http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Steuerabzug_bei_Verguetungen_an_beschraenkt_Steuerpflichtige/StAb_2011_(10).pdf
Grundsätzlich muss das aber elektronisch geschehen! § 73e EStDV
Hallo Zusammen,
folgendes Problem: ich habe von einem bzw. Diversen ausländischen Künstler eine Rechnung über Lizensgebühren für ein Musikstück erhalten.
Da mir hierzu von den Künstlern keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, muss ich wohl deutsche Quellensteuer (15% Soli) einbehalten und an das deutsche Finanzamt abführen.
§50a Abs.1 Nr.3 EStG
Hier habe ich allerlei Antworten gefunden:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Intern.../FAQ_node.html
Demnach muss ich das 1/4 jährlich Abführen.
Aber wie? Ich finde da nirgends ein Formular/Antrag oder sonstwas.
Hat hier da zu jemand eine Idee?
Viele Grüße
Stefan
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Steuerabzug_bei_Verguetungen_an_beschraenkt_Steuerpflichtige/StAb_2011_(10).pdf
Grundsätzlich muss das aber elektronisch geschehen! § 73e EStDV
Gruss
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