Auf meiner letzten Rechnung vom Steuerberater für das Jahr 2010 habe ich 3 Posten:
- Einkommenssteuererklärung
- Gewerbe/Umsatzsteuererklärung
- Auslagen
Da ich ja vom Finanzamt nicht die Umsatzsteuer für die gesamte Rechnung zurückfordern kann, da der erste Posten privat ist, frage ich mich, wie ich die Umsatzsteuer die auf die Auslagen anfiel zurückbekommen kann
Würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann![]()
Sieht ja so aus wenn er vom Steuerberater u.a. eine Gewerbe-/Umsatzsteuererklärung erstellen lässt.
Vielleicht sollte einfach der Steuerberater die Posten seiner Rechnung in die privaten und gewerblich veranlassten besser aufschlüsseln.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nicht jeder, der eine Gewerbesteuererklärung/Einkommensteuererklärung erstellen lässt ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt.....nur so als Hinweis!
Im Übrigen, würde ich die Vorsteuer aus den Auslagen, anhand der Gebühren zur Erstellung der ESt bzw. GewSt anteilig berücksichtigen.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Danke für deinen Hinweis, aber ich hab da oben bewusst die USt.-Erklärung erwähnt und nicht die EkSt.-Erkl. und generell gehe ich erstmal davon aus das der User da schon weiss was er bei seinem Steuerberater in Auftrag gegeben hat.
Und danke das du mir das Gefühl gibst mich hier rechtfertigen zu müssen, ich bin hier raus...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
ja, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt![]()
Dann anteilig die Vorsteuer geltend machen.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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