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Thema: Freiberufler Status untermauern

  1. #1
    TP-Member Jasonbark macht alles soweit korrekt
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    Freiberufler Status untermauern

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte Hilfe bei meinen Rechnungen bzgl. der Umsatzsteuer.

    Hintergrund:
    Ein Freund von mir arbeitet, wie ich, als Interaction-Designer und ist kürzlich vom Finanzamt in die »Ingenieursecke« eingestuft worden und er muss jetzt einen Gewerbeschein anmelden. Man hat damit argumentiert, dass er mehr im Bereich Entwicklung arbeitet, als im Design, wie es wohl beim Freiberufler-Status nötig wäre. Sieht so aus, wie die Fälle, die man hier über Webdesign ab und zu mal liest.

    Ich möchte verhindern, dass ich meinen Freiberufler-Status verliere bzw. eine Gewerbe anmelden muss. Was ist dafür wichtig? Momentan schreibe ich auf meine Rechnungen immer 19 % Märchensteuer drauf, um irgendwelche Nachforderungen zu verhindern. Eigentlich dürfte ich ja generell auch nur 7 % in Anrechnung bringen, was ich für ein Museum, für das ich gerade gearbeitet habe auch machen möchte, weil das Museum nicht umsatzsteuerberechtigt ist und mir die 7 bzw. 19 % direkt vom Gehalt abgehen.

    Man kann problemlos zwischen 7% und 19% wechseln oder muss das auch immer an die entsprechende Tätigkeit gekoppelt sein?! Die meisten Leistungen die ich mache (fast alle), liegen kann klar im Designsektor. Jetzt überlege ich generell 7% auf die Rechnungen zu schreiben, um den Freiberufler-Status auch mehr zu untermauern, habe aber Bedenken, falls es von Seiten des FA doch mal zu Nachforderungen kommt, weil sie sagen in dem Fall x, war es mehr Entwicklung und dementsprechend 19% …

    Wie sind eurer Erfahrungen/Ratschläge?
    Bestens.
    Jason

  2. #2
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    Zitat Zitat von Jasonbark Beitrag anzeigen
    Ich möchte verhindern, dass ich meinen Freiberufler-Status verliere bzw. eine Gewerbe anmelden muss. Was ist dafür wichtig?
    Einzig und allein dass du eine freiberufliche Tätigkeit/freiberufliche Tätigkeiten ausübst. Du kannst da mittels USt nichts 'untermauern'. Wenn du gewerbliche Tätigkeiten ausübst oder solche, die nicht so eindeutig als freiberuflich zu werten sind, solltest du dir eher überlegen, für diese Tätigkeit/-en ein Gewerbe zusätzlich anzumelden (und dann strikt darauf achten, die Tätigkeiten sauber zu trennen).

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  3. #3
    TP-Member Jasonbark macht alles soweit korrekt
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    Weiterhin 19%

    Danke für die rasche Antwort
    Einzig und allein dass du eine freiberufliche Tätigkeit/freiberufliche Tätigkeiten ausübst. Du kannst da mittels USt nichts 'untermauern'.
    Ok. Die Arbeiten sind freiberufliche Tätigkeiten. Ergo kann ich auch beim Museum 7% auf die Rechnung drucken, weil es zu meinem eigenen steuerrechtlichen Vorteil ist und die anderen wie üblich mit 19% weiter laufen lassen?!

    Besten Dank und Grüße,

  4. #4
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    Zitat Zitat von Jasonbark Beitrag anzeigen
    Danke für die rasche Antwort

    Ok. Die Arbeiten sind freiberufliche Tätigkeiten.
    Jedenfalls so lange, wie das Finanzamt das auch so sieht.

    Ergo kann ich auch beim Museum 7% auf die Rechnung drucken, weil es zu meinem eigenen steuerrechtlichen Vorteil ist
    Das ist weniger zu deinem steuerrechtlichen Vorteil als zum finanziellen Vorteil des Museums - aber nicht jede freiberufliche Tätigkeit ist mit 7% abzurechnen. Überträgst du aus Urheberrecht resultierende Nutzungsrechte? Wirf' mal einen Blick ins UStG, da steht drin, für welche Leistungen der verminderte USt-Satz fällig wird.

    und die anderen wie üblich mit 19% weiter laufen lassen?!
    Ist das eine Frage oder ein Ausruf?

    copy

  5. #5
    TP-Member Jasonbark macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Wirf' mal einen Blick ins UStG, da steht drin, für welche Leistungen der verminderte USt-Satz fällig wird.
    Super, danke. Hast du zufällig noch nen § im Kopf oder Kapitel/Absatz?

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ist das eine Frage oder ein Ausruf?
    copy
    Eine Frage. Wenn ich auch andere Rechnungen mit 7% ausweisen könnte, weil sie unter die Leistungen fallen, wie sie im UStG drinstehen, kann ich diese ja trotzdem mit 19 % aufschreiben, oder?

    Best

  6. #6
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Jasonbark Beitrag anzeigen
    Super, danke. Hast du zufällig noch nen § im Kopf oder Kapitel/Absatz?


    Eine Frage. Wenn ich auch andere Rechnungen mit 7% ausweisen könnte, weil sie unter die Leistungen fallen, wie sie im UStG drinstehen, kann ich diese ja trotzdem mit 19 % aufschreiben, oder?

    Best
    Steuersatz: § 12 UStG i.V.m. der dementsprechenden Anlage
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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