Hallo,
wenn auch spät, vielleicht bringt es Dich doch etwas weiter.
Wenn seitens des Finanzamtes festgestellt wird, dass Du buchführungspflichtig bist, gilt das erst ab 2012. Rückwirkend wird das nicht von Dir verlangt. Wenn es so ist wie Du sagst und Dein Gewinn im laufenden Jahr diese Grenze vermutlich nicht erreichen wird, dann sprich mit dem Finanzbeamten Deines Vertrauens. Soweit ich weiß, hat dieser einen gewissen Ermessensspielraum. Auf Gewinn verzichten würde ich deshalb auf keinen Fall aber dafür ist es jetzt sowieso schon zu spät.
Da Du oder auch andere die in einer ähnlichen Lage sind, vermutlich keine Soll-Versteuerer seid, lasst euch Rechnungen eben ein bisschen später bezahlen, sprich im nächsten Jahr.
Gruß
take
Und nun zu meiner Absicherung: Mein Beitrag spiegelt lediglich meine persönliche Einschätzung dar.


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