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Thema: Anlage EÜR

  1. #1
    TP-Junior amiga1200 macht alles soweit korrekt
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    Anlage EÜR

    Zeile 48 (Sonstige und beschränk abziehbare Betriebsausgaben)

    z.B. Rechts und Steuerberatung:
    Kommen die Werte mit oder ohne 19% rein?

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hi,

    das kommt darauf an, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist oder nicht.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Junior amiga1200 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Hi,

    das kommt darauf an, ob du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist oder nicht.

    Gruß,
    Matthias
    ich habe ein Kleingewerbe, schreibe Rechnungen mit 19%, und bekomme auch bei Ausgaben
    19% von FA zurück.

    ich glaube, dort kommen ohne 19% rein?

    Nebenbei noch eine Frage:
    Werden Steuererstattungen (Einkommen und Soli) für das folgejahr als Einnahme gewertet?

  4. #4
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    Zitat Zitat von amiga1200 Beitrag anzeigen
    ich habe ein Kleingewerbe, schreibe Rechnungen mit 19%, und bekomme auch bei Ausgaben 19% von FA zurück.
    Das heisst, du hast die Vorsteuer schon geltend gemacht .... also ...:

    ich glaube, dort kommen ohne 19% rein?
    Ja, sicher. 2x geht nicht.

    Nebenbei noch eine Frage:
    Werden Steuererstattungen (Einkommen und Soli) für das folgejahr als Einnahme gewertet?
    Nein, aber für das laufende.

    copy

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nein, aber für das laufende.
    ESt-Erstattung und erstatteter SolZ als Einnahme?

    Die haben doch beide nichts in der Anlage EÜR zu suchen, oder hab ich die Frage falsch verstanden?

    Gruß,
    Matthias
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  6. #6
    TP-Junior amiga1200 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das heisst, du hast die Vorsteuer schon geltend gemacht .... also ...:



    Ja, sicher. 2x geht nicht.



    Nein, aber für das laufende.

    copy
    Danke schon mal für Deine Hilfe.

    Also im Jahr 2010 100€ Umtst und 200€ EINKo. für 2009 wiede bekommen

    Dann für die 2010 Erklärung angeben?

    In Zeile 15 (von Fa erstattete oder gegf. verrechnete Umtst.)
    trage ich also die 100€ ein?
    und wo kommen die 200 Einkommen Erstattung hin? auch in Zeile 15?

    Leider zweigt sich die Anleitung zum Vordruck EÜR im Punkt 15 aus.

  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Ja, die USt muss dort eingetragen werden. Die Einkommensteuer musst du nirgendwo eintragen.

    Gruß,
    Matthias
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  8. #8
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    Zitat Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
    Ja, die USt muss dort eingetragen werden. Die Einkommensteuer musst du nirgendwo eintragen.

    Gruß,
    Matthias
    Flies die erstatte Einkommensteuer nicht in das Folge Jahr als Gewinn?
    mir wäre so, ich habe das mal gehört

    und bei Bezahlte Einkommensteuer ist das natürlich ein Verlust.

    Edit
    Nun sehe ich unter Sonstige unbeschränkte abzie... Zeile 45 noch mal
    An das FA gezahlte und gg. verrechnte Umsatzsteuer
    Wo kommt dann nur dieser Wert hin? zeile 15 oder 45 oder beides flies in der Berechnung ein,
    also auf keinen Fall in beiden eintragen!

    Gibt es eine Möglichkeit, Hausinstandhaltungskosten Anteil (Keller Sanierung) separat einzutragen, oder wird es zum Arbeitszimmer zu addiert?
    Geändert von amiga1200 (07.08.2011 um 12:11 Uhr)

  9. #9
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    Servus,

    Zitat Zitat von amiga1200 Beitrag anzeigen
    Flies die erstatte Einkommensteuer nicht in das Folge Jahr als Gewinn?
    mir wäre so, ich habe das mal gehört

    und bei Bezahlte Einkommensteuer ist das natürlich ein Verlust.
    Nein, die Einkommensteuer ist ja die Steuer, die du auf deinen "Jahresgewinn" (also auf das zu versteuernde Einkommen) bezahlst. Die Einkommensteuer kann nicht als Ausgabe oder Einnahme hinzugerechnet werden.

    Zitat Zitat von amiga1200 Beitrag anzeigen
    Edit
    Nun sehe ich unter Sonstige unbeschränkte abzie... Zeile 45 noch mal
    An das FA gezahlte und gg. verrechnte Umsatzsteuer
    Wo kommt dann nur dieser Wert hin? zeile 15 oder 45 oder beides flies in der Berechnung ein,
    also auf keinen Fall in beiden eintragen!
    • In Zeile 14 trägst du die von dir in Rechnung gestellte und vereinnahmte USt ein.
    • In Zeile 44 trägst du die USt ein, die du an deine Lieferanten, etc. gezahlt hast (Vorsteuer).
    • In Zeile 15 wird z.B. die Erstattung der USt-Veranlagung des Vorjahres eingetragen.
    • In Zeile 45 wird z.B. die Nachzahlung zur USt-Veranlagung des Vorjahres eingetragen.

    Zitat Zitat von amiga1200 Beitrag anzeigen
    Gibt es eine Möglichkeit, Hausinstandhaltungskosten Anteil (Keller Sanierung) separat einzutragen, oder wird es zum Arbeitszimmer zu addiert?
    Wenn du ein Arbeitszimmer hast und dieses steuerlich anerkannt wird, kannst du die Kosten zur Instandhaltung anteilig mit deinen Betriebsausgaben geltend machen. Wenn du zu deinem Arbeitszimmer auch einen Raum im Keller betrieblich nutzt und dieser ebenfalls steuerlich als "Arbeitszimmer" anerkannt ist, kannst du diese Kosten ebenfalls anteilig geltend machen.

    Gruß,
    Matthias
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  10. #10
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    Super, Vielen Dank Matthias,

    und auch alle anderen.

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