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Thema: Elternteil gerinfügig beschäftigen.

  1. #1
    TP-Newbie leanlike macht alles soweit korrekt
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    Elternteil gerinfügig beschäftigen.

    Hallo tp User,

    durch eine Insolvenz ist meine Mutter leider in die Arbeitslosigkeit gerückt.
    Da sie sich mit Buchführung auskennt, hilt sie mir bei der Sortierung von Unterlagen etc.
    Eine geringfügige Entlohnung wäre da mehr als Gerecht.

    Ich habe nun aus mehrere Quellen gelesen, dass Sie neben der Arbeitslosengeld bis zu 100 (110) Euro verdienen darf.

    Wie muss meine Rechnung aussehen?
    Akzeptiert das Finanzamt, wenn ich nächstes Jahr dann diese Rechnungen als Betriebsausgaben einreiche?

    Liebe Grüße

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von leanlike Beitrag anzeigen
    Wie muss meine Rechnung aussehen?
    Welche Rechnung?

    Wenn, müsste deine Mutter dir eine Rechnung stellen - das setzt voraus, dass sie sich selbstständig macht, mit allen Konsequenzen. Wieso machst du nicht einfach einen Mini-Job draus und zahlst ihr eben genau das, was sie zuverdienen darf?

    www. minijobzentrale.de

    copy

  3. #3
    TP-Senior TanjaP. ist auf einem guten Weg
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    Sie muss das mit dem Amt abklären, Du musst eine Einkommensbescheinigung für das AA ausfüllen (monatlich), bei der Sozialversicherung melden (bleibt sie unter 15 Std/Woche etc), die Berufsgenossenschaft ggf. informieren und eine monatliche Elena-Meldung machen. Ich denke das es unter geringfügig entlohnte fallen würde.
    Wenn das alles dann richtig gemacht wird, erkennt das Finanzamt Deine Aushilfe auch an (ist bei uns zumindest so)
    Tanja
    Unsere Katzen: undercover-coons.de und unsere Hunde: wolfshunde-herne.de

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