Du könntest diese Geräte zum Zeitwert in das Betriebsvermögen überführen. Allerdings sind dann wiederum private Nutzungsanteile als Einnahmen zu berücksichtigen.
Hallo,
ich habe eine Frage zur nachträglichen Abschreibung.
Konkreter Sachverhalt:
Ich habe im Jahr 2010 (July) ein Gewerbe (Kleinunternehmer) angemeldet.
Jetzt sitze ich verzweifelt über der Gewinnermittlung EST Erklärung etc. und weiß nicht wie ich mit Abschreibungen umgehen muss. Im konkreten Fall geht es um ein Laptop und ein NAS, welches ich schon 2009 gekauft hatte.
Nun meine Frage:
Kann ich diese Ausgaben auch noch 2010 geltend machen / abschreiben?
Kennt sich jemand damit aus? - wenn ja das wäre der Wahnsinn ;-)
LG DH
Du könntest diese Geräte zum Zeitwert in das Betriebsvermögen überführen. Allerdings sind dann wiederum private Nutzungsanteile als Einnahmen zu berücksichtigen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo dorintia,
vielen Dank gleich mal für die superschnelle Antwort.
Und ich hab gleich noch eine Frage dazu:
Muss ich private Nutzungsanteile auch berücksichtigen, wenn ich die gekauften Geräte seit 2010 ausschließlich gewerblich nutze?
Und wenn ja - in welcher Höhe und für welchen Zeitraum?
LG DH
Weisst du denn, was Abschreibung/abschreiben bedeutet - oder benutzt du das synonym zu 'geltend machen'?
Dann musst du die wie dorintia schon schrieb zum Zeitwert dem Betriebsvermögen zuordnen (und zwar ab Juli 2010), die private Nutzung raus rechnen und dann (!) - je nach Wert - abschreiben: Das bedeutet, die Kosten nicht auf einmal, sondern über die Nutzungsdauer geltend zu machen, ab Juli 2010.Im konkreten Fall geht es um ein Laptop und ein NAS, welches ich schon 2009 gekauft hatte.
Lies mal bitte den ersten Beitrag (2.2.2010): http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.html
Nein - aber dann musst du dem Finanzamt nachweisen können, was du jetzt stattdessen nutzt.Muss ich private Nutzungsanteile auch berücksichtigen, wenn ich die gekauften Geräte seit 2010 ausschließlich gewerblich nutze?
Wenn du keine privaten Nutzungsanteile hast, gibt es kein 'ja'.Und wenn ja -
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Irgendwie glaube ich, dass ich jetzt generell einen Denkfehler gemacht habe. *verwirrt bin*
Kann mir jemand - vielleicht für einen Laien eher detaillierter - erklären, wie ich die Kosten für das NAS aus 2009 - wo noch kein Gewerbe angemeldet war - (Kaufpreis: 290€ Brutto) genau als Betriebsausgaben angeben kann. Lt. Dorintia geht das ja - ich denke mal das sind die sogenannten "Vorweggenommene Betriebsausgaben". Nur habe ich den Teil mit dem Überführen in das Betriebsvermögen nicht wirklich verstanden *Schande über mich*. Wäre der noch verbleibende Anteil des NAS dann unter Betriebsausgaben anzugeben oder anteilig als GWG?
LG
DH
Geändert von DragonHunter (18.09.2011 um 18:47 Uhr)
IMO gar nicht. Selbst für eine 'vorweggenommene Betriebsausgabe' ist der Zeitraum zu lang.
Ich glaube da hast du sie falsch verstanden.Lt. Dorintia geht das ja.
Aber Fragen hast du dazu keine?Nur habe ich den Teil mit dem Überführen in das Betriebsvermögen nicht wirklich verstanden *Schande über mich*
Du betrachtest das Zeug ab Juli 2010 als deinem Gewerbe zugeordnet, zum Zeitwert. Also zu dem Wert, den die Sachen im Juli 2010 noch hatten. Ab da machst du die Kosten als Betriebsausgabe geltend. "Abschreibung" - danach hattest du ja gefragt - kommt hier wohl überhaupt nicht zum Tragen. Jedenfalls nicht bei dem NAS. Zum Laptop machst du keine Angaben....
Ich glaube du musst dich mal mit den Grundbegriffen vertraut machen.
copy
Ja das versuche ich schon seit 2 Tagen ;-(
Aber dieser Teil mit der Übernahme bereits vorher entstandener Ausgaben frisst mich auf ;-)
Zum Laptop - stimmt habe ich ganz vergessen:
Das Laptop hat 599€ (Brutto) gekostet. Das müsste ich dann vermutlich zum Zeitwert auf insgesamt 3 Jahre (also jetzt noch 2 - da ja 2009 schon wegfällt) abschreiben - richtig?
LG
DH
Also 503,xx netto.
Dann müsstest du gucken, was es im Juli 2010 noch wert war. Erst zu diesem Zeitpunkt nutzt du es ja gewerblich.
Und dann guckst du bitte noch mal da nach http://www.traum-projekt.com/forum/1...euerrecht.html ob du überhaupt abschreiben musst.
Ich bezweifle angesichts des Wertverlusts bei Rechnern, dass ein Laptop, das 2009 503 netto gekostet hat, in 2010 noch mehr als 410 wert war .. ein Mac ist es ja offenkundig nicht.
copy
Hallo copy,
vielen Dank erst einmal für die schnelle Hilfe. Ich glaube ich bin jetzt etwas schlauer. Danke auch für den Link. Evtl. muss ich mich in den nächsten Tagen nochmal melden.
Aber jetzt werde ich erst mal ein paar Hausaufgaben machen ;-)
Und - nein ein MAC ist es nicht... Ich brauche keine Statussymbole ;-)
LG DH
Achso Mist - noch was vergessen: die 410 € sind doch netto. Gilt das auch für Kleinunternehmer? Ich muss doch immer mit Bruttobeträgen rechnen - oder gilt bei mir letztlich dann auch der Nettobetrag als Grenzwert
Ich würde sagen ja - aber bin mir nicht 100%ig sicher.
LG DH
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