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Thema: Umstellung von EÜR auf Bilanzierung - Verwirrung

  1. #1
    TP-Junior
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    Umstellung von EÜR auf Bilanzierung - Verwirrung

    Ich bin seit 2 Jahre gewerbetreibend tätig und habe meine Buchhaltung/Steuererkl. mit EÜR selbst angefertigt, immer recht problemlos und auch schon 2 Ust-Untersuchungen überstanden. Da mein Gewinn dieses Jahr aber über der Grenze lag werde ich ab 2012 bilanzierungspflichtig und muss im Januar eine Eröffnungsbilanz abgeben.

    Ich habe bereits einen Steuerberater kontaktiert und werde das denke ich nicht allein in Angriff nehmen, für mein Verständnis und da ich auch in Zukunft noch zumindest einen Teil meiner Buchhaltung selbst erledigen möchte, wäre ich aber für einige Hinweise oder Antworten von euch sehr dankbar.

    Eigentlich ist meine "buchhalterische" Situation denke ich relativ einfach da..
    - Es keine Verbindlichkeiten oder Forderungen gibt. Alle Verkäufe werden direkt über Paypal gezahlt.
    - Es keinen Warenbestand gibt, da ich eine Software verkaufe.
    - Es neben einem Laptop kein AV gibt.
    - Ich über collmex.de buche, welches immer doppelte Buchführung benutzt, sprich ich kann neben meiner EÜR auch für dieses Jahr schon eine Bilanz anzeigen lassen.

    Trotzdem ist mir hauptsächlich nicht ganz klar, wie der Übergang von EÜR zu Eröffnungsbilanz genau aussieht und dazu finde ich leider auch keine Beschreibungen im Netz. Was genau aus der EÜR gehört denn in die Eröffnungsbilanz bei einem Einzelunternehmer? Der gesamte Gewinn oder sogar mein gesamtes Vermögen als Eigenkapital? Bei einer GmbH ist mir das ganze klarer, aber da es als Einzelunternehmer ja keine klare Trennung zwischen privat und geschäftlich gibt, müsste dann auch jeder Kugelschreiber den ich besitze in der Bilanz auftauchen oder ist mein Gedankengang hier irgendwo völlig falsch?

    Das ich bis jetzt auch noch mein privates Konto auch fürs geschäftliche genutzt habe macht es für mich nur noch konfuser..


    LG und Danke für jede Hilfe!

  2. #2
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Bist vom Finanzamt überhaupt aufgefordert worden künftig zu bilanzieren?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  3. #3
    CP1
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    Hallo,

    das ganze habe ich auch erst durch. Im wesentlichen sind erst einmal alle Bestände (Anfangsbeständer der Bilanzkonten) zu erfassen, die ja bei der EÜR erst einmal keine Rolle gespielt haben. Das wären die Bank und kassenbestände (paypal ist dabei als Bank zu behandeln), dann das Anlagevermögen (grob gesagt alles was über 150 EUR geht und längerfristig nutzbar ist) und dann die Verbindlichkeiten. das wären dann Deine zum Stichtag offenen Eingangsrechnungen.

    Eventuell musst Du dann noch zeitliche Abgrenzungen in der Bilanz vornehmen. In der EÜR wurde alles nach dem Zuflussprinzip gebucht. In der Bilanzierung geht es nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit. Das jetzt aber alles hier niederzuschreiben würde zu lange dauern. Schau Dir mal die Links an. Das müsste etwas weiterhelfen.

    Gruß CP1
    Geändert von dorintia (24.11.2011 um 13:10 Uhr) Grund: spam-werbung entfernt

  4. #4
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    @CP1: Danke, aber ich denke mein größtes Verständnisproblem kommt daher, dass ich einzelner Gewerbetreibender und keine Kapitalgesellschaft bin (auf welche sich immer alle Beispiele in Studium etc bezogen), also keine klare Trennung von Gewerbe und Privat vorliegt.

    Sprich...
    - Muss ich deshalb auch meinen ganzen Privatbesitz im AV billanzieren.
    - Muss ich auch private Sparkonten oder andere Vermögenswerte in die Bilanz aufnehmen
    etc

    @AO Gott: Ja, wurde ich.

  5. #5
    CP1
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    Hallo,

    Nein, Du musst natürlich nicht Dein gesamtes Privatvermögen aktivieren Nur die Güter, die auch betrieblich genutzt werden (mindestens 10%) können als betrieblich angesehen werden. Alles andere ist privat und gehört nicht in die Bilanz. Aber wie gesagt, dass alles zu erklären würde ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Google doch mal nach Anlagevermögen oder Betriebsvermögen und nach Überleitung EÜR zur Bilanzierung.

    Schade, dass meine Links zu Fachbeiträgen, die Deine Fragen näher beantwortet hätten, als SPAM bewertet und gelöscht wurden

    Gruß, CP1

  6. #6
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    Danke CP1, das habe ich mir schon irgendwie gedacht aber irgendwie fällt es mir noch schwer die genaue Trennlinie zu sehen, insbes. bei Geldvermögen und Bankkonten. Ich hatte schon vor Eröffnung dieses Themas Google nach "Umstellung EÜR Bilanz" durchforstet aber leider nur sehr spezifische Themen zu Übergangsrechnung etc gefunden. Kannst du mir deine Links vllt als private Nachricht hier im Forum zukommen lassen? Würde mich freuen!

    Gruß

  7. #7
    CP1
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    Das Geldvermögen musst Du als Bilanzierer schon genau trennen, d.h. Du musst ein Konto nur für geschäftliche Zahlungsvorgänge eröffnen und auch eine Kasse nur für betriebliche Dinge führen. Zum Anlagevermögen schau mal hier: http://www.rechnungswesen-portal.de/...chanlagen.html

    evtl. bleibt der Link ja diesmal

    Gruß, CP1

  8. #8
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    Danke dir, hab ich mir schon fast gedacht.. sind die schönen Zeiten mit einem Konto für (fast) alles wohl vorbei und ich werde mich nach einem Geschäftskonto umsehen.

    Was mir nun noch nicht klar ist, wie müssen die Werte aus meiner momentanen EÜR in der Eröffnungsbilanz wiederzufinden sein bzw. müssen sie das überhaupt?
    Sprich, wenn ich mir jetzt ein Geschäftskonto eröffne kommen dann nur der Saldo dieses Kontos + die Kasse + Paypal (als UV) + AV in die Eröffnungsbilanz und der Gewinn von diesem Jahr aus der EÜR beeinflusst das überhaupt nicht (solange er auf einem anderen Konto liegt)?
    Intuitiv hört sich das jetzt so eigentlich logisch für mich an, aber irgendwie hatte ich wohl einfach erwartet, dass das alles etwas enger ineinander verzahnt ist bei so einem Übergang.

    Gruß

  9. #9
    TP-Junior
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    Ein Glück...ich bin nicht der einzige, der sich derzeit mit dieser Frage rumplagen muss

    Mich würde vor allem mal interessieren, was beim Übergang mit den Waren geschieht. Beispiel: Einzelunternehmer hat 2011 einen Gewinn von bspw. 27.000 Euro erwirtschaftet. Im Dezember 2011 kauft und bezahlt er noch Waren für 27.000 Euro. Da bis dahin noch EÜR, gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Der Gewinn ist somit 0 Euro im Jahr 2011.

    Hatte der Unternehmer zum Zeitpunkt der 27.000 Euro-Bestellung keine weiteren Waren im Konto, ist der Startwert in der Bilanz dann 27.000 Euro (Konto Waren) ? Dann würde das doch aber den Gesamtgewinn des Unternehmers ganz schön verfälschen, oder? Angenommen er verkauft die Waren 2012 dann für 27.000 Euro, also ohne Gewinn (zudem USt. = VSt.). Dann würde man zum Zeitpunkt des Verkaufs ja Bank an Waren 27.000 Euro buchen, was das Eigenkapital und GuV-Rechnung ja unberührt ließe. Nehmen wir an, 2012 gibt es keine weiteren Geschäftsvorfälle, dann liegt der Gewinn 2012 bei 0 Euro.

    Ziehen wir also einen Strich unter das Ganze:
    2011 lag der Gewinn eigentlich bei 27.000 Euro. Durch den Kauf der Waren wird er auf 0 Euro geschmälert, ohne dass der Gewinn in einer späteren Periode wieder auftaucht. Das kann ja so eigentlich nicht gehen, da sich der Unternehmer so die Einkommensteuer für 2011 sparen würde, ohne später dafür aufkommen zu müssen.

    Wie wird das also gehandhabt?

  10. #10
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    Ähm... ich hoffe die 27000 € sind wirklich nur unbedacht gewählt, denn bei diesem Gewinn - geschweige denn bei 0 € - wird man nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ähm... ich hoffe die 27000 € sind wirklich nur unbedacht gewählt, denn bei diesem Gewinn - geschweige denn bei 0 € - wird man nicht zur Bilanzierung verpflichtet.
    das ist mir klar. war jetzt nur als beispiel gedacht. man kann ja theoretisch auch zur doppelten buchführung übergehen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

  12. #12
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    Mal ganz blöd dazwischen gefragt:
    Was passiert denn, wenn ich KU bin, aber über die 17.500 Euro im Jahr komme. Dann muss ich ja, wie hier steht, noch keine doppelte Buchführung machen. Wie sieht denn dann meine Buchfürung aus, kann ich dann einfach weiter eine EÜR machen? Das einzige, was sich ja dann ändern würde ware das Thema mit der Vorsteuer. Sehe ich das richtig?

    Grüße

  13. #13
    TP-Lady-Mod
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    Das siehst du richtig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  14. #14
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    Zitat Zitat von rawasch Beitrag anzeigen
    @AO Gott: Ja, wurde ich.
    Ich bin alles andere als ein Experte, aber ich will trotzdem hinterfragen: du bist KU und überschreitest nun die 17.500,- Grenze. Bist Du Dir GANZ sicher, dass das FA dich aufgefordert hat zu bilanzieren? Die Grenzwerte ab derer bilanziert werden MUSS, belaufen sich auf 500.000,- Umsatz per anno bzw 50.000,- Gewinn per anno. Ich freue mich antürlich sehr für Dich, wenn Dir das so bald nach Gründung der Selsbtändigkeit gelungen ist, wollte aber sicherstellen, dass Du niht nur das Schreiben bekommen hast, dass Du jetzt UMSATZSTEUERPFLICHTIG bist. Das eine hat nämlich mit dem anderen nix zu tun.

  15. #15
    TP-Lady-Mod
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    @1fcb - ich glaub da verwechselst du jetzt was.

    Die letzte Frage wegen der KU-Regelung und USt. ist von einem anderen User.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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