Wenn du diese Dinge ins Betriebsvermögen überführt und geltend gemacht hast: ja sicher sind das dann Wirtschaftsgüter. Die musst du dann jetzt wieder zum Zeitwert entnehmen.
Nein.Ich hatte von meiner Mutter ein Startkapital erhalten. Dieses ist auf meinem Geschäftskonto. Wenn ich dieses in mein Privatvermögen überführe, muss ich das auch auf dem Fragebogen vermerken?
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