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Thema: USt kleine Fragen große Kopfschmerzen

  1. #1
    TP-Newbie
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    Lightbulb USt kleine Fragen große Kopfschmerzen

    Moin Moin alle Zusammen,

    ich hätte mal ne kurze Froage zur Umsatzsteuererklärung.

    Wie ich bisher gelesen habe interessiert das Finanzamt nur die erste Seite damit Sie sagen können ob ich ab dem nächsten Jahr UStpflichtig bin.

    Mal angenommen ich hätte letztes Jahr 17000 Euro verdient als Kleinunternehmer und Vorsteuer (Aus Baumaterial/Fahrtkosten/keine Fremdleistungen) 7% 100 Euro und 19% 190 Euro auf meinen Ausgaben gehabt.

    Wo muss ich das eintragen (Zeilen)? Muss ich die 7% und 19% zusammenziehen?

    Wie verrechen ich das zum Schluss? (Zeile 104?)

    Mache das zum ersten Mal und wäre für jede Hilfe dankbar.

    Goldi

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Goldberg Beitrag anzeigen
    Mal angenommen ich hätte letztes Jahr 17000 Euro verdient als Kleinunternehmer und Vorsteuer (Aus Baumaterial/Fahrtkosten/keine Fremdleistungen) 7% 100 Euro und 19% 190 Euro auf meinen Ausgaben gehabt.

    Wo muss ich das eintragen (Zeilen)?
    Nirgends

    Muss ich die 7% und 19% zusammenziehen?
    Nein.

    Wie verrechen ich das zum Schluss? (Zeile 104?)
    Gar nicht. Du machst von der KU-Regelung Gebrauch - du kannst da nichts verrechnen. Du kannst keine Vorsteuer ziehen.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nirgends



    Nein.



    Gar nicht. Du machst von der KU-Regelung Gebrauch - du kannst da nichts verrechnen. Du kannst keine Vorsteuer ziehen.

    copy
    Was ist wenn ich die Vorsteuer abziehen möchte wenn zum Beispiel eine größere Anschaffung ansteht? Darf ich das als KU? Interessiert das jemanden wenn man plötzlich Vorsteuer abziehen will und sich was größeres kauft um davon zu profitieren?
    Mir bereitet das mittlerweile leider auch etwas Kopfschmerzen muss ich gestehen.
    Geändert von Saggie (18.11.2011 um 12:22 Uhr)

  4. #4
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Das ist nunmal die Kehrseite der Medaille - Du hast die Kleinunternehmerregelung gewählt und weist in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst sie entsprechend auch nicht abführen. Im Gegenzug kannst Du keine Vorsteuer ziehen. Wenn Du das doch machen willst, musst Du zur Regelbesteuerung wechseln, dann aber auch mit den entsprechenden Pflichten, also Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen.

  5. #5
    TP-Lady-Mod
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    ... und abführen, von deinen Einnahmen. U.U. erfordert dies auch eine andere Kalkulation.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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