Einzig und allein dass du eine freiberufliche Tätigkeit/freiberufliche Tätigkeiten ausübst. Du kannst da mittels USt nichts 'untermauern'. Wenn du gewerbliche Tätigkeiten ausübst oder solche, die nicht so eindeutig als freiberuflich zu werten sind, solltest du dir eher überlegen, für diese Tätigkeit/-en ein Gewerbe zusätzlich anzumelden (und dann strikt darauf achten, die Tätigkeiten sauber zu trennen).
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