Ich muss meine Frage mal gerade selbst beantworten.
Habe auf hxxp://www.klicktipps.de/gewerbe-abschreibung.php folgendes dazu gefunden:
Wenn das stimmt, werde ich den Preis der Festplatte zum Laptop in den Anlagenspiegel hinzufügen und beides zusammen (also den Gesamtwert beider Teile) gemeinsam über drei Jahre abschreiben.Reparatur oder Erweiterung
Ein noch nicht abgeschriebener PC wird durch neue Teile wesentlich besser, schneller und kann mehr:
Das sind dann nachträgliche Anschaffungskosten. Sie werden für die restliche Nutzungsdauer des PC mit ihm abgeschrieben.
Reicht dann wohl als Inventar-Beschreibung "Rechnername/Seriennummer inkl. zusätzlicher Festplatte" oder muss das genauer unterteilt werden?


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