Wenn Ihr gemeinsam ein wirtschaftliches Ziel verfolgt, besteht bereits defacto eine GbR, auch unabhängig von der Gründung vor dem Finanzamt.
Zum Thema Aufgabe der GbR gibt es schon ein paar Threads, ich denke ganz so einfach wie du dir das vorstellst, ist das nicht.
Wenn die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit kommen sollen, musst du dazu auch ein Gewerbe gründen. Tust du das nicht, infiziert der gewerbliche Anteil deine freiberufliche Tätigkeit, mit der Folge, dass deine gesamte Tätigkeit als gewerblich zu betrachten ist.4) Kann ich meine Einkünfte aus der GbR als Freiberufler versteuern obwohl er ein Gewerbe betreibt? Also grob: kann eine GbR eine Mischform sein?
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) und werde nun mit einem Bekannten zusammen einen Auftrag ausführen. Wir haben ja grob zwei Möglichkeiten:
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