Hi,
das kommt darauf an, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist oder nicht.
Gruß,
Matthias
Zeile 48 (Sonstige und beschränk abziehbare Betriebsausgaben)
z.B. Rechts und Steuerberatung:
Kommen die Werte mit oder ohne 19% rein?
Hi,
das kommt darauf an, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist oder nicht.
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Das heisst, du hast die Vorsteuer schon geltend gemacht .... also ...:
Ja, sicher. 2x geht nicht.ich glaube, dort kommen ohne 19% rein?
Nein, aber für das laufende.Nebenbei noch eine Frage:
Werden Steuererstattungen (Einkommen und Soli) für das folgejahr als Einnahme gewertet?
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Danke schon mal für Deine Hilfe.
Also im Jahr 2010 100€ Umtst und 200€ EINKo. für 2009 wiede bekommen
Dann für die 2010 Erklärung angeben?
In Zeile 15 (von Fa erstattete oder gegf. verrechnete Umtst.)
trage ich also die 100€ ein?
und wo kommen die 200 Einkommen Erstattung hin? auch in Zeile 15?
Leider zweigt sich die Anleitung zum Vordruck EÜR im Punkt 15 aus.
Ja, die USt muss dort eingetragen werden. Die Einkommensteuer musst du nirgendwo eintragen.
Gruß,
Matthias
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Flies die erstatte Einkommensteuer nicht in das Folge Jahr als Gewinn?
mir wäre so, ich habe das mal gehört
und bei Bezahlte Einkommensteuer ist das natürlich ein Verlust.
Edit
Nun sehe ich unter Sonstige unbeschränkte abzie... Zeile 45 noch mal
An das FA gezahlte und gg. verrechnte Umsatzsteuer
Wo kommt dann nur dieser Wert hin? zeile 15 oder 45 oder beides flies in der Berechnung ein,
also auf keinen Fall in beiden eintragen!
Gibt es eine Möglichkeit, Hausinstandhaltungskosten Anteil (Keller Sanierung) separat einzutragen, oder wird es zum Arbeitszimmer zu addiert?
Geändert von amiga1200 (07.08.2011 um 12:11 Uhr)
Servus,
Nein, die Einkommensteuer ist ja die Steuer, die du auf deinen "Jahresgewinn" (also auf das zu versteuernde Einkommen) bezahlst. Die Einkommensteuer kann nicht als Ausgabe oder Einnahme hinzugerechnet werden.
- In Zeile 14 trägst du die von dir in Rechnung gestellte und vereinnahmte USt ein.
- In Zeile 44 trägst du die USt ein, die du an deine Lieferanten, etc. gezahlt hast (Vorsteuer).
- In Zeile 15 wird z.B. die Erstattung der USt-Veranlagung des Vorjahres eingetragen.
- In Zeile 45 wird z.B. die Nachzahlung zur USt-Veranlagung des Vorjahres eingetragen.
Wenn du ein Arbeitszimmer hast und dieses steuerlich anerkannt wird, kannst du die Kosten zur Instandhaltung anteilig mit deinen Betriebsausgaben geltend machen. Wenn du zu deinem Arbeitszimmer auch einen Raum im Keller betrieblich nutzt und dieser ebenfalls steuerlich als "Arbeitszimmer" anerkannt ist, kannst du diese Kosten ebenfalls anteilig geltend machen.
Gruß,
Matthias
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Super, Vielen Dank Matthias,
und auch alle anderen.
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