Ganz sicher?
Sobald du über 17.500 Euro Umsatz in den vollen 12 Monaten kommst, kannst du von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch mehr machen. Das ist das wichtigste.
Richtig. Aber selbstverständlich USt zahlen, bei jedem Einkauf.Umsatz < 17.500 Euro im letzten Jahr und < 50.000 Euro im aktuellen Jahr: Kleinunternehmer hat die Möglichkeit, sich steuerliche Vereinfachungen zu verschaffen (keine Umsatzsteuer ausweisen und einnehmen/abführen, dafür kann Vorsteuer vom Finanzamt nicht wiedergeholt werden, etc.)
oder über 50.000 Euro GewinnLiegt der Unternehmer also zwischen 17.500 und 500.000 Euro Umsatz,
Naja, der Begriff Kleinunternehmer spielt dann keine Rolle mehr. Der ist auch jenseits der Kleinunternehmerregelung nicht nicht eindeutig definiert.kann er trotzdem Kleinunternehmer sein,
Die Kleinunternehmerregelung kann er dann jedenfalls nicht mehr in Anspruch nehmen.
Genau.Erst bei Umsatz > 500.000 Euro oder Gewinn > 50.000 Euro wird die doppelte Buchführung Pflicht, also Bilanzieren, etc.?
Das Thema gibt's hier so oft, dass wir sogar 'ne FAQ dazu haben.Für Mithilfe schonmal vielen Dank! Zu diesem Thema habe ich leider nicht so viel gefunden.
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