noch eine Info fehlt und ich auch nicht genau weiß wie ich bei Google danach suchen soll, ist die gewerbliche und private Nutzung.

    Um wieder bei meinem Beispiel mit dem Monitor zu bleiben. Den nutze ich ja auch für Private Sachen und ich habe gelesen das man dann eben nur einen Teil der Anschaffungskosten in der EÜR angibt bzw. verrechnet. Gibt es da einen festen Prozenzsatz oder legt man das anhand der realen Nutzung fest?
    Ich habe mir für meinen PC eben mehrere Sachen gekauft (Festplatte, NAS, Tastatur) die ich auf Rechnung für meine Firma gekauft habe. Diese nutze ich nun privat und geschäftlich.

    Betragen die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts mehr als 410 €, aber nicht mehr als 1.000 zuzüglich Umsatzsteuer, werden die Kosten gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt abgeschrieben.

    Betragen die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts nicht mehr als 410 € zuzüglich Umsatzsteuer, können Sie die Kosten sofort als Aufwand erfassen.

    Poolabschreibung oder Sofortabschreibung: Sie haben die Wahl

    Für das Jahr 2010 haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 €, aber nicht mehr als 410 € zuzüglich Umsatzsteuer betragen, sofort abschreiben oder in einen Sammelposten einstellen.

    Wirtschaftgüter, die mehr als 410 €, aber nicht mehr als 1.000 € zuzüglich Umsatzsteuer kosten, dürfen Sie entweder im Rahmen der Abschreibungsvarianten (linear, degressiv, Sonderabschreibung) steuerlich geltend machen oder auch in den Sammelposten einstellen.
    Eine Frage noch zur Abschreibung. Diese Erklärung, die ich jetzt auch schon in der WISO Hilfe gelesen habe, gilt aber nur für selbstständige Wirtschaftsgüter. Nicht selbstständige Wirtschaftsgüter müssen abgeschrieben werden, unabhängig vom Wert oder? So hatte ich das zumindest in der Hilfe Datei und auch im Internet gelesen.

    Gruß und einen schönen Sonntag.
    Geändert von phatair (07.08.2011 um 10:46 Uhr)

  15. #15
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Servus,
    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Um wieder bei meinem Beispiel mit dem Monitor zu bleiben. Den nutze ich ja auch für Private Sachen und ich habe gelesen das man dann eben nur einen Teil der Anschaffungskosten in der EÜR angibt bzw. verrechnet. Gibt es da einen festen Prozenzsatz oder legt man das anhand der realen Nutzung fest?
    Ich habe mir für meinen PC eben mehrere Sachen gekauft (Festplatte, NAS, Tastatur) die ich auf Rechnung für meine Firma gekauft habe. Diese nutze ich nun privat und geschäftlich.
    Wenn du Wirtschaftsgüter betrieblich und privat nutzt, musst du den betrieblichen und den privaten Anteil der Nutzung ermitteln. Kommst du bei deiner Ermittlung z.B. auf einen betrieblichen Anteil von 70%, dann darfst du eben diese 70% der Abschreibung als Betriebsausgabe geltend machen.

    Zitat Zitat von phatair Beitrag anzeigen
    Eine Frage noch zur Abschreibung. Diese Erklärung, die ich jetzt auch schon in der WISO Hilfe gelesen habe, gilt aber nur für selbstständige Wirtschaftsgüter. Nicht selbstständige Wirtschaftsgüter müssen abgeschrieben werden, unabhängig vom Wert oder? So hatte ich das zumindest in der Hilfe Datei und auch im Internet gelesen.
    Hierzu hatte ich oben bereits geschrieben:
    Zitat Zitat von MaWeSol
    Ein Wirtschaftsgut ist nur dann selbstständig nutzbar, wenn es ohne ein weiteres Anlagegut voll funktionsfähig ist und verwendet werden kann. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter sind gem. der amtlichen AfA-Tabelle abzuschreiben.

    Wirtschaftsgüter die dies nicht erfüllen, sind zu dem Wirtschaftsgut hinzu aktivieren, für mit dem sie zusammen eine "funktionierende Einheit" bilden.

    In deinem Fall muss der Monitor zu dem PC hinzu aktiviert werden, für den er bestimmt ist und über eben diese Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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