Eine EÜR dürfen auch Regelbesteuerte machen, ergo ist es relativ normal das in entsprechenden Vorlagen auch die MwSt. berücksichtigt wird. Vielleicht besorgst du dir explizit ein Muster für welche die die KU-Regelung in Anspruch nehmen.
Du kannst die MwSt. deiner Ausgaben aufführen, aber du musst es nicht, und wenn überhaupt würde ich als letztes auf keinen Fall den Nettobetrag schreiben. Hinten kommt bei dir eher das Brutto hin - denn das ist auch der Betrag den du geltend machst. Das mit der Umsatzsteuerzahllast udn Formulierungen wie Vorsteuer solltest du tunlichst unterlassen.
Deine Rechnungsbeträge sind Brutto - keine Nettorechnungen! Und nein, wenn du keine MwSt. auf deinen Rechnungen ausweist musst du auch keine abführen, sofern eben alle Regeln der KU-Regelung eingehalten wurden.
Siehe deine eigene Aussage... musst du doch wissen ob du dir einen evtl. höheren Einkommensteuersatz und die mehr zu zahlende EkSt. vom Kunden bezahlen lässt...


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