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Thema: Mehrere Laptops / Hardware / Softwarelizenzen abschreiben möglich?

  1. #1
    TP-Junior klaba macht alles soweit korrekt
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    Mehrere Laptops / Hardware / Softwarelizenzen abschreiben möglich?

    Hallo,

    ich bin gerade ein wenig verunsichert. Bin als Einzelunternehmer im IT-Bereich selbständig (IT Dienstleistung, Webdesign, Marketing, Werbung) und habe mir dieses Jahr bereits ein Laptop gekauft (sowie separat eine SSD hierzu), sowie eine Adobe-Lizenz, welche ich jeweils bereits bei der Vorsteuer angegeben habe, als auch nun über die Jahre absetzen werde.

    Nun bin ich mir aber nicht so wirklich sicher, ob es steuerlich unproblematisch ist, mehr als ein Laptop zu kaufen (z.B. noch ein Subnotebook für unterwegs, oder gar noch ein Tablet dazu), sowie weitere Hardware (z.B. Festplatten für Backups etc.), oder gar noch weitere Adobe-Lizenzen, die evtl. auch auf Privatrechnern installiert werden würden - aber nur, weil die Recher schon vor dem Gewerbe da waren. Die Adobe-Lizenz wäre zu 99% geschäftlich genutzt.

    Mein Gefühl - oder sagen wir lieber steuerliches und wirtschaftliches Verständnis - sagen mir ja, dass dies alles sicherlich kein Problem darstellen sollte in Hinblick auf USt. und Abschreibung, da diese Dinge allesamt fast ausschließlich gewerblich genutzt werden (bei Laptops und Festplatten kleiner privater Anteil allerdings) und somit Bezug zum Gewerbe haben. Dennoch möchte ich hier lieber mal anfragen, ob das auch wirklich so problemlos funktioniert. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte diesbezüglich...

    Gruß

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin kaba,

    eine Adobe-Lizenz darfst du meines Wissens sowieso auf 2 Rechnern nutzen

    Netbook oder tablet für unterwegs ist kein Problem, du entscheidest, was du für deinen Betrieb für nötig erachtest, nicht das Finanzamt. Im Falle einer Nachfrage musst du ggf. begründen können, aber das ist ja kein Problem

  3. #3
    TP-Junior klaba macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Antwort (und man verzeihe mir die Postings zu diesen Nachtstunden ).

    Interessieren würde mich aber auch aktuell mal, wie groß die private Nutzung von z.B. geschäftlich deklarierten Notebooks sein darf. Laut meinem Steuerberater ist eine "geringfügige private Nutzung vernachlässigbar", aber lässt sich dies auch etwas präzisieren? Was fällt denn zweifelsfrei unter Geschäftsrechner? 50, 60, 70, 80, 90 Prozent geschäftliche Nutzung? Ich nutze die Geräte eben auch als Alltagsrechner, aufgrund meiner Tätigkeit fällt aber selbst das normale Surfen im Internet oftmals schon in die Schublade des "Recherchierens". Selbst das Lesen von IT-Newsseiten ist ja hier schon eher geschäftlich. Doch was, wenn ich auch mal ein Spiel für Zwischendurch installiere (ich muss dazu sagen, dass ich aber wirklich kein Gamer bin).

    Bin wie gesagt hier ein wenig verunsichert, da ich einfach nichts falsch machen möchte. Ich weiß zwar nicht, ob und inwiefern in dieser Hinsicht Kontrollen anfallen könnten, doch möchte ich einfach sicher sein, dass die privaten Fotos oder das Spiel für Zwischendurch, sowie der teilweise private Browserverlauf dem Ganzen nicht im Wege stehen.

    Und noch eine weitere Frage in diesem Sinne: Angenommen ich kaufe Hardwarekomponenten zum Laptop dazu (z.B. RAM, Festplatte), ist es dann legitim, diese als GWG anzugeben, da diese ja in der Regel deutlich < 400 Euro ausmachen, oder muss man diese dann als "Teil des Ganzen" sehen, da sie ja verbaut werden?

    Ich weiß, viele Fragen, doch ich freue mich über ein wenig Aufklärung.

  4. #4
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    Das was nicht selbständig nutzbar ist muss du mit dem Ursprungswirtschaftsgut abschreiben.

    Und ehrlich gesagt wäre ich bei deiner obigen Fragestellung etwas vorsichtig. Mag ja sein das das FA problemlos bspw. einen Desktop/Tower-PC, ein Laptop und ein Netbook anerkennt, wenn dann ein entsprechender privater Nutzungsanteil rausgerechnet wird, meinetwegen nur 20 %.
    Wenn dann aber plötzlich 3 Laptops zusätzlich zu den anderen Geräten da sind und keinerlei private Nutzung berücksichtigt wird weil man ja meint die betrage weniger als 10% (es ist sowieso mehr glaubs mir) und müsse gar nicht angegeben werden... naja, man sollte das FA auch nicht für ganz blöd halten.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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