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Thema: USt-Erstattung nach Wareneinkauf bei Geschäftsbeginn

  1. #1
    TP-Junior chrimit macht alles soweit korrekt
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    USt-Erstattung nach Wareneinkauf bei Geschäftsbeginn

    Moin.

    Einzelhändler A kauft für seine Erstausstattung Handelswaren im Wert von € 10000 netto zzgl € 1900 USt. Zu Geschäftsbeginn (die ersten 6 Monate) sind seine Einnahmen sehr gering, er zahlt somit mehr USt als er einnimmt. Die Differenz ist deutlich zu seinen Ungunsten.

    Was geschieht mit der zu viel gezahlten Umsatzsteuer? Bekommt er sie erstatten und wenn ja: wann? Oder hat er ein Guthaben beim FA und künftige abzuführende Beträge werden irgendwie verrechnet?

    Ich finde dazu nix im www.

    Danke!

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    überzahlte USt. wird vom Finanzamt nach der nächsten USt.-Voranmeldung per Überweisung erstattet

    Geschäftsgründer müssen doch monatlich USt.-Erklärung abgeben, oder bin ich auf dem falschen Dampfer? Deswegen wundert mich die frage nach über 6 Monaten ...

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Geschäftsgründer müssen doch monatlich USt.-Erklärung abgeben, oder bin ich auf dem falschen Dampfer?:
    Nein, du bist auf das richtige Boot gestiegen...

    Hat das Finanzamt schon mal eine Umsatzsteuervoranmeldung angefordert oder wurde zur Kleinunternehmerregelung optiert?

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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