Nein. Dazu bräuchtest du ein separates Arbeitszimmer, Details bitte über die Forensuche, weil: Ganz häufiges Thema.
Der Anteil beträgt nach deiner Aussage 8 Stunden pro Woche. Den hast du also offenbar schon berechnet. Jetzt ermittelst du die private Nutzung und anschließend den prozentualen Anteil der 8 Stunden daran.Internetanschluss etc. anteilig über das Gewerbe zahlen? Wenn ja, wie müsste man sowas genau berechnen? "Anteilig" liest man überall, aber wie lässt sich das im Einzelfall konkret berechnen?
Und die gleiche Antwort geben.Zusätzlich plane ich die Anschaffung eines neuen Schreibtischs, eines Aktenschranks und eines Rollcontainers. Natürlich werde ich daran auch lernen für die Uni etc., aber ich nutze es auch für mein Gewerbe. Da würde sich die gleiche Frage stellen wie eben.
Es gibt keine "Privat-Entnahme" beim Einzelunternehmer. Den privaten Anteil buchst du als Einnahme.Wenn ich das anteilig berechne, wie würde das konkret dann aussehen? Muss dann alles erstmal übers Gewerbe laufen und ich verbuche den Privatanteil als Privat-Entnahme?
Nein, geht nicht.Oder kann ich den privat kaufen und mir dann quasi selbst eine Rechnung über den bestimmten Anteil schreiben (was für mich besser wäre)?
Stichwort 'Vorweggenommene Betriebsausgabe(n)'. Auch ein häufiges Thema.Letzte Frage, aber eher nebensächlich: ich habe vor Gewerbegründung (...)
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