1000 € liegen meinem Bescheid zu Grunde. Schonmal dran gedacht das ich meine gezahlte USt. gegenrechnen kann, eine Lager habe....
Ab (etwa) 50000,- Gewinn im Jahr muss man in jedem Fall doppelte Buchhaltung machen!!!
Du bist Regelbesteuert und zahlst so wenig UST im Jahr!
Über welche Zahlen reden wir hier?
Ich hab was von 550,- Euro im Jahr gehört.
Wenn man drunter liegt,dann kann man UST-Voranmeldung jährlich machen.
1000 € liegen meinem Bescheid zu Grunde. Schonmal dran gedacht das ich meine gezahlte USt. gegenrechnen kann, eine Lager habe....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja,klar du bekommst ja dann die Vorsteuer.
Hallo,
man muss sicherlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber eine interessante Frage kann sein, wo die Daten her kommen.
Es gibt zum Beispiel auch Software, die die Bestellungen von eBay übernehmen, Rechnungen dazu drucken und die Daten dann für den Jahresabschluss bereit stellen kann. Sowas kann auch für ein kleines Unternehmen interessant sein. Das Unternehmen besteht ja nicht nur aus Buchhaltung.
Wenn du natürlich alles manuell machst, dann ist Excel sicherlich eine Möglichkeit.
Ich mache `ne doppelte Buchführung, allerdings nicht freiwillig...
Gruß Neffe
Da steht nicht 50000 Gewinn bei 500000 Umsatz... du verstehst es einfach nicht und willst es anscheinend auch nicht.
Im übrigen gibt es auch Produkte/Bereiche mit relativ geringen Gewinnmargen. Soll es dafür dann keine Anbieter mehr geben oder alles nur noch aus China kommen...
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hi...
der Gewinn muß nicht immer wichtig sein. Zum Beispiel bei einer GmbH wo das Geschäftsführergehalt mit in die Kosten geht...
500.000 € Umsatz
- 100.000 € Wareneinkauf
- 399.000 € Geschäftsführergehalt
-----------------------------
= 1.000 € Gewinn
Der Gewinn ist zwar im Verhältnis zum Umsatz sehr gering, trotzdem geht es dem Geschäftsführer nicht schlecht.
Gruß Neffe
Und wozu?
Meine Güte ... versuch's doch mal mit verstehendem Lesen:50.000 Gewinn bei 500.000 Umsatz ..ganz schön geringe Gewinnmarge, das wären rhein theortetisch umgerechnet bei einem KU bei 17500 Umsatz = 1750,- Gewinn.
"ab genau 50.000,- Euro Gewinn oder 500.000,-"
Verstehst du, was das Wort "oder" bedeutet?
Niemand hat irgendwas von 50.000 Gewinn bei 500.000 Umsatz geschrieben (wobei auch das möglich ist), genauso wenig wie jemand geschrieben hat, dass KU doppelte Buchführung machen müssen - deshalb frage ich mich - und dich - wozu dieser Thread eigentlich gut sein soll? Willst du nur mal ein bisschen plaudern?
copy
Ich wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread für diese Frage eröffnen. Ich habe eine Frage zum Kleinunternehmer-FAQ hier im Forum.
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
Leider ist das Thema geschlossen, daher konnte ich dort nicht posten. Eine persönliche Nachricht versenden konnte ich auch nicht. Naja, jedenfalls hat Sven dort ja folgendes editiert:
"EDIT von Sven: Für den laufenden Zeitraum hat man selbst die Umsatzsteuer abzuführen. Eine Aufforderung vom Finanzamt gibt es nicht."
Ich verstehe den Satz ehrlich gesagt nicht so ganz. Von welcher Umsatzsteuer ist dort die Rede? Ein Kleinunternehmer muss doch keine Umsatzsteuer zahlen. Oder ist das nur für diejenigen gedacht, die freiwillig zur Umsatzsteuererhebung "konvertiert" sind? Irgendwie sehe ich keinen Zusammenhang zwischen der Frage in dem FAQ und dem eingefügten Satz. Vielleicht kann es mir ja jemand erklären![]()
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
Und das ist schonmal grundsätzlich falsch. Als Nutzer der KU-Regelung hast du wie jeder andere erstmal auch die USt. zu zahlen, nur du bekommst sie nicht erstattet und musst eben dafür von deinen Einnahmen auch keine abführen.
Nun gibt es aber bspw. auch innergemeinschaftliche Erwerbe die sich auch der KU-Reg.-Nutzer mehrwertsteuerfrei liefern lassen kann oder er bezieht Dienstleistungen die am Sitz des Leistungsempfängers versteuert werden müssen u.a. - es gibt schon einige Fälle wo der KU-Reg.-Nutzer hier noch USt. für Ausgaben an das FA zahlen muss.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
@Dorinta: Kannst Du mir sagen mit welcher Software Du arbeitest?
Ich denke, daß ich höchstwahrscheinlich mittlerweile auf die Kleinunternehmer Regelung verzichte, da ich am Anfang doch einige Ausgaben tätigen muss und ich noch nicht weiß, ab wann ich wirklich richtig verkaufen kann/werde.
Im anderen Beitrag hast Du mir erklärt, daß man dann 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden ist. Stimmts?
Und im ersten Jahr muß ich die Ust-Voranmeldung mtl. abgeben - und danach gibt das FA mir bescheid, wie es weiterläuft.
Was mir jetzt ein wenig neu vor kam (oder aber es ist einfach zuu lange her:-) ) das ich somit auch keine doppelte Buchführung machen muss.. D. h. man könnte alles dennoch in einer Tabelle aufführen.. Das käme für mich nciht in Frage, da ich schon ein ziemlicher Kontrollfreak bin und es toll finde, zu sehen welche Kosten am meisten verschlingen. Man hat einfach eine bessere Übersicht über sein Geschäft.
Wie schnell bekommt man eigentlich nach der Gewerbeanmeldung eine Steuernummer zugeschickt?
Bzw. müßte ich ja danach sowieso zum FA um auf die KU Regelung verzichten, oder?
Vielen Dank für eine Antwort!!!
Für die EÜR? Mit easycash& tax.
Ja.
Wenn du meinst... Ich würde mir die doppelte Buchführung nicht freiwillig antun wenn ich nicht muss. M.M.n. hat man über seine "Finanzen" auch mit easycash&tax und zur Not auch mit einem Tabellenprogramm den Überblick.
Du bekommst einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zugeschickt. Wenn's schnell gehen soll - ansonsten kann das schonmal 2 - 3 Wochen dauern - lade dir den Fragebogen im Internet runter und gehe direkt nach der Gewerbeanmeldung mit der Anmeldung zum FA. So hab ich das damals gemacht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)