Hmm, die Leistung wird doch in der Schweiz erbracht, müsste also auch der dortigen USt. unterliegen. Vielleicht befragst du dazu mal einen Steuerberater.
Ich habe eine wichtige Frage wie ich damit umzugehen habe.
Ich bin Musiker und habe bald einen Auftritt in der Schweiz. Ich bin kein Kleinunternehmer, aber die Person in der Schweiz ist ein Kleinunternehmer.
Muss ich nun auf meiner Rechnung 19% Deutsche Umsatzsteuer ausweisen? Oder kann ich da einfach "reverse charge" benutzen auch wenn der Unternehmer im Ausland ein Kleinunternehmer ist?
Hmm, die Leistung wird doch in der Schweiz erbracht, müsste also auch der dortigen USt. unterliegen. Vielleicht befragst du dazu mal einen Steuerberater.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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