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Thema: Fahrtkosten: Tatsächliche Kosten oder km-Pauschale?

  1. #1
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Fahrtkosten: Tatsächliche Kosten oder km-Pauschale?

    Hallo,

    Person A ist freiberuflich tätig und fährt ca. einmal pro Woche mit dem Zug zum Kunden. Kann er die Kilometerpauschale (0,30 € pro Kilometer für Hin- und Rückweg) als Fahrtkosten ansetzen oder muss er die tatsächlichen Kosten (Zugticket) angeben?

    Das Zugticket ist weit günstiger als die Kilometerpauschale.

    Vielen Dank!
    Levis
    ............................

  2. #2
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    Zitat Zitat von Levis Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Person A ist freiberuflich tätig und fährt ca. einmal pro Woche mit dem Zug zum Kunden. Kann er die Kilometerpauschale (0,30 € pro Kilometer für Hin- und Rückweg) als Fahrtkosten ansetzen
    Nur in eine Richtung, denn jede Woche erfüllt schon die Voraussetzung als regelmäßige Betriebsstätte und hier darf keine Bevorzugung gegenüber Arbeitnehmern stattfinden.

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  3. #3
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Dankeschön!

    Man darf also die Kilometerpauschale verwenden?

    Ab wann beginnt denn Regelmäßigkeit? Gibt's da Richtwerte?
    ............................

  4. #4
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    Zitat Zitat von Levis Beitrag anzeigen
    Dankeschön!

    Man darf also die Kilometerpauschale verwenden?
    Ja, natürlich. Dafür gibt's die ja.

    Ab wann beginnt denn Regelmäßigkeit? Gibt's da Richtwerte?
    "Da die Finanzverwaltung generell von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgeht, wenn die betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag der Woche aufgesucht wird, kann auch eine zusammenhängende Tätigkeit im Betrieb von mehr als 46 Tagen im Kalenderjahr (52 Kalenderwochen abzüglich sechs Wochen Urlaub) zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte führen."

    http://www.steuerlinks.de/steuerlexi...sttigkeit.html

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  5. #5
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Hallo copy,

    danke für Deine Antworten. Eine Frage ist noch aufgetreten: Kann man, trotz Inanspruchnahme der Kilometerpauschale, die Umsatzsteuer der Zugtickets als Vorsteuer geltend machen?
    ............................

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wenn du die USt. geltend machen wolltest müsstest du auch die Kosten für die Tickets als Ausgabe buchen. Du nutzt aber die km-Pauschale... somit erübrigt sich imho die Frage.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Moderator Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User Levis lebt für das TP und seine User
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    Ok, das habe ich mir schon gedacht. Vielen Dank!
    ............................

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