Du kannst logischerweise nur das als Betriebsausgabe geltend machen, was du auch ausgegeben hast. Und nicht das, was du hättest ausgeben müssen, wenn du den Rabatt nicht in Anspruch genommen hättest...
Und mach' dich am besten gleich mal mit dem Thema 'Abschreibung' vertraut, wenn es um höherwertige Technik geht.
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