Hallo tpler,
ja, mit § 14 UStG liegst du richtig.
Ich würde immer auf Nummer sicher gehen und den vollständigen Namen angeben. Wenn dann bei höheren Beträgen die Rechnung nicht vollständig ist, kann das nach hinten losgehen.
Aber beachte doch bitte auch die Kleinbetragsrechnung:
(Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/...-Rechnung.html)Für Rechnungen deren Betrag nicht größer als 150,- € ist, gelten Vereinfachungsregelungen. In diesem Fall muss eine Rechnung gemäß §33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung nur folgende Punkte enthalten.
- vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (jedoch nicht des Leistungsempfängers)
Vielleicht trifft das ja für dich zu?
Also im Zweifel alle Namen raufschreiben!
Viele Grüße
Gründerling


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