moin auch,
seit wann unterliegen Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer?![]()
Hallo Leute,
wäre sehr dankbar, wenn mir jemand bei Beantwortung folgender Frage weiterhelfen könnte:
Ist es notwendig, bei Mahnung die Umsatzsteuer noch einmal gesondert aufzuführen, oder kann man einfach den Gesamtbetrag anmahnen und fertig? Eine explizite Rechnungsstellung ist nicht erfolgt, da es sich um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen handelt (Mitgliedsbeiträge).
Danke und viele Grüße
moin auch,
seit wann unterliegen Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer?![]()
Hmm, schon immer bei kommerziellen Clubs?
Ich nehme an, du denkst an Vereine, deren Mitgliedsbeiträge i.d.R. nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
ok, ich dachte wirklich an Vereine
wg. dem Schreiben: meines Wissens ist das keine Vorschrift, lediglich RNr., Forderungsbetrag (+ ggf. anfallende Mahnkosten) und ein fixes Datum, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat, sind Vorschrift (also eben nicht "innerhalb 10 Tagen" sondern "bis spätestens 15.12.2011" formulieren)
ansonsten gibt es für Mahnungen ausdrücklich keine Formvorschriften
ich persönlich schicke einfach immer eine Rechnungskopie zusammen mit der Mahnung und fertig, da steht ja sowieso alles korrekt drin.
Danke für die Antwort.
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