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Thema: Einkauf von Software als Download (aus EU und USA)

  1. #1
    TP-Newbie
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    Einkauf von Software als Download (aus EU und USA)

    Hallo zusammen,

    nachdem ich jetzt wirklich über Monate hinweg immer mehr über das Thema gelesen habe und ich mittlerweile in verschiedenen Foren teilweise komplett unterschiedliche Aussagen gefunden habe, bitte ich jetzt hier um Rat.

    Zuerst möchte ich das Szenario beschreiben:
    • Ich nutze keine Kleinunternehmerregelung
    • Einkauf von Software / virtuellen Gütern aus EU und USA
    • Einkauf ausschließlich von anderen Unternehmen mit USt-ID
    • Auf Rechnungen aus der EU sind sowohl meine USt-ID als auch die des anderen Unternehmens enthalten, die VAT ist als reverse-charge aufgeführt und daher nicht in der Rechnug oder dem Endbetrag enthalten
    • Auf Rechnungen aus den USA ist wie üblich keine USt enthalten, die US-Steuern werden von der anderen Partei beglichen und gehen mich nichts weiter an, eine eventuell fällige USt hier in Deutschland wäre meine Sache


    Meine Frage ist jetzt wie ich das in der USt-VA in Elster verbuche. Dazu beschreibe ich kurz meinen aktuellen Wissensstand. Ich weiß allerdings nicht wie weit das zutreffend ist, es ist jedenfalls das, was ich auf meiner Suche so gefunden habe.

    Einkauf aus Inland (hier nicht zutreffend)
    - Rechnung mit ausgewiesener MwSt
    - Steuer in Zeile 55 Feld 66
    => Rückerstattung vom Finanzamt

    Einkauf aus Ausland (hier zutreffend)
    - Betrag in Zeile 33 Feld 89
    - Steuer in Zeile 58 Feld 67 für Leistungen und Zeile 56 Feld 61 für Gegenstände
    => Nullsummenspiel


    Das Feld "Einfuhrumsatzsteuer" (Zeile 57 Feld 62) ist hier wie ich gelesen habe nicht richtig, da es sich um virtuelle Güter handelt und nichts eingeführt wird.

    Nehmen wir als Beispiel einen Download für 100€. Nach meinen oberen Regeln wäre dann unabhängig davon, ob der Download aus den USA oder der EU gekauft wurde, in Elster folgendes einzutragen.

    Zeile 33 Feld 89: 100€
    Zeile 58 Feld 67: 19€ (im Fall dass der Download als Leistung zählt?)
    => 0€ USt-Zahlung


    Das Problem hiermit ist jetzt, dass Elster warnt, dass ich nichts unter Zeile 47ff eingetragen habe (Leistungsempfänger als Steuerschuldner) - ist dort der eigentliche Ort für den Betrag und Zeile 33 Feld 89 gilt nicht für 13b? Wenn dem so ist bitte ich um Erklärung warum dem so ist und was dann in Zeile 33 Feld 89 käme.

  2. #2
    TP-Newbie
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    2
    Ok ich habe mittlerweile weitere Recherchen durchgeführt und habe neue Erkenntnisse gewonnen:

    Einkauf im Ausland, wenn Ware physisch existiert und transportiert wird
    - Betrag in Zeile 33 Feld 89
    - Steuer in Zeile 56 Feld 61 für Gegenstände
    => Nullsummenspiel

    Einkauf im Ausland, wenn Ware nur virtuell existiert und übers Internet transportiert wird
    - Betrag in Zeile 48 Feld 46
    - Steuer in Zeile 48 Feld 47
    - Steuer in Zeile 58 Feld 67
    => Nullsummenspiel

    Als Grundlage für diese Überlegungen dienten mir folgende Seiten:
    http://www.pkv-selbstvergleich.de/Software.htm (beschreibt den Grundgedanken hinter dem Ganzen)
    http://www.pinkernell.de/software.htm (sehr veraltet und daher vermutlich keine ordentliche Quelle)

    Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob es so stimmt. Zum Beispiel könnte im 2. Fall auch Zeile 49 Felder 52 und 53 die richtigen sein, aber §13b habe ich jetzt so verstanden, dass ein Software-Download unter Absatz 1 fällt.

    Hat denn hier niemand Erfahrungen mit dem Thema und könnte etwas dazu sagen?

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