Yep. Siehe auch http://www.traum-projekt.com/forum/9...-notebook.html - die letzte Antwort von Mawesol.
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Hallo,
ich hatte eine Zeit lang ein Gewerbe für das ich unter Anderem auch ein Notebook angeschafft habe, welches ich dann über 3 Jahre abgeschrieben habe (Letzte "Rate" dieses Jahr).
Das Gewerbe hab ich nun zum 1. September aufgegeben, das Notebook werde ich weiter privat nutzen. Jetzt bekomme ich einen Fragebogen vom Finanzamt in dem ich u.A. auch die "Entnahmewerte (gemeiner Wert) der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter" angeben soll.
Was muss denn nun hier rein? Der aktuelle Wert des Notebooks? Gar nichts weil schon abgeschrieben?
Vielen Dank im Voraus,
pepa
Yep. Siehe auch http://www.traum-projekt.com/forum/9...-notebook.html - die letzte Antwort von Mawesol.
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Und wie bestimme ich diesen Wert? Das Modell ist nicht mehr neu zu kaufen.
Wie berechne ich diesen Wert für das Alter von 2,5 Jahren und wie wird Abnutzung gewertet?
Schau halt was es im allgemeinen als Gebrauchtgerät noch so einbringt...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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