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Thema: Gewerbeschein abmelden... was passiert mit dem Verlust

  1. #1
    TP-Senior
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    May 2007
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    101

    Gewerbeschein abmelden... was passiert mit dem Verlust

    Hallo zusammen,

    also... aufgrund mangelnder Zeit und dadurch fehlender Umsätze (ich mach das ganze neben einem Hauptberuf und habe dazu eigentlich keine Zeit mehr).

    Lt. Finanzamt (was sicherlich auch richtig ist) wurde aber auch die letzten 3 Jahre Verlust berechnet...
    Die Verluste sind teilweise für die Erstellung einer Internetseite, usw.

    Ich würde die Beendigung des Gewerbes jetzt damit begründen, dass ich keine Zeit mehr habe und die Konkurrenz zu stark und zu günstig wäre. Und die damit angefallenen Ausgaben zum Aufbau des Gewerbes dann für mich quasi als Lehrgeld oder Verlust wären...

    Eigentlich ist die Sachbearbeiterin im Finanzamt sehr nett... hatte letztlich mal kurz Kontakt mit ihr direkt.

    Was würde passieren, wenn ich das Gewerbe jetzt abmelde?

    Könnte ich jederzeit in den nächsten Jahren wieder ein Gewerbe anmelden?

    Gibt es bei sowas noch wichtige Sachen zu beachten...

    Vielen Dank für Antworten

  2. #2
    TP-Senior Avatar von Alberich
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    260
    Nichts passiert. Du kannst dich immer abmelden, ohne dich rechtfertigen zu müssen. Passagen, die dich nach den Gründen fragen, dienen nur der statistischen Auswertung. Wenn jemand auf eine Antwort besteht, ist "Konkurrenz zu stark" gut genug.
    Natürlich kannst du später ein neues Gewerbe anmelden.
    Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
    Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser

  3. #3
    TP-Senior
    Registriert seit
    May 2007
    Beiträge
    101
    Wird das Finanzamt denn auf jeden Fall die Verluste der Umsatzsteuermeldung verrechnen oder gibt es irgendwelche Gründe, warum die das - ich sag mal als Laie - unter den Tisch fallen lassen und als Lehrgeld verbuchen.

    Muss ich mich beim Finanzamt auch melden oder meld ich einfach den Gewerbeschein beim zuständigen Amt in der Stadt ab und die melden das dann mit allen meinen Meldungen zu Finanzamt?

    Danke dir für deine Antwort schon mal... Alberich

  4. #4
    TP-Specialist
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    Stuttgart
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    Zitat Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
    Wird das Finanzamt denn auf jeden Fall die Verluste der Umsatzsteuermeldung verrechnen oder gibt es irgendwelche Gründe, warum die das - ich sag mal als Laie - unter den Tisch fallen lassen und als Lehrgeld verbuchen.
    Was meinst du mit "Verluste der Umsatzsteuermeldung verrechnen"?

    Muss ich mich beim Finanzamt auch melden oder meld ich einfach den Gewerbeschein beim zuständigen Amt in der Stadt ab und die melden das dann mit allen meinen Meldungen zu Finanzamt?
    Du musst eine Aufgabebilanz vorlegen, und natürlich die Steuererklärung machen. Aus Sicht des Finanzamts besteht das Gewerbe auch über den Abmeldetag bei der entsprechenden kommunalen Behörde hinaus (genauso wie es mit der Aufnahme derTätigkeit beginnt und nicht mit dem Datum, der auf dem Gewerbeschein steht.)

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ebhaberei.html

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