Es ist egal ob ihr das "entnommen" habt oder ob noch Geld auf dem GbR-Konto verblieben ist. Der gesamte Gewinn ist entsprechend dem (hoffentlich vertraglich) festgelegten Schlüssel als Einkünfte aus Gewerbe jeweils zu versteuern.
Es gibt eine entsprechende Anlage dazu bei der EkSt.-Erklärung.


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