Hallo,
Person A ist freiberuflich tätig und fährt ca. einmal pro Woche mit dem Zug zum Kunden. Kann er die Kilometerpauschale (0,30 € pro Kilometer für Hin- und Rückweg) als Fahrtkosten ansetzen oder muss er die tatsächlichen Kosten (Zugticket) angeben?
Das Zugticket ist weit günstiger als die Kilometerpauschale.
Vielen Dank!
Levis
Ja, natürlich. Dafür gibt's die ja.
"Da die Finanzverwaltung generell von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgeht, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag der Woche aufgesucht wird, kann auch eine zusammenhängende Tätigkeit im Betrieb von mehr als 46 Tagen im Kalenderjahr (52 Kalenderwochen abzüglich sechs Wochen Urlaub) zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte führen."Ab wann beginnt denn Regelmäßigkeit? Gibt's da Richtwerte?
http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...sttigkeit.html
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Wenn du die USt. geltend machen wolltest müsstest du auch die Kosten für die Tickets als Ausgabe buchen. Du nutzt aber die km-Pauschale... somit erübrigt sich imho die Frage.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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