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Thema: Buchführung Kleinunternehmer ohne Mwst /einfach oder kompliziert buchen

  1. #1
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    Lightbulb Buchführung Kleinunternehmer ohne Mwst /einfach oder kompliziert buchen

    Verstehe nicht warum hier alle so kompliziert buchen:

    Man soll und kann doch einfache Buchführung machen als KU ohne Mwst bis 17500,-

    Einfach die Einnahmen tabellenförmig gegen die Ausgaben auflisten,Belege sammeln,
    am Ende des Jahres dann Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.

    Das verstehe ich unter einfacher Buchführung!

    Darum verstehe ich hier nicht warum alle so kompliziert buchen, mit den
    ganzen Software Programmen usw.

    Oder bin ich derjenige der das falsch versteht ??

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Wer sind denn "alle"? Meine Buchführung ist auch nicht viel anders, und ich bin sogar regelbesteuert... Ich nutze zwar ein kleines Programm, weil es damit noch einfacher ist als selbst ne Excel-Tabelle anzulegen, aber sonst ..

  3. #3
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    Wenn man hier die Beiträge zur Buchführung für Ku liest,
    dann meint man das alle doppelte Buchführung machen,das kann irgendwie nicht sein.

    Warum z.B. muss man eine Excel-Tabelle anlegen,wenn man eine einfache Tabelle
    machen kann und dann einfach die Beträge bucht...Datum,Beleg,Beschreibung,Betrag inkl.MSWST.

    Man hat schon genug zu tun mit Beläge sammeln,kopieren,abheften,Belegnummern.....

    Es kann nicht sein das jemand doppelte Buchführung macht,obwohl das gar nicht notwendig ist.

    Ich mache alles einfach,obwohl ich nur ins Ausland verkaufe und mit Payapl und Ebay genug zu
    kämpfen habe..

    Beispiel:
    Was direkt bei Papypal eingeht buche ich als Einnahme ,die Gebühren für Paypal als Ausgabe.
    die Ebay Gebühren auch als Ausgabe und die UST für Ebay auch als Ausgabe.

    Ist das jetzt zu einfach gemacht von mir?

  4. #4
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    Ich kann nicht verstehen wo du rausliest das hier jeder KU doppelte Buchführung macht. Ich mach auch keine und bin wie wildmieze regelbesteuert. Und auch ich lasse mir von einem Programm helfen, das ist nämlich so nett und erstellt mir am Jahresende gleich mal eine korrekte EÜR, neben ein paar anderen Dingen.

    Ein paar ganz wenige machen "freiwillig" doppelte Buchführung, haben ein entsprechendes Programm... na und, lass sie doch.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Dann sollte man aber auch immer dabei schreiben,was man für Buchführung macht
    sonst wird das hier immer alles falsch verstanden und evt. übernommen.

    Der Grundgedanke vom Kleinunternehmertum ist doch das man einfache Buchführung
    macht.Machmal bekommt man den Eindruck das hier vielen die Buchführung wichtiger ist
    als Umsatz und Gewinn ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Dann sollte man aber auch immer dabei schreiben,was man für Buchführung macht
    sonst wird das hier immer alles falsch verstanden und evt. übernommen.
    Gib doch mal Beispiele, ich kann das wirklich nicht nachvollziehen.

    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Der Grundgedanke vom Kleinunternehmertum ist doch das man einfache Buchführung
    macht.
    Nein, die KU-Regelung ist nur für die Umsatzsteuer interessant. Mit irgendeiner Buchführung hat das nichts zu tun.

    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Machmal bekommt man den Eindruck das hier vielen die Buchführung wichtiger ist
    als Umsatz und Gewinn ist.
    Kann ich nicht bestätigen. Aber - meine Meinung - die Buchführung ist immer so wichtig wie das FA das will. Ich geb lieber was ordentliches, aufschlussreiches ab, als irgendwas hingeschustertes wo das FA dann vielleicht auf die Idee kommt mal genauer gucken zu wollen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Nat�rlich ist KU f�r die UST interessant. Aber als KU hat man die M�glichkeit die einfache Buchf�hrung
    zu machen,wenn man die bestimmten Umsatz und Gewinngrenzen nicht �berschreitet Das war f�r mich
    der Hauptgrund mich selbst�ndig zu machen.Nat�rlich ist es einfacher wenn man nicht Regelbesteuert
    ist.Aber das kann ja jeder selber entscheiden ob er mit oder ohne UST KU ist.

    Wenn man die Buchf�hrung tabellarisch macht, denke ich nicht das es was zusammengew�rfeltes ist.
    Alle Einnahmen und Ausgaben sind �bersichtilich in einer ganzj�hrigen Tabelle aufgelistet.

    Einnahmen sind bei mir z.b.: Paypal PP ...RE.Nr. 09--hk ,Datum, Betrag ...

    Ausgaben : Porto,Ebay,Paypal-Geb�hren,Bank-Geb�hren,B�romaterial-...

    Was ist falsch daran wenn ich es so tabellarisch ganzj�hrig in einer Tabelle erfasse?

    Am Ende des Jahres kann ich doch in der Form den Umsatz und den Gewinn einfach ermitteln?

    Bin ich hier der einzigste der es so simpel f�hrt?

  8. #8
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    Nein, bist du nicht.

    Hier hat auch niemand geschrieben das du es so nicht machen kannst oder das es falsch ist. Wo steht das? Lege uns nicht was aus was hier so nicht steht (das kann ich echt nicht ab).

    Ich muss im übrigen auch nicht mehr eintragen bei meinen "Buchungen" als du und das Programm ordnet mir selbsttätig alles schön in die EÜR ein. Ergo hab ich weniger Arbeit, ich muss keine Tabelle entwerfen, die Erklärungen weden automatisch befüllt etc. pp..

    Aber du scheinst immer noch nicht verstanden zu haben das auch der Regelbesteuerte die einfache Buchführung machen kann. Nochmal: Mit der KU-Regelung hat das nicht das geringste zu tun!
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Senior Avatar von celtic
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    Viele, die UST pflichtig sind, verwenden halt gleich Buchführungsprogramme, weil auch bei der Einnahmenüberschussrechnung am Jahresende beim Steuerformular Anlage EÜR oft diverse getrennte Eintragungen anfallen (umsatzsteuerfreie Umsätze, verschiedene MWST-Sätze, Anlagegüter, Abschreibungen etc.). Die Software zeigt und rechnet dann halt alles gleich schön übersichtlich aus.

    Für den Ein oder Anderen ist Dein Weg kompliziert, für Dich erscheint es anders herum so...so what?
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
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  10. #10
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    Ich weiss das wenn man Regelbesteuert ist einfache Buchführung machen kann.

    Aber wenn ich ehrlich gesagt Regelbesteuert wäre,dann würde meine tabellarische
    Buchhaltung nicht mehr umszusetzen sein.
    Vielleicht ist das der Unterschied warum es für dich/euch einfacher ist mit Programmen
    eure Buchhaltung zum machen, da ihr ja auch monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung
    abegeben müsst usw.

    Mein FAZIT: Die tabellarische Buchhaltung die ich bevorzuge kann man nur umsetzen,
    wenn man KU ohne Regelbesteurung ist.
    Ist man KU mit Regelbesteureung empfiehlt sich wohl eine Software,easy cash usw..
    da der Aufwand wegen den montalichen UST-Meldungen höher ist.

  11. #11
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    .. ich hab mehrere Jahre keine Voranmeldungen machen müssen, und hab trotzdem die Software genutzt

    Und Deine tabellarische Buchhaltung geht auch mit Regelbesteuerung im Prinzip genauso gut .. statt einer Spalte für den Gesamtbetrag haste dann halt 2 bis 4 (netto, UST/VST, ggfs. Umsatzsteuersatz, ggfs. brutto) ...

  12. #12
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    Das kann ich nicht beurteilen, ob die Regelbesteuerung mit meiner tabellarischen Buchung
    auch möglich ist.Das solltest du besser wissen.

    Ich denke einfach für Leute die z.B. keine Regelbesteurung machen, keine Abschreibungen,
    Fahrtkosten, Pkw..Miete,Instandhaltung usw. buchen müssen,

    ....ist es wahrscheinlich einfacher eine Tabellenbuchführung zu machen. Das hängt
    dann vom Einzelfall ab.Daher nehme ich das was ich teilweise am Anfang zu dem Thema
    gesagt zurück.


    Man sieht ja bei der EÜR, da gibt es vieles was man als Ausgabe/Einnahme eintragen kann!!

  13. #13
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    Schön das du jetzt verstanden hast das das nix mit der KU-Regelung zu tun hat, sondern eher auf den Einzelfall ankommt.

    Ich muss im Moment auch keine monatl. USt.-VA machen, einmal im Jahr reicht, mal gucken wie das nächstes Jahr wird...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    Wie gesagt,es kommt immer auf den Einzelfall drauf an!
    Aber kein KU hat die Pflicht doppelte Buchführung zu machen,
    sondern kann die einfache Buchführung machen..

    Hast du so wenig UST abzuführen oder warum machst du
    nur einmal im Jahr UST an das FA.

  15. #15
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    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Aber kein KU hat die Pflicht doppelte Buchführung zu machen,
    sondern kann die einfache Buchführung machen..
    Aber auch nicht jeder Regelbesteuerte hat die Pflicht... hast du dir die Umsatz-/Gewinngrenzen für die doppelte Buchführung eigentlich mal angeguckt? Das es nunmal jeden KU-Regelungsnutzer betrifft liegt ja eben in den (niedrigen) Umsatzgrenzen für die KU-Regelung begründet.

    Zitat Zitat von nassauer4321 Beitrag anzeigen
    Hast du so wenig UST abzuführen oder warum machst du
    nur einmal im Jahr UST an das FA.
    Genau, im ersten Jahr musste ich als Neugründer monatlich machen, dann im zweiten nur noch quartalsweise und weil dann die Umsatzsteuerzahllast entsprechend niedrig war wurde ich vom FA für jährlich eingestuft. Logischerweise kann sich das aber jedes Jahr ändern.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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