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Thema: Abführung Quellensteuer n. §50a

  1. #1
    TP-Newbie Stefan_0711 macht alles soweit korrekt
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    Abführung Quellensteuer n. §50a

    Hallo Zusammen,

    folgendes Problem: ich habe von einem bzw. Diversen ausländischen Künstler eine Rechnung über Lizensgebühren für ein Musikstück erhalten.

    Da mir hierzu von den Künstlern keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, muss ich wohl deutsche Quellensteuer (15% Soli) einbehalten und an das deutsche Finanzamt abführen.

    §50a Abs.1 Nr.3 EStG

    Hier habe ich allerlei Antworten gefunden:
    http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern.../FAQ_node.html

    Demnach muss ich das 1/4 jährlich Abführen.

    Aber wie? Ich finde da nirgends ein Formular/Antrag oder sonstwas.

    Hat hier da zu jemand eine Idee?

    Viele Grüße
    Stefan

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Gruss

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