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Thema: Gewinn mindern um Buchführungspflicht zu umgehen?

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Apr 2010
    Beiträge
    19

    Gewinn mindern um Buchführungspflicht zu umgehen?

    Hallo,

    hier mal eine Fragestellung, die ich zwar demnächst noch meinem Steuerberater vorstellen werde, doch ich möchte im Vorfeld doch gerne informiert sein.

    Ich bin im IT Bereich tätig, momentan hauptsächlich im Affiliate Bereich (also Internetwerbung), und befasse mich aktuell mit der Buchführungspflicht. Diese tritt ja in Kraft, sobald man z.B. einen Gewinn von 50k € erwirtschaftet. An dieser Grenze könnte ich allerdings zum Ende des Jahres durchaus kratzen bzw. eben auch leicht darüber kommen. Nun möchte ich aber ganz gerne auf die Buchführungspflicht verzichten, da die Gewinnermittlung per EüR dann doch etwas weniger aufwändig ist und mein Geschäftsbetrieb im Prinzip doch auch recht einfach aufgebaut ist. Buchführung würde hier nur weiteren vermeidbaren Aufwand bedeuten. Zudem ist der diesjährige Gewinn eher einigen glücklichen Fügungen zuzuschreiben und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht mehr in die Nähe dieser Grenze kommen. Doch das erstmalige Überschreiten reicht ja nunmal aus.

    Was ich aber gerne vermeiden würde. Wie gesagt, es wird recht knapp. Daher die Frage: Gibt es denn diesbezüglich ein paar Tipps, wie man den Gewinn noch mindern könnte, so dass ich zumindest knapp unter dieser Grenze bleiben könnte? Einen weiteren Geschäftsrechner oder Laptop kaufen käme nun nicht mehr in Frage, außerdem müsste dieser ja ohnehin über die übliche Abschreibungsdauer abgeschrieben werden - und wir haben ja sowieso schon Oktober (bin doch richtig informiert dass es 3 Jahre und nicht Kalenderjahre sind?!). Auch ein Geschäftswagen kommt nicht in Frage. Es wird also schwierig. Mir persönlich fielen nur noch GWG bis 410 Euro ein (ist doch richtig, oder?). Allerdings kann man sich ja hier auch nichts aus den Fingern saugen, allenfalls Investitionen die in den nächsten Jahren vielleicht ohnehin anstünden, wie z.B. ein Drucker oder ähnliches.

    Erhoffe mir daher eventuell noch ein paar Tipps (sofern denn möglich), an die ich vielleicht bis jetzt gar nicht gedacht habe, bzw. die mir nicht bekannt waren. Also damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich möchte hier nichts "komisches drehen", sondern frage mich einfach ob es noch legitime Wege/Tipps gibt für mein Anliegen.
    Geändert von klaba (12.10.2011 um 11:12 Uhr)

  2. #2
    TP-Junior
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    Berlin
    Beiträge
    24
    Hallo,
    wenn auch spät, vielleicht bringt es Dich doch etwas weiter.
    Wenn seitens des Finanzamtes festgestellt wird, dass Du buchführungspflichtig bist, gilt das erst ab 2012. Rückwirkend wird das nicht von Dir verlangt. Wenn es so ist wie Du sagst und Dein Gewinn im laufenden Jahr diese Grenze vermutlich nicht erreichen wird, dann sprich mit dem Finanzbeamten Deines Vertrauens. Soweit ich weiß, hat dieser einen gewissen Ermessensspielraum. Auf Gewinn verzichten würde ich deshalb auf keinen Fall aber dafür ist es jetzt sowieso schon zu spät.
    Da Du oder auch andere die in einer ähnlichen Lage sind, vermutlich keine Soll-Versteuerer seid, lasst euch Rechnungen eben ein bisschen später bezahlen, sprich im nächsten Jahr.

    Gruß
    take
    Und nun zu meiner Absicherung: Mein Beitrag spiegelt lediglich meine persönliche Einschätzung dar.

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