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Thema: Ware im Ausland kaufen

  1. #1
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    Ware im Ausland kaufen

    Hallo Leute,

    ich habe den ganzen Tag damit verbracht, mir Themen zum Thema Kleinunternehmen und Besteuerung für gekaufte Waren im Ausland durchzulesen.
    Leider habe ich keine passende Antwort erhalten, so dass ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

    Mein Gewerbe ist beim Finanzamz als Kleingewerbe angemeldet und habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

    Jetzt möchte ich gerne Ware in UK bestellen. Wenn ich dem Unternehmen eine Ust-ID mitteile, erhalte ich die Ware netto, wenn ich ihnen keine mitteile muss ich die dortigen MwSt. bezahlen.
    In UK gibt es 20% MwSt.

    Jetzt würde ich gerne jedoch die Produkte dort brutto kaufen, möchte ihnen also nicht meine Ust-ID mitteilen. Muss ich dann in Deutschland die Ware "nachversteuern"? Muss ich dann hier nochmal, in diesem Fall, die 7% MwSt zusätzlich zahlen?
    Und, ist es schädlich, dass ich eine Ust-ID beantragt habe? Wenn ich eine habe, muss ich diese dann auch angeben oder ist es freiwillig?

    Grund ist, warum ich keine Ust-ID angeben möchte, dass es auf manche Produkte in UK keine Steuer gibt, sprich ich zahle nur auf manche Sachen die 20%, sowie auf den Versand, manche unterliegen nicht der Steuer in UK.

    Ich hoffe meine Frage ist verständlich genung.

    Viele Grüße
    Rennschnecke

  2. #2
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    Zitat Zitat von Rennschnecke123 Beitrag anzeigen
    Jetzt möchte ich gerne Ware in UK bestellen. Wenn ich dem Unternehmen eine Ust-ID mitteile, erhalte ich die Ware netto, wenn ich ihnen keine mitteile muss ich die dortigen MwSt. bezahlen.
    In UK gibt es 20% MwSt.
    Ganz genau - wenn du hier versteuerst, zahlst du also 1% weniger bzw. in deinem Fall sogar bis zu 13% weniger.

    Jetzt würde ich gerne jedoch die Produkte dort brutto kaufen, möchte ihnen also nicht meine Ust-ID mitteilen. Muss ich dann in Deutschland die Ware "nachversteuern"?
    Nein, du hast die USt dann ja bereits in GB bezahlt.

    Und, ist es schädlich, dass ich eine Ust-ID beantragt habe? Wenn ich eine habe, muss ich diese dann auch angeben oder ist es freiwillig?
    Musst du nicht.

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  3. #3
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    Danke für die Antwort.

    Es gibt aber Produkte in UK, auf die 0% MwSt sind. So das ich nur auf den Versand die 20% bezahlen muss. Würde mich also schlechter stellen wenn ich es direkt hier versteuere.

    Wenn ich jetzt über 12.500 Euro in UK einkaufe (Erwerbsschwelle) muss ich ja im darauffolgenden Jahr die Ware in Uk netto kaufen und hier mit 7% versteuern. Würde mich also schlechter stellen. Kann ich das irgendwie umgehen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Rennschnecke123 Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt über 12.500 Euro in UK einkaufe (Erwerbsschwelle) muss ich ja im darauffolgenden Jahr die Ware in Uk netto kaufen und hier mit 7% versteuern.
    Ja, du kannst die USt dann aber als Vorsteuer ziehen, wie jeder andere Regelbesteuerte auch.

    Würde mich also schlechter stellen. Kann ich das irgendwie umgehen?
    Nein.

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  5. #5
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    Aber ich kann die Ust doch dann nicht als Vorsteuer ziehen, wenn mein Produkt in UK MwSt befreit ist, oder? Sagen wir, dass Produkt kostet 10 Euro. Da auf diese "Produktart" keine MwSt anfällt, ist dieser Preis gleich brutto in meiner Rechnung.

    In D müsste ich es mit 7% versteuern.
    Jetzt kann ich doch aber keine Vorsteuer ziehen, wenn ich in Uk keine Zahlen muss, da 0%? Oder Denkfehler?

    Vielen Dank!!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Rennschnecke123 Beitrag anzeigen
    Aber ich kann die Ust doch dann nicht als Vorsteuer ziehen, wenn mein Produkt in UK MwSt befreit ist, oder?
    Es geht doch gerade darum:

    Wenn ich jetzt über 12.500 Euro in UK einkaufe (Erwerbsschwelle) muss ich ja im darauffolgenden Jahr die Ware in Uk netto kaufen und hier mit 7% versteuern.
    Und wenn du hier versteuerst (weil du die Erwerbsschwelle überschritten hast), kannst du auch hier die USt als Vorsteuer ziehen.

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  7. #7
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    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Hallo,

    vielen Dank für die schnellen Antworten, die haben mir sehr weitergeholfen.

    Jetzt habe ich schon öfters gehört, wenn man bei den Eltern mitversichert ist, dass man im Monat höchstens einen Gewinn von ca. 360 Euro haben darf, sodann man sich darüber befindet selbst versichern muss.

    Jetzt bin ich aber bei meinem Vater privat mitversichert. Dies ist, im Gegensatz zur GKV, nicht beitragsfrei, sondern kostet monatlich xxx Euro zusätzlich. Bevor ich jetzt die KV frage, wisst Ihr, ob die Grenze dort die Selbe ist oder ob dies dort anders ist? Angemeldet ist das ganze als Nebengewerbe.

    Grüße

  9. #9
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    Habe nochmal nachgelesen, es handelt sich somit nicht um die "normale" Familienversicherung, wie man es öfters hört, wie es bei der GKV ist.

    Grüße

  10. #10
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    Welche Bedingungen daran geknüpft sind sollte aber trotzdem direkt bei der jeweiligen PKV nachgefragt werden oder mal online recherchiert...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
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    Laut Aussage der PKV ist es denen erstmal egal, ob ein Nebengewerbe ausgeführt wird oder nicht.

    Die Dame meinte nur, dass ab einem Beitrag von etwa 400 Euro (wusste sie anscheinend nicht so genau), man sich in der GKV selbst versichern muss.

    Naja, werde es erstmal so hinnehmen und schauen, wie es läuft und mich zu späterer Zeit nochmal mit ihnen kurzschließen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Rennschnecke123 Beitrag anzeigen
    Naja, werde es erstmal so hinnehmen und schauen, wie es läuft und mich zu späterer Zeit nochmal mit ihnen kurzschließen.
    Dann bohre da nach und lass' es dir schriftlich geben. Am Ende kommst du drüber und musst dann nachzahlen. Schleifen lassen und erst mal so hinnehmen und nix konkretes in der Hand ist nie der richtige Weg - wenn du selbstständig arbeitest, musst du dich selbstständig kümmern.

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  13. #13
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    Was heißt denen ist das egal? Für mich klingt das sehr ähnlich wie die Regelungen der Familienversicherung bei der GKV, da ist es auch egal ob man ein Nebengewerbe oder sonstwas hat, was zählt ist das eigene Einkommen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    Ich hatte ehrlich gesagt auch das Gefühl, dass die Dame nicht so recht bescheid wusste.
    Sie meinte nur, dass es ihnen grds. egal ist, ob ich ein Nebengewerbe habe oder nicht, es spielt grds. keine Rolle.

    Erst, wenn ich, ihrer Meinung nach über ca. 400 Euro im Monat durch das Nebengewerbe verdiene, muss ich mich bei der GKV melden und mich selbst versichern. Wäre also ähnlich wie bei der Familienversicherung, obwohl ich ja auch bei der PKV um die 200 Euro bezahle, wenn ich über meinen Vater mitversichert bin.

    Muss ich wohl nochmal wen anders dort fragen, ist wohl besser.

    Grüße

    PS.: Sollte ich dann über die Grenze kommen, würde ja noch der Umweg über eine UG & Co KG gehen, wo ich dann als GF z.B. 300 Euro verdiene und somit unter der Grenze bleibe.

  15. #15
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    Hallo,

    ich habe nochmal eine Frage und hoffe, dass mir diese jemand beantworten kann.
    Durch die Kleinunternehmerregelung kaufe ich meine Ware in UK und NL brutto. Da dort der ermäßigte Steuersatz für mich zählt, bzw. für die Produkte die ich kaufe, habe ich u.a. in NL 6%.

    Jetzt wollte ich aber auch Ware aus Ungarn beziehen. Diese haben jedoch leider auf diese Waren 25% MwSt., in Deutschland 7% MwSt.

    Jetzt habe ich eine Ust.ID, gebe diese aber in UK und NL nicht an, da ich dort die Ware Brutto kaufen möchte und mir somit das ganze mit der Vorsteuer ersparen möchte.

    Besteht denn jetzt die Möglichkeit, dass ich in Ungarn meine Ware netto einkaufe, indem ich die Ust.ID. angebe, in NL und UK jedoch weiterhin Brutto, da ich meine UST.ID. nicht angebe, aufgrund der Kleinunternehmerregelung? Würde dann die Ware, welche ich aus Ungarn bekomme (netto), einfach beim Finanzamz mit 7% versteuern.

    Würden das so gehen?


    Grüße

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