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Thema: Kleinunternehmer - deutlich zu hoher Umsatz

  1. #1
    TP-Member
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    Kleinunternehmer - deutlich zu hoher Umsatz

    Guten Tag zusammen,

    ich fasse mich mal ganz kurz.

    Mein Geschäftskonzept hat sich verändert und ich werde wohl auf über 100 000€ Umsatz kommen. Habe ich mit Ärger vom FA zu rechnen ?
    Mein Steuerberater hat mir bei der Gründung mitgeteilt, dass ich da nicht in Schwierigkeiten komme. Damals wusste ich aber auch noch nicht, ob und inwiefern ich die 17 500€ Marke sprengen werde. Kann mir da jemand etwas zu sagen oder sollte ich gleich wieder zum Steuerberater ?

    Mit freundlichem Gruß,
    Sawyer

  2. #2
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    Zitat Zitat von Sawyer Beitrag anzeigen
    Guten Tag zusammen,

    ich fasse mich mal ganz kurz.

    Mein Geschäftskonzept hat sich verändert und ich werde wohl auf über 100 000€ Umsatz kommen. Habe ich mit Ärger vom FA zu rechnen ?
    Das kommt darauf an, inwiefern das abzusehen war. Ein Geschäftskonzept verändert sich ja nicht einfach so und der Umsatz steigt auch kaum aus Versehen von unter 17.500 auf über 100.000 Euro.

    Der Steuerberater ist hier aber sicher die richtige Anlaufstelle.

    copy

  3. #3
    TP-Member
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das kommt darauf an, inwiefern das abzusehen war. Ein Geschäftskonzept verändert sich ja nicht einfach so und der Umsatz steigt auch kaum aus Versehen von unter 17.500 auf über 100.000 Euro.

    Der Steuerberater ist hier aber sicher die richtige Anlaufstelle.

    copy
    Ich verkaue jetzt einfach teurere Waren mit einer größeren Gewinnspanne. Inwiefern sollte ich das vorrausgesehen haben ? Oder soll ich jetzt etwa aufhören zu verkaufen, damit ich nicht so einen hohen Umsatz habe ?

    Das FA kann doch nicht bezogen auf die 100 000€ einfach die Umsatzsteuer verlangen oder ? Und selbst wenn, dann würde ich doch die Einfuhrumsatzsteuer ganz normal abziehen können ? (,die ich jetzt selber bezahle, versteht sich)

  4. #4
    TP-Senior Avatar von celtic
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    Ich würde jetzt mal sagen, im Folgejahr gilt normal dann die Regelbesteuerung. Auskünfte zu Deiner speziellen Situation gibt aber auch das Finanzamt - die beissen nicht :-)
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
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  5. #5
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von celtic Beitrag anzeigen
    Auskünfte zu Deiner speziellen Situation gibt aber auch das Finanzamt - die beissen nicht :-)
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Der Steuerberater ist hier aber sicher die richtige Anlaufstelle.
    Copy's Variante finde ich da angenehmer, wenn man schon einen StB hat, sollte man diesen auch befragen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


  6. #6
    TP-Senior Avatar von celtic
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    @MaWeSol

    Klar ist das unter Umständen bequemer. Kann er ja auch machen wie er will. Aber Steuerberater sind auch nicht immer Engel

    Und manchmal ist es so: Wenn Du drei Steuerberater fragst, erhälst Du drei Antworten. Ist mir leider auch schon passiert.

    Letztendlich: Rechtssicherheit erteilt in der Regel nun mal nur das Finanzamt. Aber es kann ja auch sicher der Steuerberater für den Klienten die Auskunft einholen, wenn der sich nicht traut.
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  7. #7
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von celtic Beitrag anzeigen
    Letztendlich: Rechtssicherheit erteilt in der Regel nun mal nur das Finanzamt. Aber es kann ja auch sicher der Steuerberater für den Klienten die Auskunft einholen, wenn der sich nicht traut.
    Aber auch nur dann, wenn man sich eine kostenpflichtige verbindliche Auskunft einholt.

    Antworten auf einfache, telefonische oder schriftliche Anfragen sind nicht rechtsverbindlich.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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