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Thema: Letzte frist finanzamt- schaffe nicht- bitte hilfe

  1. #1
    TP-Newbie
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    Letzte frist finanzamt- schaffe nicht- bitte hilfe

    Hallo und danke dass es so ein Forum wie dieses gibt!

    Ich habe folgendes dringendes Problem wegen dem ich bereits schlecht schlafe, mich total abstresse und mir viele Gedanken mache und darum bitte ich um Hilfe...

    Ich habe eine letzte Frist bis 30.10.2011 vom FA bekommen für die Steuererklärung 2010. Ich hatte und habe ein Nebengewerbe und zur Zeit viel zu tun mit versenden, Umsatzsteuer und vor allem neuem Job der mich mit über 200 Stunden im Monat beschäftigt pöus eine Stunde jeden Tag Fahrt. Nebenbei noch Haushalt...
    Ich schaffe die Frist bis 30.10. keinesfalls.

    Welche Möglichkeiten habe ich noch?
    Z.B. unvollständige Abgabe um Frist zu wahren und dann Belege etc.nachreichen bzw. Einspruch einlegen?
    Ich habe nun gehört dass ein steuerberater auch nicht mehr automatisch bis 31.12. Zeit hat- hat sich hier das Gesetz geändert?
    Was wäre das Schlimmste was passieren kann?
    Dürfte gegen mich sofort Zwangesgeld verhängt werden? Wie hoch wäre dies? Wie lange hat man dann noch Zeit zur Abgabe?
    Muss dies schriftlich mit Rechtbehilfsbelehrung geschrieben werden? Wann würde Schätzung kommen?
    Dürfen die 10 % Strafe die auf der ersten Nachauffoderung standen sofort nach dem 30.10. verhängt werden und wo ist der Unterscheid zum Zwangsgeld?

    Vielen vielen Dank udn hoffe um schnelle Antwort

    Grüße

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von noga Beitrag anzeigen

    Hast du mal direkt mit deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt gesprochen/telefoniert?
    Vermutlich nicht. Dann mach' das jetzt.. Rufe jetzt an.

    Sprechenden Menschen kann geholfen werden; im Moment machst du dir um die falschen Dinge Gedanken (zum Beispiel darüber, wo der Unterscheid zwischen einem Verspätungszuschlag und einem Zwangsgeld liegt ...)

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  3. #3
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Hmm .. bis zum 30.10. ist es noch ein ganzer Monat. Das sollte eigentlich zu schaffen sein, auch mit wenig Zeit. Ich selbst brauch immer so 3-4 Stunden, aber auch nur, weil ich übervorsichtig bin und Alles 12 Mal kontrolliere ... Und was würde sich ändern, wenn Du noch mehr Zeit hättest? Die Frist wurde wohl schonmal verlängert, und das hat auch nicht gereicht.
    Woran hapert es denn? Wenn Du eine halbwegs normale Buchhaltung pflegst, musst Du theoretisch "nur" ein paar Zahlen von A nach B übertragen .. wobei ich natürlich nicht weiß, aus welchen weiteren Angaben Deine Steuererklärung besteht ..

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von noga Beitrag anzeigen
    Hallo und danke dass es so ein Forum wie dieses gibt!

    Ich habe folgendes dringendes Problem wegen dem ich bereits schlecht schlafe, mich total abstresse und mir viele Gedanken mache und darum bitte ich um Hilfe...

    Ich habe eine letzte Frist bis 30.10.2011 vom FA bekommen für die Steuererklärung 2010. Ich hatte und habe ein Nebengewerbe und zur Zeit viel zu tun mit versenden, Umsatzsteuer und vor allem neuem Job der mich mit über 200 Stunden im Monat beschäftigt pöus eine Stunde jeden Tag Fahrt. Nebenbei noch Haushalt...
    Ich schaffe die Frist bis 30.10. keinesfalls.

    Welche Möglichkeiten habe ich noch?
    Z.B. unvollständige Abgabe um Frist zu wahren und dann Belege etc.nachreichen bzw. Einspruch einlegen?
    Ich habe nun gehört dass ein steuerberater auch nicht mehr automatisch bis 31.12. Zeit hat- hat sich hier das Gesetz geändert?
    Was wäre das Schlimmste was passieren kann?
    Dürfte gegen mich sofort Zwangesgeld verhängt werden? Wie hoch wäre dies? Wie lange hat man dann noch Zeit zur Abgabe?
    Muss dies schriftlich mit Rechtbehilfsbelehrung geschrieben werden? Wann würde Schätzung kommen?
    Dürfen die 10 % Strafe die auf der ersten Nachauffoderung standen sofort nach dem 30.10. verhängt werden und wo ist der Unterscheid zum Zwangsgeld?

    Vielen vielen Dank udn hoffe um schnelle Antwort

    Grüße
    1.) Nein, zumindest nach meinen Informationen haben die StB weiterhin generell Verlängerungsfristen bis zum 31.12.
    2.) Fas FA wird früher ode später wg. Nichtabgabe der Erklärung ein Zwangsgeld festsetzen,allerdings vorher eine Festsetzung androhen, mit einer neuen Einreichungsfrist.
    3.) Gegen die Androhung als auch gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes ist der Einspruch gegeben bzw. statthaft.
    4.) Die Höhe des Zwangsgeldes liegt im Ermessen des FA, begrenzt auf 25.000 €.
    5.) Der Unterschied des Zwangsgeldes zum Verspätungszuschlag ist der, das das Zwangsgeld nach Einreichung der Erklärung sich in "Wohlgefallen" auflöst, während der Verspätungszuschlag eben für die verspätete Einreichung festgesetzt wird.
    Solltest Du allerdings das Zwangsgeld bezahlen und erst dann die Erklärung einreichen, Pech gehabt. Das Zwangsgeld bekommst Du nicht zurück.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  5. #5
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Sep 2011
    Beiträge
    2
    Hallo und vielen Dank!!

    Ach ja die letzte Fristt habe ich per Email!! bekommen, nicht per gedrucktem Schriftsatz! Ändert dies die Ausgangslage?

    Leider hatte bisher keine Zeit zu antworten, dies hole ich jetzt nach...

    Ich habe mich schon oft hingesetzt und bei den Unterlagen weitergemacht aber es nimmt kein Ende und ich will sie ja auch richtig abgeben...
    Jetzt kam auch noch die Umsatzsteuererklärung die alleine ca 12 Stunden in Anspruch genommen hat....

    Soweit ich es richtig einschätzen kann wäre der derzeit beste Weg der Sachbearbeiterin mitzuteilen dass ich gewillt bin die Steuererklärung schnellstmöglich fertig zu stellen, dies aber aus erwähnten Gründen leider nicht schaffen kann...

    Ihre Möglichkeiten wären mir eine Frist unter Androhung von Zwangsgeld zu stellen, dies muss sie aber schriftlich und mit Frist machen oder? Bis zum Ende dieser Frist passiert nichts?
    Das Zwangsgeld kann ich verhindern wenn ich dann in der Frist bis zur Festsetzung abgebe....was ist bei Einzugsermächtigung mit Rückbezahlung?
    Somit dürfte ich noch ca vier Wochen Luft haben oder?

    Der Verspätungszuschlag wird wann fällig und wie hoch wird er sein? Hatte letztes Jahr Geld zurückbekommen, dieses Jahr werde ich zahlen müüssen...

    Wäre der obige die beste Vorgehensweise?

    Sollte ich die Einzugsermächtigung wiederrufen damit Zwangsgeld nicht abgebucht wird sonst bekomme ich es nicht zurück oder?

    Viele Grüße und Dank
    Geändert von noga (14.10.2011 um 12:04 Uhr)

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