Ich habe mich noch ein wenig belesen, aber nirgends die passende Antw. gefunden. Kann mir vll. jmd. weiterhelfen?! Danke!
Hallo,
nachdem wir von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung gewechselt haben, stellen sich mir ein paar Fragen.
Das Feld für die Eingabe der USt-Pflichtigen Einnahmen habe ich gefunden. Müssen jedoch die Einnahmen aus 2010 als Kleinunternehmer, die erst in 2011 bezahlt wurden, ebenfalls in der USt-Voranmeldung erfasst werden. Habe hierfür nicht das passende Feld gefunden. Um steuerfreie Umsätze handelt es sich ja eigentl. nicht, oder? (Falls eine Erfassung notwendig ist, bitte ich um Angabe des Felds)
Danke!
Ich habe mich noch ein wenig belesen, aber nirgends die passende Antw. gefunden. Kann mir vll. jmd. weiterhelfen?! Danke!
Du, wenn es jemand wüsste, hätte auch jemand geantwortet. Die Frage ist hier schon mal offen geblieben: http://www.traum-projekt.com/forum/1...s-vorjahr.html (unterhalb dieses Threads, bei "Ähnliche Themen").
Ruf' doch einfach mal beim Finanzamt an, die beissen nicht. Und wenn du deren Antwort dann hier einstellst, wäre das super.
copy
Geändert von copy (17.08.2011 um 11:03 Uhr)
http://www.bwr-media.de/themen/steue...swissen/00125/
Also für alles was du im Jahr 2010 ohne USt. berechnet hast. ( Rechnungsdatum bis zum 31.12.2010 ), musst du keine USt. abführen auch wenn du das Geld erst im Jahr 2011 erhalten hast. In der Rechnung im Jahr 2010 ist ja auch keine USt. enthalten, wovon solltest du denn die USt. dann auch bezahlen?
Aber ich kann dir nicht sagen wo du die dann noch USt. freien Umstätze in Elster eintragen musst.
Wie gesagt einfach mal lieber beim Finanzamt anrufen die werden das dann schon wissen.
Falsch! Es kommt nicht auf das Rechnungsdatum an, sondern wann die Leistung erbracht wurde und die ist ja in der Regel nicht mit dem Rechnungsdatum identisch, oder?
Das tut jetzt hier nichts zur Sache aber: Dem Fiskus ist es egal, ob in einer Rechnung USt ausgewiesen ist oder nicht. Die USt ensteht nämlich mit Ausführung der Leistung und ist völlig unabhänging davon, ob die USt in einer Rechnung ausgewiesen ist oder nicth. Im Gegensatz zur Vorsteuer...In der Rechnung im Jahr 2010 ist ja auch keine USt. enthalten, wovon solltest du denn die USt. dann auch bezahlen?
Notfalls muss der Unternehmer die USt selbst "blechen"!
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Ich ging jetzt davon aus, dass man erst eine Leistung erbringt und dann dafür eine Rechnung schreibt.
Daher die Leistung noch im alten Jahr erbracht wurde.
Man kann jetzt nicht einfach eine Rechnung zum 31.12.10 schreiben indem man die Lieferung von 100 Tischen zum 20.01.11 vorab berechnet.
Aber da ist der Link wohl eindeutig:
Lieferungen und sonstige Leistungen, die Sie nach dem Übergang ausgeführt bzw. fertiggestellt haben, unterliegen der Umsatzsteuer.
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