Hallo,
das FA hat die angegebenen Vorsteuern zum dem ust. Unternehmen zugeordneten PKW nicht anerkannt weil ich vergessen habe ein Anlagenverzeichnis mit zu schicken. Dies kann ich jetzt immer noch �ndern. Da ich irgendwelche Fehler vermeiden m�chte wollte ich mich noch einmal erkundigen wo ich was einzutragen habe.
Das Auto wurde im November 2003 das erste mal zugelassen und von mir im Jahr 2005 gekauft. Somit ist es ja abgeschrieben, wenn ich richtig informiert bin. Jetzt trage ich unter bewegliche Wirtschaftsg�ter meinen Pkw ein, als Anschaffungskosten muss ich da den Preis eintragen den ich bezahlt habe oder den Neupreis? Wo muss ich noch was eintragen?
Danke.
Gru�
Torsten
Ich habe erst 2009 mit der Selbstständigkeit angefangen. Das war bevor ich das Auto gekauft habe auch schon ein Firmenwagen. Ist das Auto nicht nach 6 Jahren abgeschrieben? Bei den Vorsteuern geht es nur um Benzin und Reparaturen.
Als Neuwagen, ja - aber nicht bei dir und der Vorbesitzer hat ihn ja keine sechs Jahre besessen. Du hättest in 2009 anfangen müssen, ihn über die geplante Restlaufzeit abzuschreiben.
Da kann ich dir nicht sagen, wie das jetzt ist.Bei den Vorsteuern geht es nur um Benzin und Reparaturen.
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