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Thema: zurück zur kleinunternehmerregelung

  1. #1
    TP-Member
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    zurück zur kleinunternehmerregelung

    Moin!

    Leider habe ich bei meiner Suche nur Beiträge zum Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regenbesteuerung gefunden, daher jetzt ein neuer Thread, ihr habt mir vor Jahren schon bei diversem weitergeholfen.

    2008 haben meine Umsätze erfreulicherweise die Kleinunternehmergrenze geknackt, weshalb ich seit 2009 zur Regelbesteuerung gewechselt habe.
    Das war leider das einzige richtig tolle Jahr, jetzt trage ich mich mit dem Gedanken, wieder zur KU zu wechseln.

    Da ich davon ausgegangen bin, auf 5 Jahre gebunden zu sein, habe ich mal beim FA angefragt, wann der nächste Zeitpunkt für einen Wechsel wäre - die Antwort war 2011 oder 2012. Falls ich 2011 schon wieder KU sein wollen würde, müsste ich meine bisher gestellten Rechnungen korrigieren und dem FA einreichen.

    Meine Frage ist jetzt, ist so eine nachträgliche Korrektur üblich ist, wie muss ich mir den Ablauf vorstellen?

    Schicke ich den Kunden korrigierte Rechnungen und die schicken mir die "falschen" zurück?
    Wie ist das mit Rechnungen, die evtl unternehmerisch verwendet und zum Vorsteuerabzug eingereicht worden sein könnten, kann ich die "falsch" lassen und führe die Ust ab?

    Lohnt sich der Aufwand überhaupt oder sollte ich besser die 3 Monate mit dem Wechsel warten, hat jemand Erfahrung, Tipps oder einfach eine Meinung?

    Ich möchte einfach nix falsch machen, das treibt mich um.

    SchlafloseGrüße
    Annie

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Ich würde den Aufwand nicht betreiben. Wechsel einfach zum 01.01.2012.

    Ach und... erbringst du denn tatsächlich so viele Dienstleistungen ohne Materialeinsatz das du mit der KU-Regelung besser fährst?
    Geändert von dorintia (30.09.2011 um 20:52 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member
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    Hallo Dorintia, vielen Dank für deine Antwort!

    Ganz ohne Materialeinsatz nicht, nein. Aber mit geringem.

    LG Annie

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