1.) Innergem. Erwerb: Du zahlst "eigenltich überhaupt nichts" nur, wenn Du einen Vorsteuerabzug geltend machen kannst und die übrigen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugsanspruchs vorliegen. Wenn das so sein sollte, ist das wie Du richtig geschrieben hast, ein Null-Summen-Spiel.
2.) Nein, die Anwendung der Differenzbesteuerung bei einem innergem. Erwerb ist ausgeschlossen.
Anbei Gesetzestext:
§ 25a (7) UStG
(7) Es gelten folgende Besonderheiten:
1.
Die Differenzbesteuerung findet keine Anwendung
a)
auf die Lieferungen eines Gegenstands, den der Wiederverkäufer innergemeinschaftlich erworben hat, wenn auf die Lieferung des Gegenstands an den Wiederverkäufer die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet worden ist,

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