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Thema: Kleinunternehmer in Privatzimmer - Kosten Miete/Einrichtung/Nebenkosten

  1. #1
    TP-Newbie
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    Kleinunternehmer in Privatzimmer - Kosten Miete/Einrichtung/Nebenkosten

    Moin,

    im Internet findet man zu der Fragestellung leider recht gegensätzliche Infos, aber vielleicht kann hier jemand sicher weiterhelfen.

    Ich bin Student und 400 Euro Jobber und betreibe nebenbei noch ein Kleingewerbe im Bereich EDV Dienstleistungen. Ich nutze dazu meine private Wohnung, meinen privaten Schreibtisch und Rechner. Aufwand ca. 8 Stunden die Woche.

    Kann ich Dinge wie Miete, Nebenkosten, Internetanschluss etc. anteilig über das Gewerbe zahlen? Wenn ja, wie müsste man sowas genau berechnen? "Anteilig" liest man überall, aber wie lässt sich das im Einzelfall konkret berechnen?

    Zusätzlich plane ich die Anschaffung eines neuen Schreibtischs, eines Aktenschranks und eines Rollcontainers. Natürlich werde ich daran auch lernen für die Uni etc., aber ich nutze es auch für mein Gewerbe. Da würde sich die gleiche Frage stellen wie eben. Schreibtisch kostet ca. 300, Rollcontainer 100 und Schrank 150.

    Wenn ich das anteilig berechne, wie würde das konkret dann aussehen? Muss dann alles erstmal übers Gewerbe laufen und ich verbuche den Privatanteil als Privat-Entnahme? Oder kann ich den privat kaufen und mir dann quasi selbst eine Rechnung über den bestimmten Anteil schreiben (was für mich besser wäre)?

    Letzte Frage, aber eher nebensächlich: ich habe vor Gewerbegründung für das Gewerbe eine Buchhaltungssoftware gekauft (etwa einen Monat vor Anmeldung) und vor einem halben Jahr einen Laptop, den ich jetzt auch für das Gewerbe nutze. Kann man da noch irgendwas als Kosten anrechnen?

    Danke schonmal!

    Lieben Gruß

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Unbash Beitrag anzeigen
    Kann ich Dinge wie Miete, Nebenkosten,
    Nein. Dazu bräuchtest du ein separates Arbeitszimmer, Details bitte über die Forensuche, weil: Ganz häufiges Thema.

    Internetanschluss etc. anteilig über das Gewerbe zahlen? Wenn ja, wie müsste man sowas genau berechnen? "Anteilig" liest man überall, aber wie lässt sich das im Einzelfall konkret berechnen?
    Der Anteil beträgt nach deiner Aussage 8 Stunden pro Woche. Den hast du also offenbar schon berechnet. Jetzt ermittelst du die private Nutzung und anschließend den prozentualen Anteil der 8 Stunden daran.

    Zusätzlich plane ich die Anschaffung eines neuen Schreibtischs, eines Aktenschranks und eines Rollcontainers. Natürlich werde ich daran auch lernen für die Uni etc., aber ich nutze es auch für mein Gewerbe. Da würde sich die gleiche Frage stellen wie eben.
    Und die gleiche Antwort geben.

    Wenn ich das anteilig berechne, wie würde das konkret dann aussehen? Muss dann alles erstmal übers Gewerbe laufen und ich verbuche den Privatanteil als Privat-Entnahme?
    Es gibt keine "Privat-Entnahme" beim Einzelunternehmer. Den privaten Anteil buchst du als Einnahme.

    Oder kann ich den privat kaufen und mir dann quasi selbst eine Rechnung über den bestimmten Anteil schreiben (was für mich besser wäre)?
    Nein, geht nicht.

    Letzte Frage, aber eher nebensächlich: ich habe vor Gewerbegründung (...)
    Stichwort 'Vorweggenommene Betriebsausgabe(n)'. Auch ein häufiges Thema.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    3
    Moin,

    danke für deine Tipps
    Eine Frage habe ich noch: wenn ich z.B. ein Zeitschriftenabo über ein Jahr kaufe und sofort den Jahresbeitrag zahle, sind die Kosten dann allein auf dieses Jahr anrechenbar oder muss ich das auf beide Jahre verteilen? Gleiche Frage wäre das beim Thema Messe- oder Fortbildungsseminar, wenn ich das dieses Jahr buche und zahle, aber nächstes Jahr erst fahre.

    Danke

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Sofern Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, gilt § 11 EStG, somit das Zufluß/Abfluß Prinzip. Die Ausgaben stellen, sofern betriebliche Verursachung vorliegt, im Jahr der Zahlung Betriebsausgaben dar.

    Bei Bilanzierung gelten die dementsprechenden Bilanzierungsgrundsätze.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  5. #5
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    Sofern Du eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, gilt § 11 EStG, somit das Zufluß/Abfluß Prinzip. Die Ausgaben stellen, sofern betriebliche Verursachung vorliegt, im Jahr der Zahlung Betriebsausgaben dar.

    Bei Bilanzierung gelten die dementsprechenden Bilanzierungsgrundsätze.
    Danke für die Antwort Nur damit ichs richtig verstehe: wenn ich jetzt eine Eintrittskarte für eine Fachmesse im nächsten Jahr buche, rechne ich die Kosten zu 100% dieses Jahr ab?

    Danke

  6. #6
    TP-Lady-Mod
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    Wenn du die Eintrittskarte jetzt bezahlst!
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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