1. ist das nicht "natürlich" - wenn du für nur eine Firma arbeitest, können die dich genauso gut anstellen. Geschieht das nicht, dann wohl zu dem Zweck, die Sozialabgaben zu umgehen.
2. kannst du kein Kleingewerbe gründen, sondern nur ein Gewerbe anmelden und dann, sofern die Umsatzgrenze eingehalten wird, von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.
Dann müssen sie und du halt warten, bis du dein Gewerbe angemeldet und eine Steuernummer erhalten hast - du hast du ja als Schüler bisher sicher keine gehabt und Rechnungen ohne Steuernummer muss das FA nicht anerkennen.Nun muss ein Auftrag bis Montag erledigt werden und die Firma wünscht selbstverständlich eine Rechnung.
Wenn der Auftraggeber also Wert auf eine ordentliche Rechnung legt, können die paar Wochen kein Problem sein.
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