Dafür hast du es ja eingerichtet, oder? Für die Personenerstattungen kannst du natürlich auch dein Privatkonto angeben, da geht es ja eben um Personenerstattungen, also eventuelle Erstattungen der Einkommensteuer.
Nur nebenbei: Du hast kein Unternehmen, du verdienst das Geld als Einzelunternehmer, der von der nur umsatzsteuerlich relevanten KU-Regelung gebrauch macht.Da ich ja mit dem Kleinunternehmen Geld verdiene
Du musst in der Einkommensteuererklärung dein gesamtes Einkommen erklären - dazu gehört dann auch dein EInkommen als Angestellter und der Gewinn aus dem Gewerbe. Den Gewinn ermittelst du mit der EÜR, der Einnahmeüberschussrechnung.und mir dann Geld von dem Gesch�ftskonto als Privatentnahme auf mein Privatkonto �berweise, muss ich das in der Einkommensteuererkl�rung als mein Einkommen aus dem Kleinunternehmen + Einkommen aus dem Hauptberuf, angeben.

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Eigentlich will ich nur meine FRAGEN benatortet bekommen und nicht �ber so eine Kramm hier diskutieren! Also wenn du nicht antwortet m�chtest , dann lass es, wenn du was konstruktives zu sagen hast, kannst du das ebenfalls tun. Ich w�rde mich sogar freuen!