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Thema: Arbeitszimmer in Eigentumswohnung

  1. #1
    TP-Moderator
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    2.640

    Arbeitszimmer in Eigentumswohnung

    Hi liebe TP'ler,

    inwiefern kann ein Arbeitszimmer in einer gekauften Eigentumswohnung steuerlich abgesetzt werden (Freiberufler)? Setzt man hier eine (realistische) Miete an, die an den Eigentümer (also an sich selbst) bezahlt wird, die man dann wiederum in der Einkommensteuererklärung als Einnahme geltend macht? Oder legt man den Kaufpreis der Wohnung zugrunde?

    Vielen Dank für Tipps
    Levis
    ............................

  2. #2
    TP-Junior Avatar von flipflap
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    8

    Cool

    Hi Levis,

    die Frage ist etwas knifflig und ich bin nicht 100% sicher, normalerweise geht das. Kommt darauf an ob du noch einen anderen Arbeitsplatz hast und unter welchen Bedingungen.

    "Bis maximal 1250 Euro im Jahr (104,00 € monatlich) kann steuerlich geltend machen, wer mehr als die Hälfte seiner beruflichen Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer erledigt. Für alle anderen gilt: Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden kann steuerlich nicht geltend gemacht werden".

    Aber bei dem hier http://anwaelte-srr.de/Faqsteuer.htm könntest du, wenn es nur um die Frage geht sicherlich eine kompetente Aussage kostenlos erhalten.

    Hoffe, das hilft dir weiter.
    LG Brigitte
    Für den zum Fall geneigten liegt stets ein Kothaufen bereit (Altchin. Weisheit)

  3. #3
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von Levis Beitrag anzeigen
    Hi liebe TP'ler,

    inwiefern kann ein Arbeitszimmer in einer gekauften Eigentumswohnung steuerlich abgesetzt werden (Freiberufler)? Setzt man hier eine (realistische) Miete an,
    Hi,
    die Kosten der gesamten Wohnung werden anteilsmäßig (nach Fläche) auf das Arbeitszimmer umgelegt. Zu den Kosten zählen Wasser, Abwasser, Strom, Reparaturen, Heizung, usw. sowie Zinsen und evtl. Abschreibungen. Der Ansatz einer fiktiven Miete ist m.E. nicht möglich. In Bezug auf Zinsen und evtl. Abschreibungen ist auf jeden Fall ein Steuerberater zu befragen.

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