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Thema: Frage zur Einkommensteuererklärung: KSK-Beiträge = als Betriebsausgabe angeben?

  1. #1
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    Frage zur Einkommensteuererklärung: KSK-Beiträge = als Betriebsausgabe angeben?

    hallo,

    ich habe eine allgemeine Frage zur Einnahmeüberschussrechnung, die ich meiner Einkommensteuererklärung beilegen muss (zusammen mit Mantelbogen und Anlage Vorsorgeaufwand).

    Ich zahle in die KSK ein, was Renten-, Pflege- und Krankenversicherung beinhaltet.
    Nun ist meine Frage:

    bei der Tabelle, wo ich Einnahmen und Ausgaben aufliste, kommen nicht die Beiträge zur KSK hinein, oder?
    Und was ist mit meinen Beiträgen zum Presseversorgungswerk (Riester-Rente)? Und Hausrat- und Haftpflicht gehören auch nicht zu Betriebsausgaben oder?

    gehören diese beiden Beiträge (Riester-Rente und KSK) zu Betriebsausgaben?

    Ich frage, weil sich der Gewinn dann ja extrem verringert bzw. erhöht, und ich habe unterschiedliche Beiträge dazu gelesen! Irgendwo stand, ich müsse die KSK Beiträge schon in die Einnahmeüberschussrechnungs-Liste eintragen, aber als Versicherung und nicht als Ausgabe ?? Ich habe ja quasi nur 2 Spalten: "Einnahmen" und "Ausgaben".

    Ich habe die Beiträge der KSK (Renten, Pflege und Krankenv.) in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen auf jeden Fall..

  2. #2
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    Zitat Zitat von diewelle85 Beitrag anzeigen

    ich habe eine allgemeine Frage zur Einnahmeüberschussrechnung, die ich meiner Einkommensteuererklärung beilegen muss (zusammen mit Mantelbogen und Anlage Vorsorgeaufwand).

    Ich zahle in die KSK ein, was Renten-, Pflege- und Krankenversicherung beinhaltet.
    Nun ist meine Frage:

    bei der Tabelle, wo ich Einnahmen und Ausgaben aufliste, kommen nicht die Beiträge zur KSK hinein, oder?
    Nein, in der EÜR hat das nichts verloren. Das sind personenbezogene Aufwendungen, die in die Anlage Vorsorgeaufwand gehören.

    Und was ist mit meinen Beiträgen zum Presseversorgungswerk (Riester-Rente)? Und Hausrat- und Haftpflicht gehören auch nicht zu Betriebsausgaben oder?
    Nein, auch nicht.

    Ich habe die Beiträge der KSK (Renten, Pflege und Krankenv.) in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen auf jeden Fall..
    Da kannst du auch die Haftpflicht eintragen, die Hausratversicherung nirgends.

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  3. #3
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    Danke!

    Und die Riester-Rente? Kommt die in die Anlage AV? (wenn ja wo?)

  4. #4
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    Zitat Zitat von diewelle85 Beitrag anzeigen
    Danke!

    Und die Riester-Rente? Kommt die in die Anlage AV? (wenn ja wo?)
    Ja, in AV; auf der Rückseite, wo "Beiträge" steht ....

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  5. #5
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    Also, ich habe vom Versorgungswerk Der Presse (Riester Rente) eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt", die ich beilegen muss. Muss ich trotzdem den Betrag irgendwo eintragen ? Welches wäre die Anlage für Sonderausgaben?

  6. #6
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    Zur Anlage AV:

    die Zeile 4 ist "Sozialversicherungsnummer", muss ich meine Nr dort eintragen oder nicht?

  7. #7
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    Zitat Zitat von diewelle85 Beitrag anzeigen
    Also, ich habe vom Versorgungswerk Der Presse (Riester Rente) eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt", die ich beilegen muss. Muss ich trotzdem den Betrag irgendwo eintragen ?
    Ja nat�rlich. Das hatten wir doch gerade. Anlage AV, Rückseite, wo "Beiträge" steht. Die Vorderseite musst du natürlich auch ausfüllen.

    Welches w�re die Anlage f�r Sonderausgaben?
    Hallo?

    Es gibt nicht die Anlage f�r Sonderausgaben. Aber was denkst du sind denn deine Vorsorgeaufwendungen wohl?

    Irgendwie drehen wir uns hier gerade im Kreis.

    die Zeile 4 ist "Sozialversicherungsnummer", muss ich meine Nr dort eintragen oder nicht
    Ja welche denn sonst?

    Bitte verlasse dich nicht drauf, dass wir das jetzt hier komplett durchkauen, benutze bitte deinen gesunden Menschenverstand.

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