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Thema: Umsatzsteuer aus Auslagen in StB-Rechnung?

  1. #1
    TP-Junior
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    Umsatzsteuer aus Auslagen in StB-Rechnung?

    Auf meiner letzten Rechnung vom Steuerberater für das Jahr 2010 habe ich 3 Posten:
    - Einkommenssteuererklärung
    - Gewerbe/Umsatzsteuererklärung
    - Auslagen

    Da ich ja vom Finanzamt nicht die Umsatzsteuer für die gesamte Rechnung zurückfordern kann, da der erste Posten privat ist, frage ich mich, wie ich die Umsatzsteuer die auf die Auslagen anfiel zurückbekommen kann

    Würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann

  2. #2
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von rotanid Beitrag anzeigen
    Auf meiner letzten Rechnung vom Steuerberater für das Jahr 2010 habe ich 3 Posten:
    - Einkommenssteuererklärung
    - Gewerbe/Umsatzsteuererklärung
    - Auslagen

    Da ich ja vom Finanzamt nicht die Umsatzsteuer für die gesamte Rechnung zurückfordern kann, da der erste Posten privat ist, frage ich mich, wie ich die Umsatzsteuer die auf die Auslagen anfiel zurückbekommen kann

    Würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann
    Bist Du überhaupt Unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Sieht ja so aus wenn er vom Steuerberater u.a. eine Gewerbe-/Umsatzsteuererklärung erstellen lässt.
    Vielleicht sollte einfach der Steuerberater die Posten seiner Rechnung in die privaten und gewerblich veranlassten besser aufschlüsseln.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Nicht jeder, der eine Gewerbesteuererklärung/Einkommensteuererklärung erstellen lässt ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt.....nur so als Hinweis!

    Im Übrigen, würde ich die Vorsteuer aus den Auslagen, anhand der Gebühren zur Erstellung der ESt bzw. GewSt anteilig berücksichtigen.
    Gruss

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  5. #5
    TP-Lady-Mod
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    Danke für deinen Hinweis, aber ich hab da oben bewusst die USt.-Erklärung erwähnt und nicht die EkSt.-Erkl. und generell gehe ich erstmal davon aus das der User da schon weiss was er bei seinem Steuerberater in Auftrag gegeben hat.
    Und danke das du mir das Gefühl gibst mich hier rechtfertigen zu müssen, ich bin hier raus...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Danke für deinen Hinweis, aber ich hab da oben bewusst die USt.-Erklärung erwähnt und nicht die EkSt.-Erkl. und generell gehe ich erstmal davon aus das der User da schon weiss was er bei seinem Steuerberater in Auftrag gegeben hat.
    Und danke das du mir das Gefühl gibst mich hier rechtfertigen zu müssen, ich bin hier raus...
    Ne, musst Du doch nicht!Hab nur was klargestellt. Es ging mir nur darum, dass wenn das jemand so liest, man auf die Idee kommt, dass man automatisch vorsteuerabzugsberechtigt ist, wenn man Unternehmer ist. ABer sei´s drum.
    Gruss

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  7. #7
    TP-Junior
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    ja, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt

  8. #8
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Dann anteilig die Vorsteuer geltend machen.
    Gruss

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