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Thema: Kleinunternehmer / Kleinunternehmer Regelung / Frage zur EÜR

  1. #1
    TP-Newbie pit70 macht alles soweit korrekt
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    3

    Kleinunternehmer / Kleinunternehmer Regelung / Frage zur EÜR

    Hallo Forum und liebe Mitdenkenden,

    ich suche jetzt schon seit ca. 1,5 Stunden und bin leider nicht fuendig geworden.
    Fragen habe ich zur EUER. Ein EUER (Gewin/Verlust) Muster habe ich mir auch schon hier aus dem Forum besorgt.
    Mich verwirrt nun der Zusatz unter Einnahmen: "Umsatz 16% (bzw. neu 19 %)"
    Ich war auch heute schon wegen des Fragebogens zur Steuerlichen Erfassung bei meinem Steuerberater. Habe ihn aber vergessen das Folgende zu fragen

    Kurze Einfuehrung:
    Ich habe ein Gewerbe angemeldet. Dieses fuehre ich als Kleingewerbe (Nebenerwerb) aus -da ich Hauptberuflich beschaeftigt bin- und nehme die Kleinunternehmer- Regelung in Anspruch und fuehre daher keine MWSt ab.

    Meine Buchfuehrung wollte ich in diesem Stil machen:
    http://www.nu-invent.de/bilder/Einna...s-Rechnung.PNG
    Quelle: http://www.nu-invent.de/


    Wenn ich Waren (bzw. Rechnungen) von meinem Grosshaendler erhalte, sind diese ja mit 19% MWSt belastet.

    1. Frage:

    Muss ich die MWSt in der EUER (auf Ausgabenseite) nun auch auffuehren?
    Beispiel (A):

    Ausgaben:
    Beleg Nr. ------- Datum---------- Artikel (Einkauf)---------- Brutto ------ enth. MWSt------ Netto


    Oder reicht es (da ich ja keine Vorsteuer ziehe) das als einen Posten laufen zu lassen?
    Beispiel (B):

    Beleg Nr. ------- Datum---------- Artikel (Einkauf)---------- Brutto


    2. Frage:

    Wenn ich verschiedene Beitraege hier aus diesem Forum richtig verstanden habe, dann laufen meine Einnahmen nur als ein Posten. Und der Betrag ist dann Brutto!?
    Beispiel:

    Einnahme:
    Rechnungs-Nr.: ------ Datum ----- Warenverkauf ----------- Betrag



    Jetzt, waehrend ich dieses gerade schreibe, brennt sich mir eine weitere Frage auf:
    Fuehre ich von meinen Nettorechnungen (die ich schreibe) irgendwelche Steuern ab? MWSt sinds ja nicht.
    Ich denke mal, dass am Jahresende dann erst Steuern vom Gewinn bzw. vom Gesamteinkommen bezahle.
    Sollte ich daher bei meiner Kalkulation etwas beachten?

    Danke im Vorraus

    MfG
    Pit70

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Eine EÜR dürfen auch Regelbesteuerte machen, ergo ist es relativ normal das in entsprechenden Vorlagen auch die MwSt. berücksichtigt wird. Vielleicht besorgst du dir explizit ein Muster für welche die die KU-Regelung in Anspruch nehmen.

    Du kannst die MwSt. deiner Ausgaben aufführen, aber du musst es nicht, und wenn überhaupt würde ich als letztes auf keinen Fall den Nettobetrag schreiben. Hinten kommt bei dir eher das Brutto hin - denn das ist auch der Betrag den du geltend machst. Das mit der Umsatzsteuerzahllast udn Formulierungen wie Vorsteuer solltest du tunlichst unterlassen.

    Deine Rechnungsbeträge sind Brutto - keine Nettorechnungen! Und nein, wenn du keine MwSt. auf deinen Rechnungen ausweist musst du auch keine abführen, sofern eben alle Regeln der KU-Regelung eingehalten wurden.

    Zitat Zitat von pit70 Beitrag anzeigen
    Wie du deine Waren/Produkte kalkulierst bleibt dir überlassen. Ob du mit 50%, 100%, 119% oder 1000% kalkulierst... wo steht (oder wenn interessiert) wie du kalkulierst?
    Siehe deine eigene Aussage... musst du doch wissen ob du dir einen evtl. höheren Einkommensteuersatz und die mehr zu zahlende EkSt. vom Kunden bezahlen lässt...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie pit70 macht alles soweit korrekt
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    3
    Sry für die späte Rückmeldung bzw. fürs ausbuddeln.
    Danke für deine hilfreiche Antwort.

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