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Thema: Umsatzgrenzen im Kleinunternehmerwesen

  1. #1
    TP-Newbie seven7ysevem macht alles soweit korrekt
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    Umsatzgrenzen im Kleinunternehmerwesen

    Hallo an alle,

    ich habe mich bereits über den Kleinunternehmer informiert und eigentlich sind auch wenige Fragen offen geblieben. Die für mich wichtigste aller Fragen konnte ich bisher nicht 100%ig klären.

    Die 17.500er und 50.000er-Grenzen sind mir klar, doch ich lese öfter etwas von Grenzen als Kleinunternehmer von 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz.

    Ist folgendes (so habe ich es verstanden) korrekt? Dann wäre meine Frage beantwortet.

    Umsatz < 17.500 Euro im letzten Jahr und < 50.000 Euro im aktuellen Jahr: Kleinunternehmer hat die Möglichkeit, sich steuerliche Vereinfachungen zu verschaffen (keine Umsatzsteuer ausweisen und einnehmen/abführen, dafür kann Vorsteuer vom Finanzamt nicht wiedergeholt werden, etc.)

    Liegt der Umsatz über den 17.500 bzw. 50.000 Euro, kann die oben genannte Befreiung nicht in Anspruch genommen werden, der Unternehmer gilt aber trotzdem noch als Kleinunternehmer, d.h. es ändert sich nichts gegenüber vorher, außer der Steuervereinfachung.

    Liegt der Unternehmer also zwischen 17.500 und 500.000 Euro Umsatz, kann er trotzdem Kleinunternehmer sein, die Steuervereinfachung ist jedoch nicht mehr möglich.

    Erst bei Umsatz > 500.000 Euro oder Gewinn > 50.000 Euro wird die doppelte Buchführung Pflicht, also Bilanzieren, etc.?

    Also (wenn wir nur den Umsatz in Betracht ziehen):

    < 17.500 Euro Umsatz --> Kleinunternehmer mit Steuererleichterung
    zwischen 17.500 - 500.000 Euro Umsatz --> keine Steuererleichterung, aber noch keine doppelte Buchführung
    > 500.000 Euro Umsatz: doppelte Buchführung etc., keine Vereinfachung mehr

    Ich habe das jetzt bewusst nicht im Detail beschrieben, sondern vereinfacht, da ich lediglich wissen möchte, ob meine Denkweise stimmt oder ob dort ein gravierender Fehler drin ist, vor allem bzgl. Umsatz größer als 17.500 und kleiner als 500.000... mir erscheint die 500.000er-Grenze als sehr hoch, wenn ab 17.500 Euro Umsatz lediglich der Mehraufwand mit der Vorsteuer/Umsatzsteuer aufkommt, nicht jedoch die doppelte Buchführung, die erst darüber Pflicht wird und man bis 500.000 Umsatz noch die EÜR machen darf (die ja sehr einfach ist).

    Für Mithilfe schonmal vielen Dank! Zu diesem Thema habe ich leider nicht so viel gefunden.

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von seven7ysevem Beitrag anzeigen
    Die 17.500er und 50.000er-Grenzen sind mir klar,
    Ganz sicher?

    Sobald du über 17.500 Euro Umsatz in den vollen 12 Monaten kommst, kannst du von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch mehr machen. Das ist das wichtigste.

    Umsatz < 17.500 Euro im letzten Jahr und < 50.000 Euro im aktuellen Jahr: Kleinunternehmer hat die Möglichkeit, sich steuerliche Vereinfachungen zu verschaffen (keine Umsatzsteuer ausweisen und einnehmen/abführen, dafür kann Vorsteuer vom Finanzamt nicht wiedergeholt werden, etc.)
    Richtig. Aber selbstverständlich USt zahlen, bei jedem Einkauf.

    Liegt der Unternehmer also zwischen 17.500 und 500.000 Euro Umsatz,
    oder über 50.000 Euro Gewinn

    kann er trotzdem Kleinunternehmer sein,
    Naja, der Begriff Kleinunternehmer spielt dann keine Rolle mehr. Der ist auch jenseits der Kleinunternehmerregelung nicht nicht eindeutig definiert.

    Die Kleinunternehmerregelung kann er dann jedenfalls nicht mehr in Anspruch nehmen.


    Erst bei Umsatz > 500.000 Euro oder Gewinn > 50.000 Euro wird die doppelte Buchführung Pflicht, also Bilanzieren, etc.?
    Genau.

    Für Mithilfe schonmal vielen Dank! Zu diesem Thema habe ich leider nicht so viel gefunden.
    Das Thema gibt's hier so oft, dass wir sogar 'ne FAQ dazu haben.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie seven7ysevem macht alles soweit korrekt
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    Hallo copy,

    vielen Dank für deine Hilfe.

    Also ist die Bezeichnung "Kleinunternehmerregelung" lediglich die Definition für die Steuervereinfachung, die Bezeichnung Kleinunternehmer jedoch nicht so definiert, dass man sie einfach 100%ig eingrenzen könnte.

    Die Rechnung ist aber bis auf die Steuervereinfachung die Gleiche. Keine zeitaufwendige doppelte Buchführung, sondern lediglich die einfache Buchführung und am Endes des Jahres die GÜR zur Berechnung des Gewinns und damit der Steuerschuld etc.

    Da ich das Ganze nebnberuflich machen würde, wäre eine doppelte Buchführung wohl kaum machbar, daher wollte ich wissen, ob ich tatsächlich bis 500.000 Euro Umsatz / 50.000 Euro Gewinn eine einfache Buchführung machen kann, das Ganze also zeitlich überschaubar bleiben würde. Umsatz bis 17.500 Euro ist halt wirklich sehr wenig, aber bis 500.000 Euro eröffnen sich ja ordentliche Spielräume.

  4. #4
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    Ja, das ist so. Die KU-Regelung ist wie copy immer wieder erwähnt nur umsatzsteuerlich interessant. Ich nutze die KU-Regelung nicht und muss auch keine doppelte Buchführung machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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