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Thema: Rechnung als Privatperson - später erst Kleingewerbe gründen

  1. #1
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    Rechnung als Privatperson - später erst Kleingewerbe gründen

    Hallo,

    ich werde bei einer Firma als freier Mitarbeiter programmiertechnische Sachen erledigen.
    Dazu muss ich natürlich ein Kleingewerbe gründen, wozu ich bisher nicht gekommen bin.

    Nun muss ein Auftrag bis Montag erledigt werden und die Firma wünscht selbstverständlich eine Rechnung.

    Soweit ich weiß, darf man als Privatperson auch eine Rechnung schreiben (wohl mit einer bestimmten Grenze), ist dies denn wahr? Was muss denn alles auf diese Rechnung drauf? Dass man keine Umsatzsteuer ausweisen darf ist mir bewusst. Muss man sonst noch etwas beachten? Wie muss dies auf der Einkommenssteuererklärung kenntlich gemacht werden?

    Ich würde dann im Laufe der nächsten Woche ein Kleingewerbe anmelden.

    PS: Ich bin 18, Schüler, und habe kein sonstiges Einkommen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich werde bei einer Firma als freier Mitarbeiter programmiertechnische Sachen erledigen.
    Dazu muss ich natürlich ein Kleingewerbe gründen,
    1. ist das nicht "natürlich" - wenn du für nur eine Firma arbeitest, können die dich genauso gut anstellen. Geschieht das nicht, dann wohl zu dem Zweck, die Sozialabgaben zu umgehen.

    2. kannst du kein Kleingewerbe gründen, sondern nur ein Gewerbe anmelden und dann, sofern die Umsatzgrenze eingehalten wird, von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.

    Nun muss ein Auftrag bis Montag erledigt werden und die Firma wünscht selbstverständlich eine Rechnung.
    Dann müssen sie und du halt warten, bis du dein Gewerbe angemeldet und eine Steuernummer erhalten hast - du hast du ja als Schüler bisher sicher keine gehabt und Rechnungen ohne Steuernummer muss das FA nicht anerkennen.

    Wenn der Auftraggeber also Wert auf eine ordentliche Rechnung legt, können die paar Wochen kein Problem sein.

    copy

  3. #3
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    1. ist das nicht "natürlich" - wenn du für nur eine Firma arbeitest, können die dich genauso gut anstellen. Geschieht das nicht, dann wohl zu dem Zweck, die Sozialabgaben zu umgehen.
    Mir wurde es frei gestellt, ob ich fest eingestellt werden möchte oder als Freier Mitarbeiter mitwirke. Ich denke für mich als Schüler ist das so am besten, da ich dann frei entscheiden kann, ob ich gerade für diesen Auftrag die nötige Zeit für habe oder nicht.

    Wenn der Auftraggeber also Wert auf eine ordentliche Rechnung legt, können die paar Wochen kein Problem sein.
    Welche Konsequenzen hätte denn eine "nicht ordentliche" Rechnung für mich bzw. für die Firma?

    Wäre es möglich diesen Auftrag jetzt anzunehmen und die Rechnung erst zu schreiben wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe?

  4. #4
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Mir wurde es frei gestellt, ob ich fest eingestellt werden möchte oder als Freier Mitarbeiter mitwirke. Ich denke für mich als Schüler ist das so am besten, da ich dann frei entscheiden kann, ob ich gerade für diesen Auftrag die nötige Zeit für habe oder nicht.
    Du wirst dir trotzdem weitere Auftraggeber suchen müssen, sonst ist das eine Scheinselbstständigkeit.

    Welche Konsequenzen hätte denn eine "nicht ordentliche" Rechnung für mich bzw. für die Firma?
    Habe ich schon geschrieben: "Rechnungen ohne Steuernummer muss das FA nicht anerkennen."

    Wäre es möglich diesen Auftrag jetzt anzunehmen und die Rechnung erst zu schreiben wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe?
    Ja.

    copy

  5. #5
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    Ja und welche Folgen hätte es wenn die Rechnung vom FA nicht anerkannt wird?

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von kidding Beitrag anzeigen
    Ja und welche Folgen hätte es wenn die Rechnung vom FA nicht anerkannt wird?
    Wenn sie nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird, ist sie wertlos, dann bräuchtest du auch gar keine zu schreiben.

    copy

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