Ok ich habe mittlerweile weitere Recherchen durchgeführt und habe neue Erkenntnisse gewonnen:
Einkauf im Ausland, wenn Ware physisch existiert und transportiert wird
- Betrag in Zeile 33 Feld 89
- Steuer in Zeile 56 Feld 61 für Gegenstände
=> Nullsummenspiel
Einkauf im Ausland, wenn Ware nur virtuell existiert und übers Internet transportiert wird
- Betrag in Zeile 48 Feld 46
- Steuer in Zeile 48 Feld 47
- Steuer in Zeile 58 Feld 67
=> Nullsummenspiel
Als Grundlage für diese Überlegungen dienten mir folgende Seiten:
http://www.pkv-selbstvergleich.de/Software.htm (beschreibt den Grundgedanken hinter dem Ganzen)
http://www.pinkernell.de/software.htm (sehr veraltet und daher vermutlich keine ordentliche Quelle)
Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher, ob es so stimmt. Zum Beispiel könnte im 2. Fall auch Zeile 49 Felder 52 und 53 die richtigen sein, aber §13b habe ich jetzt so verstanden, dass ein Software-Download unter Absatz 1 fällt.
Hat denn hier niemand Erfahrungen mit dem Thema und könnte etwas dazu sagen?

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